Das Urteil Nr. 24730 des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 16. September 2024 reiht sich in einen komplexen juristischen Kontext ein, der die internationale Kindesentführung betrifft. Diese Entscheidung befasst sich mit heiklen Themen wie der elterlichen Zustimmung und der psychischen Gesundheit des betroffenen Kindes, D.D., im Rahmen eines Konflikts zwischen den Eltern A.A. und B.B.
Der Fall betrifft die Verlegung des Kindes D.D. von Frankreich nach Italien, die ohne Zustimmung des Vaters erfolgte. Das Gericht musste beurteilen, ob diese Verlegung eine rechtswidrige Entführung im Sinne des Haager Übereinkommens von 1980 darstellte. Das Familiengericht von Florenz hatte bereits die Rückführung des Kindes angeordnet und festgestellt, dass sein gewöhnlicher Wohnsitz in Frankreich lag, wo es mit beiden Elternteilen gelebt hatte.
Das Gericht gab den Beschwerdegründen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Dekrets statt und betonte die Bedeutung der elterlichen Zustimmung für die Rechtmäßigkeit der Verlegung eines Kindes.
Einer der entscheidenden Aspekte des Urteils betrifft die psychische Gesundheit des Kindes. Das Gericht hob die Notwendigkeit einer eingehenden Beurteilung des Wohlergehens von D.D. hervor, die psychologischer Beratung unterzogen worden war. Die Ergebnisse zeigten eine emotionale Zerbrechlichkeit des Kindes, die einen schrittweisen Ansatz für die Wiederherstellung der Bindungen zum Vater nach einer langen Trennungszeit erforderte.
Das Urteil Nr. 24730 des Kassationsgerichtshofs stellt eine wichtige Reflexion über das Gleichgewicht zwischen elterlichen Rechten und dem Wohl des Kindes dar. Es bekräftigt die zentrale Bedeutung der Zustimmung bei der Bewältigung von Sorgerechtsstreitigkeiten und hebt hervor, wie das Gesetz stets das übergeordnete Interesse des Kindes schützen muss. Angesichts der zunehmenden internationalen Mobilität erfordern Fälle wie dieser besondere Aufmerksamkeit und einen multidisziplinären Ansatz.