Eine Trennung oder Scheidung ist ein emotional komplexer Weg, der sich noch weiter kompliziert, wenn Vermögenswerte, Girokonten oder Investitionen im Ausland ins Spiel kommen. Die Sorge um die korrekte Deklaration und eine gerechte Teilung dieser Vermögenswerte ist legitim und erfordert einen strengen und kompetenten juristischen Ansatz. Die italienische Gesetzgebung sieht präzise Instrumente für die Verwaltung grenzüberschreitender Vermögen vor, doch deren praktische Anwendung erfordert eine fachkundige Führung, um die eigenen Rechte vollständig zu schützen. Als Fachanwalt für Familienrecht in Mailand verfügt Rechtsanwalt Marco Bianucci über fundierte Erfahrung in der Bewältigung dieser Fälle und hilft Ehepartnern, Klarheit zu schaffen und eine faire und transparente Aufteilung zu erreichen.
In Italien ist der gesetzliche Vermögensstand der Familie, sofern keine andere Vereinbarung (wie die Gütertrennung) getroffen wurde, die Gütergemeinschaft. Dieses Prinzip erstreckt sich auch auf Vermögenswerte, die von einem der Ehepartner während der Ehe erworben wurden, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Daher fallen eine Immobilie in Paris, ein Aktienpaket in New York oder ein Bankkonto in Lugano, wenn sie nach der Eheschließung erworben wurden, vollumfänglich in das zu teilende Vermögen zu 50%. Es ist unerlässlich zu verstehen, dass die Verpflichtung zur Transparenz ein Eckpfeiler des Verfahrens ist: Das Verschweigen von Vermögenswerten im Ausland ist nicht nur rechtlich unkorrekt, sondern kann auch sehr schwerwiegende Folgen haben, einschließlich des Verlusts von Rechten an anderen Vermögenswerten und möglicher Sanktionen.
Die Verwaltung internationalen Vermögens in einem Trennungsfall erfordert eine sorgfältige Analyse und eine personalisierte Strategie. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, Fachanwalt für Scheidungsrecht in Mailand, gliedert sich in präzise Phasen, um den maximalen Schutz des Mandanten zu gewährleisten. Der erste Schritt besteht in einer vollständigen Bestandsaufnahme des Vermögens, die rechtmäßige Ermittlungsmaßnahmen zur Auffindung nicht freiwillig deklarierter Vermögenswerte umfassen kann. Anschließend wird die Dokumentation analysiert, um die Art jedes Vermögenswerts zu bestimmen (ob persönlich oder zur Gemeinschaft gehörend) und ein fairer Teilungsplan festgelegt. Die Kanzlei mit Sitz in Mailand kümmert sich um die Einleitung aller notwendigen Verfahren, sei es auf Verhandlungswege für eine einvernehmliche Vereinbarung oder gerichtlich, um die Rechte des Mandanten vor Gericht durchzusetzen.
Die Ermittlung nicht deklarierter Vermögenswerte erfordert eine spezifische rechtliche Maßnahme. Ein erfahrener Anwalt kann rechtliche Instrumente wie Bankvorladungen und internationale Rechtshilfeersuchen aktivieren, um offizielle Informationen von ausländischen Kreditinstituten und Grundbüchern zu erhalten. Diese Verfahren sind komplex und müssen auf soliden rechtlichen Grundlagen beruhen, um von einem Richter genehmigt zu werden.
Nein, nach italienischem Recht gelten Vermögenswerte, die ein Ehepartner durch Erbschaft oder Schenkung erhält, auch während der Ehe, als persönliches Vermögen. Daher sind sie von der gesetzlichen Gütergemeinschaft ausgeschlossen und müssen nicht geteilt werden, es sei denn, in der Schenkungsurkunde oder im Testament wurde etwas anderes bestimmt oder sie wurden freiwillig als Gemeinschaftskonten geführt.
Wenn eine Immobilie im Ausland Miteigentum ist, wird vermutet, dass das Eigentum zu gleichen Teilen aufgeteilt ist, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Im Falle einer Trennung muss eine Teilung erfolgen. Die Optionen umfassen den Verkauf der Immobilie mit Aufteilung des Erlöses, die Zuweisung an einen der Ehepartner mit Auszahlung des Anteils an den anderen oder die Beibehaltung des Miteigentums, wenn beide damit einverstanden sind.
Die Trennung und die persönlichen Beziehungen zwischen den Ehepartnern unterliegen dem italienischen Recht (wenn das eheliche Leben überwiegend in Italien ansässig ist). Für die tatsächliche Übertragung des Eigentums an einer Immobilie kann es jedoch erforderlich sein, auch das Recht des Ortes zu beachten, an dem sich die Immobilie befindet (Grundsatz der 'lex rei sitae'). Deshalb ist die Unterstützung eines Anwalts mit Erfahrung im internationalen Privatrecht entscheidend.
Die Teilung eines internationalen Vermögens ist eine der heikelsten Herausforderungen im Familienrecht. Sich einer kompetenten Führung anzuvertrauen, ist der erste Schritt zum Schutz Ihrer Zukunft. Für eine klare und strategische Bewertung Ihrer Situation können Sie sich an die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand wenden. Rechtsanwalt Marco Bianucci und sein Team stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihren Fall zu analysieren und den wirksamsten rechtlichen Weg zu definieren, um eine transparente und gerechte Teilung der Vermögenswerte zu gewährleisten.