Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

Die Figur des Steuerberaters, des Buchhalters und des Rechnungswesenexperten bewegt sich täglich in einem äußerst komplexen und sich ständig weiterentwickelnden regulatorischen Umfeld. In den letzten Jahren gab es einen besorgniserregenden Anstieg von strafrechtlichen Ermittlungen, die nicht nur Steuerzahler, sondern auch die sie unterstützenden Fachleute betreffen und eine direkte Beteiligung an Steuerdelikten vermuten lassen. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die schwerwiegenden menschlichen, reputationsbezogenen und beruflichen Auswirkungen, die eine solche Anschuldigung für die Karriere eines Fachmanns haben kann, und geht diese heiklen Angelegenheiten mit höchster technischer und analytischer Sorgfalt an.

Der rechtliche Rahmen und die Entscheidungen des Obersten Kassationsgerichts

Die Rechtsprechung des Obersten Kassationsgerichts hat im Laufe der Zeit immer strengere Grenzen für die strafrechtliche Haftung von Steuerberatern gezogen. Der Kern der rechtlichen Frage liegt in der Anwendung von Artikel 110 des Strafgesetzbuches, d. h. der Beteiligung mehrerer Personen an einer Straftat, in engem Zusammenhang mit den im Gesetzesdekret 74/2000 vorgesehenen Steuerdelikten, wie z. B. betrügerische Steuererklärungen, Ausstellung von Rechnungen für nicht existierende Vorgänge oder unzulässige Verrechnungen.

Nach den nunmehr gefestigten Ausrichtungen des Obersten Gerichts haftet der Fachmann nicht strafrechtlich allein deshalb, weil er die Buchhaltung geführt, die Steuererklärungen erstellt oder die F24-Formulare des Kunden übermittelt hat, der die Straftat tatsächlich begangen hat. Damit eine tatsächliche strafrechtliche Haftung begründet werden kann, muss die Anklage den **Vorsatz** nachweisen, d. h. das Bewusstsein und die spezifische Absicht, aktiv zur Verwirklichung der Steuerhinterziehung beizutragen. Das Kassationsgericht betont stets, dass der Berater nur dann strafrechtlich haftbar wird, wenn seine Tätigkeit aufhört, eine rechtmäßige technische Beratung zu sein, und sich in eine aktive Anstiftung oder eine für die Begehung und Verschleierung der Straftat unerlässliche betrügerische Machenschaft verwandelt.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci

Die Auseinandersetzung mit einer Untersuchung wegen Steuerdelikten als Mitbeschuldigter erfordert eine äußerst klare, zeitnahe und auf unanfechtbaren Dokumenten basierende Verteidigungsstrategie. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung in der Verteidigung von Fachleuten, konzentriert sich auf die minutiöse und präventive Analyse jedes einzelnen Dokuments, jeder E-Mail-Korrespondenz, jeder Notiz oder jedes Ratschlags, der dem Kunden gegeben wurde. Das Hauptziel ist es, die Anschuldigung der Beteiligung an der Straftat bereits in den ersten Phasen der Voruntersuchung zu entkräften, indem die klare und unmissverständliche Trennung zwischen der intellektuellen Dienstleistung, auch wenn sie komplex ist, und dem vom Steuerzahler völlig eigenständig begangenen rechtswidrigen Verhalten nachgewiesen wird.

Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet unermüdlich daran, das Fehlen des subjektiven Tatbestandsmerkmals hervorzuheben. Die Verteidigung zielt darauf ab zu beweisen, dass der Fachmann in völliger Gutgläubigkeit gehandelt hat, sich ausschließlich auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Dokumente gestützt hat und keinerlei Absicht hatte, eine Steuerhinterziehung zu begünstigen oder einen ungerechtfertigten Vorteil daraus zu ziehen. Jeder einzelne Fall wird individuell untersucht, um eine solide und ständig aktualisierte Verteidigung auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung aufzubauen, mit dem ultimativen Ziel, die Ehre, das Vermögen und die berufliche Kontinuität des betroffenen Beraters zu schützen.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Buchhalter immer verantwortlich, wenn der Kunde Steuern hinterzieht?

Absolut nicht, denn in unserer Rechtsordnung ist die strafrechtliche Verantwortung streng persönlich. Wie die Rechtsprechung wiederholt klargestellt hat, haftet der Fachmann strafrechtlich nur und ausschließlich, wenn der sichere Beweis dafür vorliegt, dass er einen kausalen, materiellen oder moralischen Beitrag zur Begehung der Straftat geleistet hat und mit vollem Bewusstsein und der Absicht gehandelt hat, die Steuerhinterziehung seines Mandanten zu begünstigen.

Was riskiere ich, wenn mir Beteiligung an einer betrügerischen Steuererklärung vorgeworfen wird?

Die Strafen für Steuerdelikte sind besonders streng. Im Falle einer Verurteilung wegen Beteiligung an einer Straftat riskiert der Fachmann die gleichen Sanktionen wie der Haupttäter der Straftat, die eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren beinhalten können. Hinzu kommen schwerwiegende disziplinarische Folgen, die bis zum Ausschluss aus der Berufskammer reichen können, sowie das Risiko von Schadensersatzklagen und Vermögensbeschlagnahmungen.

Wie kann ich mich verteidigen, wenn der Kunde mir entscheidende Dokumente vorenthalten hat?

Dies ist eine der klassischsten und häufigsten Verteidigungssituationen in der beruflichen Praxis. Wenn der Kunde relevante Dokumente verheimlicht oder unwissentlich falsche Daten geliefert hat, fehlt radikal das Element des Vorsatzes. Die Verteidigungsstrategie wird darin bestehen, durch die Gegenüberstellung von Beweismitteln und der geführten Kommunikation nachzuweisen, dass der Berater sorgfältig auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Elemente gehandelt hat und selbst Opfer der vom Kunden begangenen Täuschung war.

Schützen Sie Ihren Beruf: Fordern Sie eine Beratung an

Eine strafrechtliche Untersuchung wegen mutmaßlicher Steuerdelikte stellt für jeden Fachmann im Rechnungslegungs- und Steuerbereich einen Moment tiefer Krise und Orientierungslosigkeit dar. Sich rechtzeitig an einen qualifizierten und erfahrenen Verteidiger zu wenden, ist der erste grundlegende Schritt, um Ihre Karriere, Ihre Freiheit und Ihren über Jahre mühsam aufgebauten Ruf zu schützen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine sorgfältige, objektive und streng vertrauliche Bewertung Ihres Falls. Während des ersten Kennenlerngesprächs werden die verfügbaren Unterlagen analysiert und die für Ihre spezifische Situation am besten geeignete Verteidigungsstrategie transparent dargelegt, wobei die nächsten Schritte zur Bewältigung des Gerichtsverfahrens klar erläutert werden.