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Kommentar zu Urteil Nr. 15431 von 2024: Die Vermutung der freundlichen Unfallfeststellung. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil Nr. 15431 von 2024: Die Vermutung der einvernehmlichen Unfallfeststellung

Die jüngste Verordnung Nr. 15431 vom 3. Juni 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs befasst sich mit einem entscheidenden Thema im Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Haftung aus Verkehrsunfällen: dem Beweiswert der einvernehmlichen Unfallfeststellung. Dieses Urteil liefert wichtige Klarstellungen dazu, wie die Unterschrift des Unfallfeststellungsformulars durch beide beteiligten Parteien als Vermutung zugunsten des Versicherten dienen kann und somit die Beweislast auf den Versicherer verlagert.

Der Kontext des Urteils

Im untersuchten Fall hatte das Gericht von Rom die Frage bereits geprüft, doch der Oberste Kassationsgerichtshof wollte das Thema weiter klären. Die Leitsatzformulierung des Urteils besagt:

Einvernehmliche Unfallfeststellung - Unterschrift beider Fahrer - Vermutungswert - Widerlegung - Beweislast - Last des Versicherers - Bestehen. Im Bereich der zivilrechtlichen Haftung aus Verkehrsunfällen begründet die Unterschrift des einvernehmlichen Unfallfeststellungsformulars durch beide Fahrer der am Unfall beteiligten Fahrzeuge eine widerlegbare Vermutung (iuris tantum) zugunsten des Versicherers, auf dem die Beweislast liegt, dass die Ereignisse sich mit anderen und unvereinbaren Modalitäten und Folgen als denen ereignet haben, die von den Parteien in diesem Formular angegeben wurden.

Bedeutung der widerlegbaren Vermutung (iuris tantum)

Die widerlegbare Vermutung (iuris tantum), wie im Urteil festgelegt, bedeutet, dass der Versicherer nach der Unterzeichnung des einvernehmlichen Unfallfeststellungsformulars nicht einfach die im Dokument enthaltenen Angaben bestreiten kann, ohne konkrete Beweise vorzulegen, die das Gegenteil beweisen. Dieser Grundsatz beruht auf folgenden Aspekten:

  • Die Unterschrift beider Fahrer verleiht den im Formular enthaltenen Informationen Glaubwürdigkeit.
  • Der Versicherer trägt die Beweislast dafür, dass sich der Unfall anders ereignet hat als angegeben.
  • Die Regel basiert auf den Grundsätzen von Treu und Glauben und Fairness zwischen den beteiligten Parteien.

Praktische Auswirkungen des Urteils

Diese Verordnung hat wichtige praktische Auswirkungen für Fahrer und Versicherungsgesellschaften. Insbesondere wird die Notwendigkeit für Versicherer hervorgehoben, sich darauf vorzubereiten, detaillierte und dokumentierte Beweise vorzulegen, falls die Angaben im einvernehmlichen Unfallfeststellungsformular angefochten werden. Darüber hinaus müssen sich die Fahrer der Bedeutung bewusst sein, das Formular korrekt auszufüllen, da dieses Dokument im Streitfall erhebliches Gewicht haben wird.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15431 von 2024 einen wichtigen Schritt zur Klärung des rechtlichen Werts der einvernehmlichen Unfallfeststellung und der Beweislast des Versicherers darstellt. Dieser Grundsatz schützt nicht nur die Rechte der Versicherten, sondern fördert auch eine größere Verantwortung und Klarheit bei der Abwicklung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen.

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