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Das Urteil Nr. 14276 von 2022: Abgabe von Betäubungsmitteln und Vollendung der Straftat | Anwaltskanzlei Bianucci

Das Urteil Nr. 14276 von 2022: Abgabe von Betäubungsmitteln und Vollendung der Straftat

Der Oberste Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 14276 vom 02. Dezember 2022 eine wichtige Auslegung zur Vollendung des Straftatbestands der Abgabe von Betäubungsmitteln geliefert. Insbesondere hat das Gericht entschieden, dass die materielle Übergabe der Substanz nicht erforderlich ist, um die Straftat als vollendet zu betrachten. Dieser Grundsatz, der kontrovers erscheinen mag, ist von grundlegender Bedeutung für das Verständnis der rechtlichen Dynamik im Zusammenhang mit Drogendelikten.

Inhalt des Urteils

Das Gericht hat festgestellt, dass für die Vollendung des Straftatbestands der Abgabe von Betäubungsmitteln die Einigung der Parteien über den Gegenstand und die Verkaufsbedingungen ausreichend ist. Die materielle Übergabe der Substanz an den Käufer ist daher nicht erforderlich. Das Gericht betonte, dass es unerheblich ist, ob der Verkäufer nicht über die tatsächliche Verfügbarkeit der vereinbarten Substanz verfügt, solange er in der Lage ist, diese kurzfristig zu beschaffen und zu liefern.

Abgabe von Betäubungsmitteln - Vollendung der Straftat - Materielle Übergabe der Substanz - Notwendigkeit - Ausschluss - Einigung der Parteien - Ausreichend. Für die Vollendung des Straftatbestands der Abgabe von Betäubungsmitteln ist die Einigung der Parteien über den Gegenstand und die Verkaufsbedingungen ausreichend, wobei die materielle Übergabe der Substanz an den Käufer nicht erforderlich ist. (In der Begründung präzisierte das Gericht, dass es unerheblich ist, ob der Verkäufer nicht über die tatsächliche Verfügbarkeit der vereinbarten Menge an Betäubungsmitteln verfügt, sofern er in der Lage ist, diese kurzfristig zu beschaffen und zu liefern).

Rechtliche Implikationen

Dieses Urteil hat verschiedene rechtliche Implikationen, sowohl für Juristen als auch für Bürger. Zu den wichtigsten gehören:

  • Neudefinition der Vollendung der Straftat: Das Urteil klärt, dass das entscheidende Element nicht die materielle Übergabe, sondern die Einigung zwischen den Parteien ist.
  • Mögliche Konsequenzen für den Verkäufer: Auch wenn er die Substanz nicht zur Verfügung hat, reicht es aus, wenn er nachweisen kann, dass er sie beschaffen kann, um strafrechtlich belangt zu werden.
  • Auswirkungen auf die Verteidigung: Anwälte müssen ihre Verteidigungsstrategien auf der Grundlage dieser neuen gerichtlichen Auslegung überarbeiten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 14276 von 2022 eine wichtige Weiterentwicklung in der Rechtsprechung zu Delikten der Abgabe von Betäubungsmitteln darstellt. Es unterstreicht, dass die Vollendung der Straftat nicht von der materiellen Übergabe der Substanz abhängt, sondern von der Einigung zwischen den Parteien. Dieser Grundsatz klärt nicht nur einige Aspekte des Strafrechts, sondern bietet auch Anlass zur Reflexion darüber, wie die Dynamik des Drogenmarktes von solchen rechtlichen Entscheidungen beeinflusst wird. Für Personen, die in ähnliche Angelegenheiten verwickelt sind, bleibt es von entscheidender Bedeutung, sich an erfahrene Fachleute für eine angemessene Verteidigung zu wenden.

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