Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Die feine Linie zwischen professioneller Beratung und Beihilfe zur Straftat

Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer, Berater oder Unternehmensberater birgt heute immer komplexere Verantwortlichkeiten. Wenn ein Unternehmen in eine Krise gerät oder ins Visier der Justiz gerät, ist das Risiko, dass externe Fachleute wegen Unternehmensdelikten strafrechtlich verfolgt werden, eine konkrete und alarmierende Möglichkeit. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci zutiefst die Angst und Sorge derjenigen, deren Karriere und Ruf durch den Vorwurf der Beihilfe zur Straftat bedroht sind.

Oftmals erscheint die Grenze zwischen einer legitimen fachlichen Stellungnahme und einem rechtswidrigen Beitrag zu Entscheidungen der Gesellschaftsorgane den Ermittlern verschwommen. Gerade in diesen kritischen Momenten ist es unerlässlich, sich auf eine solide strafrechtliche Verteidigung zu verlassen, die in der Lage ist, sich in den komplexen Dynamiken des Unternehmensstrafrechts zurechtzufinden und das Handeln des Fachmanns zu schützen.

Der rechtliche Rahmen: Die Beteiligung von Fachleuten an Unternehmensdelikten

Im italienischen Strafrecht liegt die Verantwortung für Unternehmensdelikte, wie z. B. falsche Rechnungslegung oder Insolvenzdelikte, typischerweise bei den Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Generaldirektoren. Artikel 110 des Strafgesetzbuches erweitert jedoch die Strafbarkeit auf jeden, der an derselben Straftat beteiligt ist. Das bedeutet, dass ein externer Berater strafrechtlich belangt werden kann, wenn sein Beitrag, sei es eine Stellungnahme, ein Gutachten oder eine strategische Empfehlung, die Begehung der Straftat durch die Unternehmensleitung erleichtert oder dazu angestiftet hat.

Die Rechtsprechung ist besonders streng in Fällen, in denen vermutet wird, dass der Fachmann die technischen Mittel zur Umgehung der Steuervorschriften oder zur Verschleierung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bereitgestellt hat. Die Hauptaufgabe in diesen Gerichtsverfahren besteht darin, die Abwesenheit des subjektiven Elements nachzuweisen, d. h. zu beweisen, dass der Berater in gutem Glauben gehandelt und sich darauf beschränkt hat, eine fachliche Stellungnahme abzugeben, ohne die Absicht, sich am kriminellen Plan der Geschäftsführer zu beteiligen.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei der Verteidigung von Beratern

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Strafverteidiger in Mailand mit langjähriger Erfahrung bei Wirtschaftskriminalität, konzentriert sich auf die sorgfältige Rekonstruktion der Fakten und des Umfangs des beruflichen Auftrags. Die Verteidigungsstrategie muss eine rigorose Analyse der Unternehmensdokumentation und der zwischen dem Berater und der Geschäftsleitung geführten Kommunikation beinhalten.

Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet daran, die klare Trennung zwischen der erbrachten technischen Beratung und den anschließenden autonomen Managemententscheidungen der Geschäftsführer hervorzuheben. Zu beweisen, dass der Fachmann keine Kenntnis von den tatsächlichen betrügerischen Absichten der Führungskräfte hatte oder dass seine Stellungnahme verzerrt wurde oder unwissentlich für rechtswidrige Zwecke missbraucht wurde, ist der Kern einer wirksamen Verteidigung im Bereich des Unternehmensstrafrechts.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Wirtschaftsprüfer wegen der vom Geschäftsführer begangenen Straftaten verurteilt werden?

Ja, wenn nachgewiesen wird, dass der Wirtschaftsprüfer einen kausalen, materiellen oder moralischen Beitrag zur Begehung der Straftat geleistet hat, mit dem Wissen und dem Willen, den Geschäftsführer zu unterstützen. Ein bloßer beruflicher Fehler reicht nicht aus; der Nachweis des Vorsatzes, d. h. der Absicht, an der Straftat beteiligt zu sein, ist erforderlich.

Was versteht man unter der Beteiligung eines Beraters an betrügerischer Insolvenz?

Dies geschieht, wenn der Berater technische Operationen vorschlägt oder durchführt, wie z. B. fingierte Abtretungen von Geschäftsbereichen oder Gefälligkeitsbewertungen, die darauf abzielen, das Vermögen des in der Krise befindlichen Unternehmens abzuziehen und somit die Gläubiger zu schädigen. Die Verteidigung in solchen Fällen zielt darauf ab zu beweisen, dass die vorgeschlagene Operation eine gültige wirtschaftliche Begründung hatte und keine betrügerische Absicht.

Wie wird festgestellt, ob die Stellungnahme des Fachmanns eine Straftat oder ein einfacher Fehler ist?

Die Justizbehörde prüft, ob die fachliche Stellungnahme offensichtlich gegen die geltenden Vorschriften verstieß und ob der Fachmann aufgrund seiner Qualifikation nicht hätte wissen können, dass diese Stellungnahme zur Begehung einer Straftat verwendet würde. Ein Bewertungsfehler oder Fahrlässigkeit können zivilrechtliche Haftung begründen, reichen aber nicht für eine strafrechtliche Verurteilung aus, die zwingend Vorsatz erfordert.

Schützen Sie Ihren Beruf: Fordern Sie Rechtsberatung an

Die Bewältigung einer Untersuchung wegen Unternehmensdelikten erfordert Schnelligkeit und eine gezielte Verteidigungsstrategie von Anfang an. Wenn Sie Wirtschaftsprüfer, Berater oder Unternehmensberater sind und befürchten, dass Ihre berufliche Tätigkeit strafrechtlich beanstandet werden könnte, ist es unerlässlich, schnell zu handeln. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in seiner Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand für eine sorgfältige und vertrauliche Bewertung Ihrer Situation.

Die Kosten eines Strafverfahrens hängen von zahlreichen spezifischen Faktoren des Einzelfalls ab, wie z. B. der Komplexität der Anklagepunkte, dem Umfang der zu analysierenden Dokumentation und den zu durchlaufenden Prozessphasen. Während des ersten Kennenlerngesprächs wird Rechtsanwalt Marco Bianucci die Situation analysieren und einen klaren und transparenten Überblick über die voraussichtlichen Kosten geben, um gemeinsam mit Ihnen die wirksamste Strategie zum Schutz Ihrer Ehre und Ihrer Karriere zu entwickeln.