Das Urteil Nr. 51388 vom 24. November 2023 stellt eine wichtige Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs im Strafrecht dar, die sich mit dem unrechtmäßigen Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen befasst. Insbesondere hat sich das Gericht zur Einstufung des Sachverhalts als geringfügig und zu den daraus resultierenden Sanktionen geäußert und damit einen Grundsatz von erheblichem Interesse für die Rechtsprechung und die juristische Praxis festgelegt.
Der zur Diskussion stehende Sachverhalt fällt in den Geltungsbereich des Gesetzes vom 18. April 1975, Nr. 110, das das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen regelt. Gemäß Artikel 4, Absatz 3 kann die Ordnungswidrigkeit als geringfügig eingestuft werden, in welchem Fall die Norm die Anwendung der reinen Geldstrafe vorsieht. Das Gericht hat klargestellt, dass die Verwendung des Wortes "kann" keine Ermessensentscheidung des Richters impliziert, sondern eine Verpflichtung zur Anwendung der milderen Strafe bei geringfügigen Sachverhalten bedeutet.
Unrechtmäßiges Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen - Anerkennung der Geringfügigkeit des Sachverhalts - Anwendung der reinen Geldstrafe - Notwendigkeit. Im Hinblick auf das unrechtmäßige Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen führt die Einstufung des Sachverhalts als geringfügig gemäß Art. 4, Abs. 3, letzter Teil, Gesetz vom 18. April 1975, Nr. 110, zur Anwendung der reinen Geldstrafe, unabhängig davon, dass in der Formulierung der Norm der Ausdruck "kann" verwendet wurde, da die Milderung durch die Unverhältnismäßigkeit der kombinierten Strafe von Haft und Geldstrafe für geringfügige Sachverhalte gerechtfertigt ist.
Die Entscheidung unterstreicht, dass im Falle des unrechtmäßigen Mitführens von Waffen und gefährlichen Gegenständen die Bewertung der Geringfügigkeit des Sachverhalts zu einer günstigeren Sanktionierung für den Angeklagten führen kann. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Proportionalitätsprinzip, das stets die Anwendung von Strafen leiten muss, insbesondere bei geringfügigen Straftaten.
Die Auswirkungen des Urteils sind vielfältig:
In einem Rechtssystem, das auf Gerechtigkeit und Gleichheit abzielt, stellt das Urteil Nr. 51388 von 2023 einen wichtigen Schritt in Richtung einer gerechteren und verhältnismäßigeren Sanktionierung dar.
Zusammenfassend bietet das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs eine wichtige Reflexion über die Notwendigkeit eines proportionalen Ansatzes bei Strafsanktionen, insbesondere bei geringfügigen Straftaten. Die Einstufung des Sachverhalts als geringfügig ermöglicht es tatsächlich, die Anwendung übermäßiger Strafen zu vermeiden und eine ausgewogenere und die Grundrechte achtende Justiz zu fördern. Diese Rechtsprechung könnte erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Praxis des Strafrechts haben und eine humanere und rationalere Sichtweise der Justiz unterstützen.