Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, VI. Strafkammer, Nr. 36566 vom 1. Oktober 2024, bietet wichtige Anregungen zur Reflexion über die Straftaten der Hehlerei und Veruntreuung von Staatsvermögen, mit besonderem Augenmerk auf die Mittäterschaft. Das Gericht prüfte den Fall von drei Angestellten einer Logistikgenossenschaft, denen die Unterschlagung von Waren vorgeworfen wurde, und beleuchtete das Konzept der öffentlichen Dienstaufgabe und deren rechtliche Auswirkungen.
Die drei Angeklagten, A.A., B.B. und C.C., waren vom Berufungsgericht Bologna wegen krimineller Vereinigung, Hehlerei und Veruntreuung von Staatsvermögen verurteilt worden. Das Gericht hob hervor, dass sich die Angestellten im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Genossenschaft Elpe Global Logistic Services Spa zur Begehung von Straftaten gegen das Vermögen der SDA Express Courier Spa zusammengeschlossen hatten, indem sie im Transit befindliche Güter unterschlugen.
Das Kassationsgericht hat klargestellt, dass für die Konstituierung der Veruntreuung von Staatsvermögen unerlässlich ist, dass der nicht qualifizierte Mittäter die Besitzbeziehung des Amtsträgers zu den unterschlagenen Gütern ausnutzt.
Das Kassationsgericht erklärte die Berufungen von B.B. und C.C. für unzulässig und betonte, dass diese keine spezifischen Begründungen vorgelegt hätten, die dem Urteil des Berufungsgerichts widersprächen. Bezüglich A.A. gab das Gericht dem dritten Grund der Berufung im Hinblick auf die Veruntreuung von Staatsvermögen statt und hob hervor, dass die Qualifikation als Beauftragter eines öffentlichen Dienstes in seinem Fall nicht nachgewiesen worden sei. Dieser Aspekt ist entscheidend, da die Verantwortung für Veruntreuung von Staatsvermögen voraussetzt, dass die Person aus dienstlichen Gründen eine Besitzbeziehung zu den unterschlagenen Gütern hat.
Dieses Urteil zeigt, wie das Kassationsgericht darauf achtet, die Wahrung der Verteidigungsrechte zu gewährleisten und die korrekte Anwendung der Vorschriften zu überprüfen. Die Entscheidung, das Urteil wegen Veruntreuung von Staatsvermögen gegen A.A. aufzuheben, unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Begründung durch das erstinstanzliche Gericht und die Notwendigkeit, die Beziehung zwischen den an den Veruntreuungsdelikten beteiligten Personen zu klären. Dieser Fall stellt eine wichtige Orientierungshilfe für Juristen und Strafrechtler dar, insbesondere im Hinblick auf die Dynamiken der Mittäterschaft und die Verantwortung von Beauftragten öffentlicher Dienste.
Zusammenfassend hebt das Urteil Nr. 36566 aus dem Jahr 2024 grundlegende Probleme im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verantwortung und den Verfahrensgarantien hervor. Das Kassationsgericht bekräftigt mit seinen Argumenten die Bedeutung von Klarheit und Spezifität in der Urteilsbegründung, ein entscheidender Aspekt für das ordnungsgemäße Funktionieren der Strafjustiz in Italien.