Das Urteil Nr. 14952 vom 13. Februar 2024, veröffentlicht am 11. April 2024, stellt eine wichtige Reflexion über die Verwendung von Zeugenaussagen im Strafverfahren dar, mit besonderem Augenmerk auf die Position des Erklärenden. Das von G. S. geleitete Gericht hat entschieden, dass der Richter bei der Beurteilung der Verwertbarkeit der Aussagen des Erklärenden dessen subjektiven „Status“ berücksichtigen muss, sei es als Zeuge oder als Angeklagter in einem verbundenen Delikt.
Die zentrale Frage betrifft die Fähigkeit des Richters, die Qualität von Zeugenaussagen zu beurteilen. Laut Gericht ist es von grundlegender Bedeutung, mögliche Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen, die die Glaubwürdigkeit des Erklärenden beeinflussen können. In diesem Sinne bezieht sich das Urteil auf die Neue Strafprozessordnung, insbesondere auf die Artikel 197 und 210, die sich mit der Zeugenbeweisaufnahme und den Rechten des Verdächtigen befassen.
„Subjektiver Status des Erklärenden – Rolle als Zeuge oder Angeklagter in einem verbundenen Delikt – Beurteilung durch den Richter – Rechtfertigungsgrund – Relevanz – Bedingungen. Zur Überprüfung der Rolle des Erklärenden als Zeuge oder Angeklagter in einem verbundenen Delikt und der daraus resultierenden Beurteilung der Verwertbarkeit seiner Aussagen muss der Richter mögliche Rechtfertigungsgründe berücksichtigen, sofern diese offensichtlich und unmittelbar anwendbar sind, ohne dass besondere Ermittlungen oder Überprüfungen erforderlich sind.“
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs unterstreicht einen pragmatischen Ansatz bei der Beurteilung von Zeugenaussagen. Die Möglichkeit, die Notwendigkeit eingehender Ermittlungen zur Feststellung der Relevanz von Rechtfertigungsgründen auszuschließen, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer größeren Effizienz im Justizsystem dar. Nachfolgend einige wichtige Überlegungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 14952 von 2024 bedeutende Denkanstöße für die Rolle der Zeugenaussage im Strafverfahren liefert. Die Berücksichtigung des subjektiven „Status“ des Erklärenden und die Möglichkeit, die Notwendigkeit eingehender Ermittlungen auszuschließen, stellen einen innovativen und pragmatischen Ansatz dar, der zu einer größeren Effizienz des Justizsystems beitragen kann. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Juristen diese Grundsätze in ihrer täglichen Arbeit berücksichtigen, um eine gerechtere und schnellere Justiz zu gewährleisten.