Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Abwicklung grenzüberschreitender Erbschaften: Eine komplexe Herausforderung

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotional schwierige Zeit, die oft mit belastenden bürokratischen Pflichten einhergeht. Die Situation wird noch komplizierter, wenn der Verstorbene Vermögenswerte, Immobilien oder Bankkonten in verschiedenen Ländern hinterlässt oder wenn die Erben im Ausland leben. In diesen Fällen geht es nicht nur um die Anwendung italienischen Rechts, sondern auch darum, sich in unterschiedlichen Rechtssystemen zurechtzufinden, die in Konflikt geraten können. Als erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand versteht Avv. Marco Bianucci die Verwirrung, die durch die Notwendigkeit entstehen kann, rechtliche Angelegenheiten in verschiedenen Sprachen und Gerichtsbarkeiten zu regeln, und bietet einen soliden und kompetenten Anlaufpunkt im Herzen der Stadt.

Der rechtliche Rahmen: EU-Verordnung und internationales Privatrecht

Die Globalisierung hat internationale Erbschaften immer häufiger gemacht. Um diese Verfahren zu vereinfachen, hat die Europäische Union grundlegende Instrumente wie die EU-Verordnung Nr. 650/2012 eingeführt, die klare Kriterien für die Bestimmung des auf die gesamte Erbschaft anzuwendenden Rechts festlegt (in der Regel das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte). Die praktische Anwendung dieser Vorschriften erfordert jedoch eine sorgfältige technische Analyse. Es ist unerlässlich zu verstehen, ob und wie das Europäische Nachlasszeugnis erhalten werden kann, ein Dokument, das es den Erben ermöglicht, ihre Eigenschaft und ihre Rechte in allen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen, ohne mehrere Verfahren einleiten zu müssen. Außerhalb der Europäischen Union verlagert sich die Frage auf die Analyse bilateraler Abkommen und spezifischer internationaler Privatrechtsnormen jedes einzelnen beteiligten Staates.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei internationalen Erbschaften

Die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand bearbeitet internationale Erbschaften mit einem strategischen Ansatz, der auf die Zentralisierung der Fallbearbeitung abzielt. Avv. Marco Bianucci fungiert dank seiner Erfahrung als erfahrener Anwalt für Erbrecht als alleiniger Koordinator des gesamten Vorgangs. Der Mehrwert der Kanzlei liegt in der Fähigkeit, ein Netzwerk von ausländischen Fachleuten, Anwalts- und Notariatskanzleien zu koordinieren und sicherzustellen, dass jeder Schritt sowohl dem italienischen Recht als auch dem Recht des Landes, in dem sich die Vermögenswerte befinden, entspricht. Das Ziel ist zweifach: Das Verfahren für den Kunden zu vereinfachen, der einen einzigen Ansprechpartner in Mailand behält, und die steuerlichen Profile zu optimieren, indem Doppelbesteuerungsabkommen analysiert werden, um zu vermeiden, dass das Erbe ungerechtfertigt in mehreren Gerichtsbarkeiten besteuert wird.

Häufig gestellte Fragen

Welches Recht gilt, wenn der Verstorbene im Ausland lebte, aber Vermögenswerte in Italien hatte?

Gemäß der EU-Verordnung 650/2012 gilt im Allgemeinen das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, im Testament wurde eine andere Rechtswahl getroffen. Ein erfahrener Anwalt für Erbschaftsrecht muss den spezifischen Fall analysieren, um die anwendbare Gesetzgebung und die entsprechenden Folgen für die Verteilung des Vermögens sicher zu bestimmen.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wozu dient es?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein standardisiertes Dokument, das in allen EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) anerkannt ist und es Erben, Vermächtnisnehmern und Testamentsvollstreckern ermöglicht, ihre Eigenschaft und ihre Rechte in einem anderen Mitgliedstaat ohne weitere Formalitäten nachzuweisen. Die Anwaltskanzlei Bianucci unterstützt Mandanten bei der Erlangung dieses Zeugnisses, um im Ausland befindliche Vermögenswerte oder Bankkonten freizugeben.

Wie vermeidet man eine Doppelbesteuerung des internationalen Erbes?

Das Risiko, Erbschaftssteuern sowohl im Wohnsitzland des Verstorbenen als auch in dem Land, in dem sich die Vermögenswerte befinden, zu zahlen, ist real. Um dieses Risiko zu mindern, müssen die von Italien geschlossenen internationalen Doppelbesteuerungsabkommen analysiert werden. Avv. Marco Bianucci prüft diese Aspekte sorgfältig, um, wo möglich, die Integrität des Erbes zu schützen.

Muss ich persönlich ins Ausland reisen, um die Erbschaft anzunehmen?

In den meisten Fällen ist dies nicht erforderlich. Durch die Erteilung von Spezialvollmachten, die ordnungsgemäß übersetzt und legalisiert oder mit einer Apostille versehen sind, kann die Anwaltskanzlei Bianucci die Aktivitäten mit ausländischen Kollegen koordinieren, sodass die Erben die Annahme der Erbschaft und die entsprechenden Umschreibungen verwalten können, während sie in Mailand bleiben.

Fordern Sie eine Beratung im Erbschaftsrecht an

Wenn Sie eine Erbschaft mit internationalen Bezügen verwalten müssen, lassen Sie nicht zu, dass die grenzüberschreitende Bürokratie zu einem unüberwindbaren Hindernis wird. Kontaktieren Sie Avv. Marco Bianucci für eine vorläufige Bewertung Ihrer Situation. Die Kanzlei wird die Komplexität des Falls, die beteiligten Vermögenswerte und die betroffenen Gerichtsbarkeiten analysieren, um Ihnen einen klaren Überblick über die zu ergreifenden Schritte und den erforderlichen Aufwand zur Wahrung Ihrer Erbrechte zu geben.