Das jüngste Urteil Nr. 37519 vom 1. Juli 2024, hinterlegt am 11. Oktober 2024, erlassen vom Obersten Kassationsgerichtshof, hat aufgrund der rechtlichen Auswirkungen des differenzierten Haftregimes gemäß Art. 41-bis der Strafvollzugsordnung erhebliches Interesse geweckt. Dieser Artikel zielt darauf ab, die wichtigsten Punkte des Urteils und seine Auswirkungen auf das italienische Rechtssystem zu untersuchen.
Das differenzierte Haftregime, eingeführt mit dem Gesetz vom 26. Juli 1975, Nr. 354, ist für die Behandlung von Häftlingen konzipiert, die als hochgradig sozialgefährlich eingestuft werden. Das vorliegende Urteil befasst sich mit der Frage der Mitteilung des Beginns des Verfahrens zur Unterwerfung unter dieses Regime. Nach Auffassung des Gerichts besteht keine Verpflichtung, den Häftling über den Beginn dieses Verfahrens zu informieren, da es einen besonderen Charakter und die Zielsetzung der Kriminalprävention hat.
Differenziertes Haftregime gemäß Art. 41-bis StVollzO – Verfahren – Mitteilung des Beginns an den Betroffenen – Ausschluss – Gründe – Recht auf Aushändigung von Kopien der Akten nach Erlass des ministeriellen Dekrets – Bestehen. Das Verwaltungsverfahren zur Unterwerfung unter das differenzierte Strafvollzugsregime gemäß Art. 41-bis Gesetz vom 26. Juli 1975, Nr. 354, hat einen besonderen Charakter, da es der Kriminalprävention und der Kontrolle von hochgradig sozialgefährlichen Personen dient. Daher besteht keine Verpflichtung, den Betroffenen gemäß Art. 7 Gesetz vom 7. August 1990, Nr. 241, über den Beginn zu informieren. Einzig nach Erlass des ministeriellen Dekrets ist das Recht des Häftlings auf Erhalt von Kopien der vorbereitenden Akten vom Justizministerium, die nicht der Ermittlungsgeheimhaltung unterliegen, konfigurierbar, um die Möglichkeit der Anfechtung durch gerichtliche Beschwerde vollständig ausüben zu können.
Das Urteil bekräftigt, dass sich das Informationsrecht des Häftlings erst nach Erlass des ministeriellen Dekrets konkretisiert, was somit die Möglichkeit einschränkt, den Beginn des Verfahrens anzufechten. Diese Auslegung wirft Fragen über das Gleichgewicht zwischen öffentlicher Sicherheit und den Rechten der Häftlinge auf. Es ist von grundlegender Bedeutung zu berücksichtigen, dass, obwohl das Gesetz Sicherheitsmaßnahmen vorsieht, die Grundrechte von Inhaftierten nicht vollständig aufgehoben werden dürfen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37519 von 2024 eine wichtige Klarstellung bezüglich des differenzierten Haftregimes darstellt. Es unterstreicht die Besonderheit des Verfahrens und die Einschränkungen der Informationsrechte von Häftlingen und hebt die Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen Sicherheit und Menschenrechten hervor. Die Rechtsprechung entwickelt sich in diesem Bereich weiter, und es wird von entscheidender Bedeutung sein, zu beobachten, wie sich diese Entscheidungen zukünftig auf die Strafvollzugspolitik und die Rechte der Häftlinge auswirken werden.