Sicherheit ist ein grundlegendes Bedürfnis, doch die Grenze zwischen dem Schutz des eigenen Eigentums und der Verletzung der Privatsphäre anderer ist oft schmal und wird leider häufig überschritten. Ob es sich um einen Nachbarn handelt, der eine Kamera auf dem Treppenabsatz installiert, oder um einen Arbeitgeber, der Mitarbeiter ohne die gebotenen Garantien überwacht – missbräuchliche Videoüberwachung stellt eine ernsthafte Verletzung individueller Rechte dar. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci zutiefst die psychische Belastung und die Einschränkung der persönlichen Freiheit, die daraus entstehen, sich in eigentlich privaten oder geschützten Umgebungen ständig beobachtet zu fühlen.
Die italienische und europäische Gesetzgebung (DSGVO) schreibt strenge Regeln für die Installation von Überwachungssystemen vor. Der Wunsch, Privateigentum oder Unternehmensvermögen zu schützen, reicht nicht aus, um eine willkürliche Überwachung zu rechtfertigen. Wenn diese Regeln gebrochen werden, sieht das Gesetz spezifische Instrumente vor, um nicht nur die sofortige Entfernung illegaler Anlagen zu erwirken, sondern auch eine Entschädigung für den immateriellen Schaden zu verlangen, den das Opfer erlitten hat.
Das Leben in einer Eigentumswohnung ist oft eine Quelle von Datenschutzstreitigkeiten. Die Reform des Wohnungseigentumsrechts und die Rechtsprechung des Datenschutzbeauftragten haben klargestellt, dass die Installation von Kameras durch einzelne Wohnungseigentümer nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Der Blickwinkel der Kamera muss ausschließlich auf den eigenen privaten Bereich beschränkt sein (z. B. die Eingangstür) und darf in keiner Weise Gemeinschaftsbereiche (Treppen, Treppenabsätze, Innenhöfe) oder gar die privaten Bereiche der Nachbarn erfassen.
Wenn eine Kamera die Vorbeigehenden oder die Eingänge ihrer Wohnungen erfasst, liegt eine Datenschutzverletzung vor, die auch strafrechtliche Relevanz haben kann (unerlaubte Eingriffe in das Privatleben). In diesen Fällen kann rechtlich vorgegangen werden, um das rechtswidrige Verhalten zu unterbinden und eine Entschädigung für den durch die unbefugte Überwachung verursachten Stress und die Belästigung zu verlangen.
Noch heikler ist die Frage der Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Das Arbeitnehmerstatut (Artikel 4) verbietet ausdrücklich den Einsatz von audiovisuellen Anlagen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Tätigkeit der Arbeitnehmer aus der Ferne zu überwachen. Kameras dürfen nur aus organisatorischen, produktiven oder zur Arbeitssicherheit erforderlichen Gründen installiert werden, und immer nach Vereinbarung mit den Gewerkschaftsvertretungen oder mit Genehmigung der Arbeitsinspektion.
Darüber hinaus müssen die Arbeitnehmer angemessen über die Anwesenheit von Kameras und die Datenverarbeitung informiert werden. Die Installation von versteckten oder nicht genehmigten Kameras stellt eine schwere Verletzung der Rechte des Arbeitnehmers dar, die zu Sanktionen für das Unternehmen und zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz für die Verletzung seiner Würde und beruflichen Vertraulichkeit führen kann.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand, geht Fälle missbräuchlicher Videoüberwachung mit einem analytischen und rigorosen Ansatz an. Die Strategie der Kanzlei beschränkt sich nicht auf eine einfache Abmahnung, sondern beinhaltet eine technische und rechtliche Analyse der Situation:
Zunächst wird die Konformität der Anlage mit den geltenden Vorschriften bewertet, wobei die Information, die Platzierung und der Erfassungswinkel geprüft werden. Anschließend werden die notwendigen Beweise gesammelt, um die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung nachzuweisen. Das Hauptziel ist die sofortige Beendigung des schädigenden Verhaltens. Parallel dazu arbeitet die Kanzlei daran, den erlittenen immateriellen Schaden des Mandanten zu beziffern, basierend auf den neuesten Rechtsprechungstrends, die das Recht auf Entschädigung für die Verletzung der häuslichen oder beruflichen Gelassenheit anerkennen.
Nein, es ist nicht legal, wenn die Kamera Bereiche erfasst, die nicht ausschließlich dem Nachbarn gehören. Wenn der Blickwinkel Ihre Tür oder gemeinsame Durchgangsbereiche einschließt, liegt eine Datenschutzverletzung vor. Sie können die Änderung des Blickwinkels oder die Entfernung sowie eine mögliche Schadensersatzforderung verlangen.
Absolut nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmer durch eine entsprechende Datenschutzerklärung und sichtbare Beschilderung zu informieren. Darüber hinaus muss die Installation zuvor von den Gewerkschaften oder der Arbeitsinspektion genehmigt worden sein. Das Fehlen dieser Voraussetzungen macht die Installation illegal.
Der Schadensersatz wird vom Richter nach Billigkeitsgrundsätzen bewertet, unter Berücksichtigung der Dauer der Verletzung, der Verbreitung der Bilder, der Art der gesammelten Daten und vor allem der psychischen Belastung und des Leidens (immaterieller Schaden), das das Opfer aufgrund der ständigen Überwachung erfahren hat.
Ja, in einigen Fällen hat die Rechtsprechung anerkannt, dass auch die Installation von gefälschten Kameras, wenn sie geeignet ist, beim Nachbarn oder Arbeitnehmer die Angst vor Kontrolle hervorzurufen, eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und einen entschädigungsfähigen Stress erzeugen kann, auch wenn keine tatsächliche Datenaufzeichnung stattfindet.
Wenn Sie der Meinung sind, Opfer einer missbräuchlichen Videoüberwachung in Ihrer Eigentumswohnung oder an Ihrem Arbeitsplatz zu sein, ist es unerlässlich, unverzüglich zu handeln, um Ihre Rechte zu schützen. Lassen Sie nicht zu, dass Ihre Privatsphäre kompromittiert wird.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine erste Beratung in der Kanzlei in Mailand, Via Alberto da Giussano, 26. Gemeinsam werden wir die Existenz der Verletzung und die besten Strategien zur Entfernung der Anlagen und zur gerechten Entschädigung bewerten.