Das jüngste Urteil Nr. 24438 vom 26. April 2023, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat im juristischen Bereich erhebliches Interesse geweckt, insbesondere im Hinblick auf alternative Haftmaßnahmen. Diese Entscheidung stellt klar, dass die sogenannte surrogatorische Halbfreiheit auch Personen gewährt werden kann, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, wie in Artikel 4-bis des Strafgesetzbuches vorgesehen. Doch was bedeutet diese Entscheidung genau und welche praktischen Auswirkungen hat sie für das Strafvollzugssystem?
Der Oberste Kassationsgerichtshof prüfte den Fall eines Angeklagten, D. A., der wegen Straftaten verurteilt wurde, die in Artikel 4-bis, Absätze 1-ter und 1-quater des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, über die Strafvollzugsordnung aufgeführt sind. Das Urteil besagt, dass die surrogatorische Halbfreiheit, die in Artikel 50, Absatz 2 desselben Gesetzes geregelt ist, auch bei Verurteilungen wegen schwerer Verbrechen gewährt werden kann. Dies stellt eine wichtige Öffnung des Systems dar, da alternative Maßnahmen traditionell Straftätern, die wegen weniger schwerer Verbrechen verurteilt wurden, vorbehalten waren.
01 Präsident: ROCCHI GIACOMO. Berichterstatter: BIANCHI MICHELE. Referent: BIANCHI MICHELE. Angeklagter: ABBATI DAVID. Staatsanwalt: SERRAO D'AQUINO PASQUALE. (Diff.) Aufhebung mit Zurückverweisung, TRIBUNAL DE VIGILANCIA ROMA, 06/10/2022 563000 PRÄVENTIONS- UND STRAFANSTALTEN (STRAFVOLLZUGSORDNUNG) - Alternative Haftmaßnahmen - Sogenannte surrogatorische Halbfreiheit - Verurteilung wegen der in Artikel 4-bis, Absätze 1-ter und 1-quater der Strafvollzugsordnung genannten Straftaten - Gewährbarkeit. Im Hinblick auf alternative Maßnahmen kann die sogenannte surrogatorische Halbfreiheit gemäß Artikel 50, Absatz 2, dritter Satz, Gesetz vom 26. Juli 1975, Nr. 354, auch im Falle einer Verurteilung wegen eines der in Artikel 4-bis, Absätze 1-ter und 1-quater desselben Gesetzes genannten Verbrechen gewährt werden.
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung von Inhaftierten und deren mögliche Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die Möglichkeit, auch für Personen, die schwere Verbrechen begangen haben, Zugang zur surrogatorischen Halbfreiheit zu erhalten, stellt einen Paradigmenwechsel in der Strafbehandlung und der Strafverwaltung dar. Die Auswirkungen sind folgende:
Das Urteil Nr. 24438 von 2023 markiert einen wichtigen Fortschritt bei der Anerkennung alternativer Haftmaßnahmen in unserer Rechtsordnung. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat eine innovative Vision gezeigt, indem er die surrogatorische Halbfreiheit nicht als ein wenigen vorbehaltenes Privileg, sondern als ein nützliches Instrument für die Rehabilitation und soziale Wiedereingliederung betrachtet. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Juristen und Institutionen sich dafür einsetzen, die wirksame Anwendung dieser Maßnahmen zu gewährleisten, damit sie zu einem gerechteren und faireren Strafsystem beitragen können.