Das jüngste Urteil Nr. 16423 vom 20. März 2024, veröffentlicht am 19. April 2024, des Obersten Kassationsgerichtshofs wirft wichtige Fragen hinsichtlich der Beweisverwaltung im Rahmen des verkürzten Verfahrens auf. Insbesondere klärt es die Modalitäten der Wiederaufnahme der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht, wobei der Fokus auf der als entscheidend erachteten Zeugenaussage liegt. Dieser Artikel zielt darauf ab, die wichtigsten Punkte des Urteils zu analysieren und sie auch für Laien verständlich zu machen.
Im italienischen Rechtssystem stellt das verkürzte Verfahren eine prozessuale Option dar, die auf eine zügige Beilegung von Verfahren abzielt. Die jüngsten Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetzesdekret Nr. 150 von 2022, haben jedoch bedeutende Änderungen an der Beweisordnung eingeführt. Das betreffende Urteil befasst sich mit Artikel 603 Absatz 3-bis der Strafprozessordnung, der das Gericht verpflichtet, die Beweisaufnahme wieder aufzunehmen, wenn das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wird.
Verkürztes Verfahren – Freispruch – Berufung der Zivilpartei – Abweichende Bewertung einer entscheidenden Zeugenaussage, die der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegt – Aufhebung des Urteils für zivilrechtliche Zwecke – Wiederaufnahme der Beweisaufnahme gemäß Art. 603 Abs. 3-bis StPO, wie durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, ersetzt – Verpflichtung – Grenzen. Im verkürzten Verfahren ist das Berufungsgericht, das das erstinstanzliche Freispruchsurteil nur für zivilrechtliche Zwecke aufgrund einer abweichenden Bewertung einer Zeugenaussage aufhebt, nach der Ersetzung von Absatz 3-bis des Artikels 603 StPO durch das Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2022, Nr. 150, verpflichtet, nur die als entscheidend erachtete Beweisaufnahme, die Gegenstand einer Beweisergänzung auf Antrag einer Partei gemäß Artikel 438 Absatz 5 StPO oder auf Initiative des Gerichts gemäß Artikel 441 Absatz 5 StPO war, auch von Amts wegen wieder aufzunehmen.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit diesem Urteil hervorheben wollen, dass die Wiederaufnahme der Beweisaufnahme nicht automatisch erfolgt, sondern durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sein muss, Beweise zu erheben, die das Urteil beeinflussen können. In diesem Sinne sind die durch die Norm gesetzten Grenzen von grundlegender Bedeutung, um eine übermäßige Verlängerung der Prozesszeiten zu vermeiden und gleichzeitig das Recht auf Verteidigung der beteiligten Parteien zu gewährleisten. Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Grundsatz der Prozessökonomie, der darauf abzielt, Verfahren zu straffen, ohne die Gerechtigkeit zu beeinträchtigen.
Das Urteil Nr. 16423 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Festlegung der Grenzen und Modalitäten der Wiederaufnahme der Beweisaufnahme im verkürzten Verfahren dar. Es klärt nicht nur die Rechte der beteiligten Parteien, sondern trägt auch zu einer besseren Verwaltung des Strafverfahrens bei. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Juristen diese Hinweise beachten, um eine korrekte Anwendung der geltenden Vorschriften und einen angemessenen Schutz der Rechte der Bürger zu gewährleisten.