Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Schadensersatz

Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer eine schmerzhafte Erfahrung, aber wenn der Tod durch Suizid in einer Einrichtung eintritt, die Schutz und Pflege gewährleisten sollte, wie z. B. einem Pflegeheim oder Seniorenheim, vermischt sich der Schmerz unweigerlich mit der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatzansprüche in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Gemütslage der Familien, die eine oft vermeidbare Tragödie bewältigen müssen, zutiefst. Wenn ein Patient einer Wohneinrichtung anvertraut wird, entsteht eine klare rechtliche Bindung, die der Einrichtung nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch eine angemessene Aufsichtspflicht entsprechend den psychophysischen Bedingungen des Bewohners auferlegt. Zu verstehen, ob Fahrlässigkeit oder mangelnde Sachkenntnis bei der Betreuung des Patienten vorlag, ist der erste entscheidende Schritt zur Bewertung eines Schadensersatzanspruchs.

Die Verantwortung der Gesundheitseinrichtung für unterlassene Aufsicht

Im italienischen Rechtswesen führt die Aufnahme eines Patienten in eine Gesundheits- oder soziale Betreuungseinrichtung zum Abschluss eines atypischen Behandlungs- oder Betreuungsvertrags. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich die Verpflichtung der Einrichtung, die körperliche Unversehrtheit des Patienten zu wahren. Die Rechtsprechung ist eindeutig und definiert, dass die Einrichtung für unterlassene Aufsicht (culpa in vigilando) haftbar gemacht werden kann, wenn der Patient sich selbst verletzte oder Suizid beging, sofern das Ereignis vorhersehbar und vermeidbar war. Vorhersehbarkeit ist der Dreh- und Angelpunkt der Haftung: Wenn der Patient eine Krankengeschichte mit Depressionen, psychischen Störungen oder früheren Suizidversuchen hatte, war die Einrichtung rechtlich verpflichtet, verstärkte Überwachungsmaßnahmen und spezifische Protokolle zur Risikominimierung zu implementieren. Die Nichteinhaltung solcher Vorsichtsmaßnahmen setzt das Pflegeheim oder Seniorenheim dem Schadensersatz zugunsten der nächsten Angehörigen aus, sowohl für den Verlust der familiären Beziehung als auch für das Leid, das das Opfer vor dem Tod erlitten hat.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci in Fällen von Suizid in Einrichtungen

Rechtsanwalt Marco Bianucci, als erfahrener Anwalt für medizinische Haftung und Schadensersatz in Mailand, geht diese heiklen Fälle mit einer strengen und analytischen Methode an. Es geht nicht einfach darum, eine Schadensersatzforderung zu stellen, sondern darum, eine solide Beweisgrundlage zu schaffen. Die Strategie der Anwaltskanzlei Bianucci beginnt mit der Beschaffung und eingehenden Analyse aller klinischen und administrativen Unterlagen, einschließlich der Pflegetagebücher und Übergaben zwischen den Schichten des Personals. Ziel ist es, den Kausalzusammenhang zwischen dem Unterlassen der Einrichtung (z. B. Personalmangel, fehlende Nachtüberwachung, Zugang zu gefährlichen Gegenständen oder unsicheren Fenstern) und dem tragischen Ereignis nachzuweisen. In Zusammenarbeit mit Rechtsmedizinern und Fachärzten für forensische Psychiatrie arbeitet die Kanzlei daran festzustellen, ob das Suizidrisiko zum Zeitpunkt der Aufnahme oder während des Aufenthalts korrekt bewertet wurde und ob die ergriffenen Präventivmaßnahmen den Branchenrichtlinien entsprachen. Dieser technische Ansatz, gepaart mit der notwendigen menschlichen Sensibilität in diesen Momenten, ermöglicht es, die Rechte der Familienangehörigen im zivil- und gegebenenfalls im Strafverfahren bestmöglich zu schützen.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann Schadensersatz für den Suizid eines Angehörigen in einem Pflegeheim verlangt werden?

Schadensersatz kann verlangt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Einrichtung ihren Aufsichts- und Schutzpflichten nicht nachgekommen ist, obwohl das Suizidrisiko aufgrund des psychischen Zustands des Patienten vorhersehbar war. Wenn die Einrichtung nicht die notwendigen präventiven Maßnahmen ergriffen hat, wie z. B. häufige visuelle Überwachung oder die Entfernung gefährlicher Gegenstände, besteht eine Schadensersatzpflicht.

Wer hat Anspruch auf Schadensersatz in diesen Fällen?

Die berechtigten Personen zur Geltendmachung von Schadensersatz sind die nächsten Angehörigen des Opfers, d. h. der Ehepartner, die Kinder, die Eltern und die Geschwister. In einigen Fällen können auch andere Familienmitglieder, die mit dem Verstorbenen zusammenlebten oder eine stabile und nachweisbare emotionale Bindung zu ihm hatten, Schadensersatz für den Verlust der familiären Beziehung verlangen.

Welche Dokumente sind für eine erste Fallbewertung erforderlich?

Für eine erste Analyse ist es unerlässlich, die vollständige Patientenakte der Einrichtung (Pflegeheim oder Seniorenheim), den Aufnahmevertrag, frühere ärztliche Bescheinigungen, die psychiatrische Erkrankungen bescheinigen, und, falls die Justizbehörden eingeschaltet waren, Kopien der Polizeiberichte und der eventuellen Obduktion zu beschaffen.

Wie viel Zeit hat man, um rechtliche Schritte einzuleiten?

Im zivilrechtlichen Bereich verjährt der Anspruch auf Schadensersatz aus vertraglicher Haftung der Einrichtung in der Regel in zehn Jahren. Für die außervertragliche Haftung oder die Haftung einzelner Gesundheitsdienstleister können die Fristen jedoch fünf Jahre betragen. Es ist immer ratsam, umgehend zu handeln, um die Streuung wesentlicher Beweismittel zu vermeiden.

Fordern Sie eine Fallbewertung an

Wenn Sie einen Angehörigen durch einen Suizid in einem Pflegeheim oder Seniorenheim verloren haben und eine mangelnde Aufsicht vermuten, ist es unerlässlich, bewusst zu handeln. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine vorläufige und vertrauliche Bewertung Ihrer Situation. Die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, steht Ihnen zur Verfügung, um die Unterlagen zu prüfen und die beste Strategie zur Erzielung einer gerechten Entschädigung zu ermitteln.