Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Erbschaft bei eingetragenen Lebenspartnerschaften: Ein notwendiger Schutz

Der Verlust des Lebenspartners ist einer der schmerzlichsten Momente im Leben, oft verschlimmert durch Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Vermögens- und Wohnsituation. Bis vor wenigen Jahren befanden sich gleichgeschlechtliche Paare in einer gesetzlichen Grauzone, die den überlebenden Partner ohne angemessenen Erbschutz zurückließ. Heute hat sich das Szenario dank der Gesetzesentwicklung radikal verändert, doch die korrekte Anwendung dieser Rechte erfordert oft fachkundige Beratung, um Streitigkeiten mit den Verwandten des Verstorbenen zu vermeiden. Als erfahrener Anwalt für Erbrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die heiklen Dynamiken, die unter diesen Umständen entstehen können, zutiefst und arbeitet daran, dass der Wille des Paares und die gesetzlich garantierten Rechte vollständig respektiert werden.

Der rechtliche Rahmen: Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe

Das Gesetz 76/2016, bekannt als Gesetz Cirinnà, markierte einen epochalen Wendepunkt im italienischen Familien- und Erbrecht. Das von der Norm eingeführte Kernprinzip ist die wesentliche Gleichstellung, unter erbrechtlichen Gesichtspunkten, des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit dem Ehegatten in der Ehe. Das bedeutet, dass dem überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft dieselben Erbrechte zustehen wie dem Ehemann oder der Ehefrau. Es handelt sich nicht mehr um Zugeständnisse oder juristische Auslegungen, sondern um volle subjektive Rechte. Der Partner wird in jeder Hinsicht zu einem Pflichtteilsberechtigten Erben. Dies bedeutet, dass ihm ein gesetzlich festgelegter Anteil des Vermögens des Verstorbenen, der sogenannte Pflichtteil, vorbehalten ist und auch durch entgegenstehende letztwillige Verfügungen nicht geschmälert werden kann. Darüber hinaus erkennt das Gesetz dem überlebenden Partner das Recht auf Wohnnutzung der gemeinsamen Wohnung und das Recht auf Nutzung der dazugehörigen Möbel zu, sofern diese Eigentum des Verstorbenen oder gemeinsames Eigentum sind, und gewährleistet so die Kontinuität des emotionalen Lebensumfelds.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Erbschaftsrecht in Mailand, basiert auf der Erkenntnis, dass jede Familiengeschichte einzigartig ist und eine individuelle Verteidigungsstrategie verdient. In der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 beschränkt sich die Rechtsberatung nicht auf reine Erbschaftsbürokratie, sondern erstreckt sich auf den aktiven Schutz des Mandanten. Oftmals stößt der überlebende Partner trotz klarer Gesetzeslage auf Widerstand seitens der Herkunftsfamilie des Verstorbenen. In diesen Fällen zielt die Intervention der Kanzlei darauf ab, die erworbenen Rechte mit Nachdruck durchzusetzen, die Phasen der Eröffnung des Nachlasses, die eventuelle Veröffentlichung des Testaments und, falls erforderlich, die Klagen auf Herabsetzung zur Wiederherstellung des geschmälerten Pflichtteils zu verwalten. Ziel ist es, den Mandanten in einer Zeit der Trauer von komplexen rechtlichen Belastungen zu entlasten und sicherzustellen, dass die Übertragung von Vermögenswerten und Rechten unter voller Achtung des Gesetzes und der Würde des Paares erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Welchen Erbteil hat der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Der Anteil variiert je nach Anwesenheit anderer Pflichtteilsberechtigter, wie z. B. Kinder. Gibt es keine Kinder, erhält der Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Hälfte des Vermögens bei Fehlen eines Testaments oder einen Pflichtteil, wenn ein Testament vorhanden ist. Bei Anwesenheit von Kindern werden die Anteile genau wie bei einem Ehegatten in der Ehe neu geregelt.

Kann der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Absolut. Das Gesetz gewährt dem überlebenden Partner das Recht auf Wohnnutzung der gemeinsamen Wohnung und das Recht auf Nutzung der Möbel, genau wie es in Artikel 540 des Bürgerlichen Gesetzbuches für den verheirateten Ehegatten vorgesehen ist, und schützt so den Überlebenden vor dem Risiko, seine Wohnung verlassen zu müssen.

Was passiert, wenn der Verstorbene ein Testament gemacht hat, das den Partner ausschließt?

Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist ein Pflichtteilsberechtigter Erbe. Das bedeutet, er kann nicht vollständig enterbt werden. Wenn ein Testament den Partner ausschließt oder ihm einen geringeren Anteil als den Pflichtteil zuspricht, kann Rechtsanwalt Marco Bianucci die Klage auf Herabsetzung einleiten, um den gesetzlich zustehenden Erbteil wiederherzustellen.

Gelten die Erbrechte auch für nicht eingetragene nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Nein, es ist wichtig zu unterscheiden. Die vollständige Gleichstellung mit dem Ehegatten gilt nur für die Partner einer formalisierten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Nichteheliche Lebenspartner haben keine automatischen Erbrechte und erben gesetzlich nichts, wenn kein spezifisches Testament vorliegt.

Schützen Sie Ihre Erbrechte mit Rechtsanwalt Marco Bianucci

Wenn Sie Ihren Partner verloren haben und Unterstützung bei der Abwicklung des Nachlasses benötigen oder die Vermögensplanung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft gestalten möchten, ist es wichtig, bewusst zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre spezifische Situation zu analysieren und sicherzustellen, dass Ihre Rechte vollständig anerkannt werden. Kontaktieren Sie die Kanzlei in Mailand, um ein Erstgespräch zu vereinbaren und eine professionelle und transparente Bewertung Ihres Falls zu erhalten.