Wenn ein Erbfall Vermögenswerte in verschiedenen Ländern oder im Ausland ansässige Erben betrifft, kann der bürokratische und rechtliche Weg besonders kompliziert erscheinen. In einem zunehmend globalisierten Umfeld ist es nicht ungewöhnlich, dass italienische Staatsbürger Immobilien oder Girokonten im Ausland besitzen oder dass ausländische Staatsbürger Vermögenswerte in Mailand und Italien hinterlassen. Unter diesen Umständen wird der Schmerz über den Verlust oft durch die Sorge ergänzt, mit unterschiedlichen, oft widersprüchlichen Steuer- und Zivilvorschriften umgehen zu müssen.
Als erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Herausforderungen, denen sich Familien in diesen Momenten stellen müssen, zutiefst. Das Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass der Wille des Verstorbenen respektiert und die Rechte der Erben geschützt werden, indem man sich sicher durch die verschiedenen beteiligten Gerichtsbarkeiten bewegt.
Der grundlegende Ausgangspunkt für jeden internationalen Erbfall ist die Bestimmung des anwendbaren Rechts. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung Nr. 650/2012 hat die Europäische Union klarere Kriterien eingeführt, um zu bestimmen, welche Gesetzgebung die gesamte Erbschaft regeln soll. Im Allgemeinen ist das Hauptkriterium der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes und nicht mehr unbedingt die Staatsangehörigkeit. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf den Pflichtteil und die Art und Weise der Vermögensübertragung.
Die Materie bleibt jedoch komplex, insbesondere wenn Nicht-EU-Länder beteiligt sind oder wenn der Verstorbene durch ein Testament ausdrücklich die Anwendung des Rechts seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat (professio iuris). Es ist unerlässlich zu prüfen, ob das ausländische Recht den Pflichtteilsberechtigten (Ehepartner, Kinder, Eltern) die gleichen Rechte gewährt wie die italienische Rechtsordnung oder ob wesentliche Unterschiede bestehen, die ein gezieltes rechtliches Vorgehen erfordern, um eine Verletzung der Erbrechte zu vermeiden.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht in Mailand, zeichnet sich durch eine sorgfältige vorläufige Analyse jedes Falles aus. Es gibt keine standardisierte Lösung: Jeder Nachlass hat Besonderheiten, die von der Art der Vermögenswerte (Immobilien, Unternehmensanteile, Finanzinvestitionen) und deren Standort abhängen.
Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet daran, das bürokratische Verfahren zu vereinfachen und kümmert sich um:
Die Koordination mit ausländischen Notaren und Fachleuten für die ordnungsgemäße Übertragung des Eigentums an den Vermögenswerten; die Unterstützung bei der Ausarbeitung und Veröffentlichung internationaler Testamente; die Verwaltung steuerlicher Aspekte, einschließlich der Einreichung der Erbschaftsteuererklärung in Italien für dort gelegene Vermögenswerte oder für in Italien steuerlich ansässige Personen, wobei Doppelbesteuerungsabkommen sorgfältig geprüft werden, um zu vermeiden, dass Erben unnötige Steuern zahlen.
Gemäß der EU-Verordnung 650/2012 gilt in der Regel das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, welches die gesamte Erbschaft regelt, einschließlich der in Mailand gelegenen Vermögenswerte. Es ist jedoch zu prüfen, ob ein Testament vorliegt, das etwas anderes bestimmt und die Wahl des Rechts der Staatsangehörigkeit trifft.
Das wichtigste Instrument ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dies ist ein standardisiertes Dokument, das es Erben, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern ermöglicht, ihre Qualifikation und ihre Rechte in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) ohne weitere lokale Verfahren nachzuweisen.
Das Risiko der Doppelbesteuerung besteht, aber Italien hat verschiedene bilaterale Abkommen mit anderen Ländern abgeschlossen, um dies zu vermeiden. Darüber hinaus sieht das italienische Recht oft eine Steuergutschrift für bereits im Ausland auf dieselben Vermögenswerte gezahlte Erbschaftsteuern vor. Rechtsanwalt Marco Bianucci analysiert jeden Fall, um die steuerliche Belastung im Einklang mit dem Gesetz zu optimieren.
Wenn das auf die Erbschaft anwendbare Recht italienisches Recht ist, haben die Pflichtteilsberechtigten (Kinder, Ehepartner) Anspruch auf einen unantastbaren Erbteil. Wenn das ausländische Testament diesen Anteil verletzt, kann mit einer Herabsetzungsklage vorgegangen werden, um den zustehenden Anteil zurückzufordern. Die Machbarkeit hängt jedoch vom Recht ab, das die spezifische Erbschaft regelt.
Die Zeitpläne variieren erheblich je nach beteiligten Ländern und der Komplexität des Vermögens. Während das Europäische Nachlasszeugnis die Verfahren in der EU beschleunigt hat, können für Nicht-EU-Länder konsularische Schritte oder Anerkennungsverfahren (Exequatur) erforderlich sein, die mehr Zeit in Anspruch nehmen. Eine genaue Einschätzung kann erst nach Prüfung der Unterlagen erfolgen.
Die Verwaltung einer internationalen Erbschaft erfordert technisches Fachwissen und sorgfältige strategische Planung. Wenn Sie eine Erbschaft mit grenzüberschreitenden Elementen verwalten müssen oder wenn Sie im Ausland ansässige Erben mit Vermögenswerten in Mailand sind, ist es unerlässlich, mit Unterstützung eines Fachmanns zu handeln.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine Bewertung Ihres Falls. Die Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation zu prüfen und den effektivsten Weg zum Schutz des Vermögens und der Erbrechte zu definieren.