Die jüngste Verordnung Nr. 23300 vom 28. August 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, liefert wichtige Klarstellungen zur Entschädigung immaterieller Schäden, die aus der Verletzung des Eltern-Kind-Verhältnisses resultieren. Dieses Urteil fügt sich in einen rechtlichen Kontext ein, in dem der Schutz familiärer Bindungen zunehmend im Mittelpunkt steht, und hebt hervor, wie emotionales Leid auch ohne direkte körperliche Verletzungen anerkannt und entschädigt werden kann.
Im vorliegenden Fall leitete der Kläger, G. (C.), ein Gerichtsverfahren gegen S. ein, um eine Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden zu erwirken. Das Berufungsgericht Bologna hatte die Angelegenheit bereits in erster Instanz behandelt, doch der Kassationsgerichtshof hielt eine erneute Prüfung für notwendig. Die zentrale Frage betrifft die Verletzung des Eltern-Kind-Verhältnisses und die damit verbundenen immateriellen Schäden.
(IMMATERIELLER SCHADEN) Schaden durch Verletzung des Eltern-Kind-Verhältnisses – Inhalt – Verletzung der psychophysischen Integrität des Angehörigen – Notwendigkeit – Ausschluss – Beweis durch Indizien – Zulässigkeit. Die Verletzung des Eltern-Kind-Verhältnisses kann Schäden in dynamisch-relationaler Hinsicht oder auf subjektiv-moralischer Ebene als Leid verursachen, wobei das gleichzeitige Vorliegen einer Verletzung der psychophysischen Integrität des Angehörigen nicht zwingend erforderlich ist; solche Schäden können durch den Rückgriff auf Indizienbeweise nachgewiesen werden, in Bezug auf das, was vernünftigerweise auf die Realität der Zusammenlebensverhältnisse und die Schwere der Auswirkungen der rechtswidrigen Handlung zurückzuführen ist.
Die Leitsatzformulierung des Urteils ist besonders relevant, da sie klärt, dass der Nachweis der Verletzung des Eltern-Kind-Verhältnisses durch Indizienbeweise erfolgen kann. Dies bedeutet, dass in Abwesenheit direkter Beweise Indizien und konkrete Situationen genutzt werden können, um die Existenz des Leidens nachzuweisen. Dies ist ein bedeutender Schritt im Schutz der Rechte von Angehörigen, die nicht zwingend eine körperliche Verletzung nachweisen müssen, um eine Entschädigung zu erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 23300 von 2024 eine wichtige Weiterentwicklung der italienischen Rechtsprechung im Bereich der immateriellen Schäden darstellt, insbesondere im Hinblick auf das Eltern-Kind-Verhältnis. Es bestätigt, dass emotionales Leid und relationale Verletzungen anerkannt und entschädigt werden können, auch wenn keine physischen Schäden vorliegen. Dies markiert einen Schritt hin zu einer größeren juristischen Sensibilität für familiäre Dynamiken und deren rechtliche Auswirkungen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Juristen und Fachleute in diesem Bereich solche Ausrichtungen berücksichtigen, um einen angemessenen Schutz der Rechte von Personen zu gewährleisten, die in solchen Situationen involviert sind.