Wenn man sich entscheidet, die Zukunft seines Vermögens zu planen, entsteht oft der Wunsch, Personen zu begünstigen, die nicht zur engsten Familie gehören, wie z. B. einen Lebensgefährten, einen lieben Freund oder eine Wohltätigkeitsorganisation. Das italienische Rechtssystem setzt jedoch präzise Grenzen für die Testierfreiheit, um die engsten Angehörigen zu schützen. Als erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand trifft Rechtsanwalt Marco Bianucci häufig auf Mandanten, die befürchten, dass ihre letzten Wünsche aufgrund von Fehlern bei der Vermögensaufteilung angefochten werden. Das Verständnis des Unterschieds zwischen dem verfügbaren Teil und dem Pflichtteil ist der erste grundlegende Schritt zur Erstellung eines soliden Testaments, das das Gesetz respektiert und sicherstellt, dass die eigenen Entscheidungen ohne zukünftige Familienkonflikte umgesetzt werden.
Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass ein Teil des Vermögens des Verstorbenen, der als Pflichtteil oder Reserve bezeichnet wird, zwingend den sogenannten Pflichtteilsberechtigten, d. h. dem Ehegatten, den Kindern und in Abwesenheit von Kindern den Vorfahren, zugewiesen werden muss. Dieser Schutz ist stark und kann auch durch ein entgegenstehendes Testament nicht umgangen werden. Der verbleibende Teil des Vermögens, über den der Erblasser frei zugunsten von beliebigen Personen verfügen kann, wird als verfügbarer Teil bezeichnet. Die Größe dieses Teils ist nicht festgelegt, sondern variiert je nach Zusammensetzung des Familienverbands zum Zeitpunkt der Eröffnung des Erbfalls. Zum Beispiel ist bei einem einzigen Kind der verfügbare Teil größer als bei einem Ehegatten und mehreren Kindern. Es ist unerlässlich, diese Teile nicht nur auf das bei Tod hinterlassene Vermögen (relictum), sondern auch auf das zu Lebzeiten Gespendete (donatum) zu berechnen, und zwar durch eine komplexe rechnerische Operation, die als fiktive Zusammenführung bezeichnet wird.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand, zeichnet sich durch eine präventive und sorgfältige Analyse der Vermögens- und Familiensituation des Mandanten aus. Wir beschränken uns nicht darauf, die Wünsche in einem formellen Akt festzuhalten, sondern führen eine präzise Simulation der Anteile durch, um zu überprüfen, ob die gewünschten Bestimmungen in den verfügbaren Teil fallen. Die Strategie der Kanzlei zielt darauf ab, Klagen auf Reduzierung, d. h. Gerichtsverfahren, die die Pflichtteilsberechtigten einleiten könnten, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen, von vornherein zu verhindern. Wir arbeiten eng mit dem Mandanten zusammen, um alternative oder ergänzende rechtliche Instrumente zum Testament zu identifizieren, wie z. B. Schenkungen oder Versicherungen, stets unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen, um die Freiheit der Vermögensverfügung zu maximieren. Ziel ist es, die Gelassenheit des Erblassers und die Stabilität zukünftiger Vermögensübertragungen zu gewährleisten.
Es ist nicht möglich, dem Lebensgefährten das gesamte Vermögen zu hinterlassen, wenn man Kinder hat, da letztere Pflichtteilsberechtigte sind und gesetzlich Anspruch auf einen reservierten Anteil haben. Wenn das Testament alles dem Lebensgefährten zuweist, können die Kinder es anfechten, indem sie die Reduktionsklage erheben, um den ihnen zustehenden Teil zu erhalten. Es ist jedoch möglich, dem Lebensgefährten den gesamten verfügbaren Teil zu hinterlassen und somit das Vermächtnis zugunsten dieses Begünstigten zu maximieren, ohne die Pflichtteile der Kinder zu beeinträchtigen. Eine sorgfältige Analyse mit einem Fachmann ermöglicht es, diesen Anteil genau zu quantifizieren.
Zu Lebzeiten gemachte Schenkungen gelten als Vorauszahlung auf das Erbe und fließen in die Berechnung der gesamten Erbschaftsmasse ein. Wenn der Wert der Schenkungen, addiert zu dem, was testamentarisch hinterlassen wurde, den verfügbaren Teil übersteigt und die Pflichtteile der gesetzlichen Erben verletzt, können diese angegriffen werden. Die verletzten Pflichtteilsberechtigten können gerichtlich vorgehen, um die Reduzierung der Schenkungen zu verlangen, beginnend mit der zeitlich letzten und zurückgehend zu den früheren, bis zur Wiederherstellung ihres Anteils. Es ist daher entscheidend, die zu Lebzeiten gemachten Freigebigkeiten zu überwachen, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Im italienischen Rechtssystem ist die Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten (Ehegatte, Kinder, Vorfahren) nur in schwerwiegenden und ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen zulässig, die als Fälle der Erbunwürdigkeit (z. B. schwere Verbrechen gegen den Verstorbenen) definiert sind. Außerhalb dieser außergewöhnlichen Fälle ist es dem Erblasser nicht möglich, einen Pflichtteilsberechtigten einfach durch seinen Willen vollständig von der Erbfolge auszuschließen. Rechtsanwalt Marco Bianucci kann jedoch Strategien empfehlen, um das Vermächtnis auf das gesetzliche Minimum (nur den Pflichtteil) zu beschränken und den gesamten verfügbaren Teil anderen Personen zuzuweisen.
Die Abfassung eines Testaments erfordert technisches Fachwissen und einen Gesamtüberblick, um zu verhindern, dass die eigenen Wünsche zu Streitigkeiten führen. Wenn Sie Ihre Nachfolge planen oder verstehen möchten, wie Sie den verfügbaren Teil verwalten können, kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci. Wir empfangen Sie nach Vereinbarung in unserem Büro in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26. Rechtsanwalt Marco Bianucci wird Ihren spezifischen Fall prüfen, um Ihnen die sicherste und Ihren Wünschen am besten entsprechende Lösung anzubieten.