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Kommentar zu Urteil Nr. 29348 von 2024: Nichtigkeit und Kammerverfahren in der Covid-19-Notlage. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 29348 von 2024: Nichtigkeit und Kammerverfahren während des Covid-19-Notstands

Das Urteil Nr. 29348 vom 4. April 2024, hinterlegt am 19. Juli 2024, stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs zum Thema der Nichtigkeit eines Berufungsverfahrens dar, das während des Covid-19-Gesundheitsnotstands im Kammerverfahren durchgeführt wurde. Insbesondere betrifft der vorliegende Fall den Angeklagten M. T., für den die Frage der Rechtmäßigkeit des Verfahrens ohne Anwesenheit des Verteidigers aufgeworfen wurde, obwohl rechtzeitig ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt worden war.

Der normative und prozessuale Kontext

Das Urteil fügt sich in einen normativen Kontext ein, der durch Notstandsbestimmungen zur Bewältigung der Pandemie definiert ist. Diese Maßnahmen führten zu erheblichen Änderungen der Verfahrensabläufe, insbesondere im Hinblick auf die Art und Weise der Anhörungen. Die Achtung der Verteidigungsrechte bleibt jedoch ein Grundprinzip.

Notstandsregelung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie - Rechtzeitige und ordnungsgemäße Antragstellung des Verteidigers auf mündliche Verhandlung - Verfahren im nicht teilgenommenen Kammerverfahren durchgeführt - Absolute und unbehebbare Nichtigkeit - Vorhandensein - Gründe. Im Berufungsverfahren, während der Notstandsregelung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, wenn der Verteidiger des Angeklagten einen ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt hat, findet das Verfahren im nicht teilgenommenen Kammerverfahren nach einem völlig abweichenden Verfahrensmodell statt, mit Abwesenheit des Verteidigers in einem Fall, in dem seine Anwesenheit obligatorisch ist, wodurch eine absolute und unbehebbare Nichtigkeit gemäß Art. 179 Abs. 1 der Strafprozessordnung entsteht.

Die vom Urteil festgelegten Rechtsgrundsätze

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass die Durchführung eines Verfahrens in Abwesenheit des Verteidigers, trotz des Antrags auf mündliche Verhandlung, eine Verletzung der Grundrechte des Angeklagten darstellt. Das Urteil verweist auf Artikel 179 der Strafprozessordnung, der für solche Unregelmäßigkeiten eine absolute und unbehebbare Nichtigkeit vorsieht. Dieses Prinzip ist unerlässlich, um die Achtung des Rechts auf Verteidigung und die Fairness des Verfahrens zu gewährleisten.

Implikationen und abschließende Überlegungen

Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs bekräftigt nicht nur die Bedeutung der Anwesenheit des Verteidigers während des Verfahrens, sondern hebt auch hervor, dass Notstandsbestimmungen keine Verletzungen von Grundrechten rechtfertigen können. Es ist unerlässlich, dass die juristischen Institutionen und Rechtsprofis sich bemühen, sicherzustellen, dass die Verfahren auch in außergewöhnlichen Situationen die Normen und Rechte der Angeklagten achten.

  • Bedeutung der Anwesenheit des Verteidigers
  • Anerkennung der Grundrechte
  • Auswirkungen auf die Verfahrensabläufe

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 29348 von 2024 stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verteidigungsrechte dar und unterstreicht die Notwendigkeit, auch in Notsituationen hohe Standards der Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten. Juristen müssen stets wachsam sein und bereit, die Rechte ihrer Mandanten auch angesichts der Schwierigkeiten, die sich aus außergewöhnlichen Kontexten ergeben, durchzusetzen.

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