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Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts, Strafsache, Abt. III, Nr. 14961 von 2024: Beteiligung von Personen am Drogenverbrechen. | Anwaltskanzlei Bianucci

Kommentar zum Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Sektion III, Nr. 14961 von 2024: Mittäterschaft bei Drogendelikten

Das Urteil Nr. 14961 des Obersten Kassationsgerichtshofs vom 11. April 2024 liefert bedeutende Einblicke in die Dynamik der Mittäterschaft bei der unerlaubten Besitznahme und dem Anbau von Betäubungsmitteln. Die Entscheidung, an der der Angeklagte A.A. beteiligt war, unterstreicht die Bedeutung der juristischen Begründung und der Analyse des subjektiven Elements bei Delikten dieser Art.

Der Fall und die Begründungen des Gerichts

Das Berufungsgericht von Cagliari hatte A.A. zunächst vom Drogenhandel freigesprochen, die Verurteilung wegen Mittäterschaft beim Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln jedoch bestätigt und die Strafe auf vier Monate reduziert. A.A. legte daraufhin beim Kassationsgerichtshof Berufung ein und argumentierte, dass das untergeordnete Gericht sein Verhalten und das subjektive Element des Delikts nicht angemessen bewertet habe.

Das Gericht bekräftigte, dass bei Dauerdelikten jede kausale Handlung, die vor der Beendigung der rechtswidrigen Handlung vorgenommen wird, eine Mittäterschaft am Delikt darstellt.

Die aufgeworfenen Rechtsfragen

Die Berufung warf entscheidende Fragen hinsichtlich der Unterscheidung zwischen Mittäterschaft und Begünstigung auf. Nach der Rechtsprechung spielt das psychologische Element eine grundlegende Rolle bei der Feststellung, ob ein Verhalten einen konspirativen Beitrag oder eine Erleichterung der Beendigung des Delikts darstellt. In diesem Fall hob das Gericht hervor, dass, solange der Besitz von Betäubungsmitteln andauere, jede Handlung, die darauf abzielt, die Beendigung des Delikts zu erleichtern, nicht als Begünstigung, sondern als Mittäterschaft am Delikt selbst betrachtet werden könne.

  • Relevanz des psychologischen Elements bei Mittäterschaft.
  • Unterscheidung zwischen Begünstigung und Mittäterschaft.
  • Bedeutung der Begründung bei der Bewertung von Rückfälligkeit.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 14961 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts dar. Es unterstreicht, dass die Bewertung des Verhaltens der Angeklagten sorgfältig und gezielt erfolgen muss, wobei nicht nur die materielle Handlung, sondern auch das subjektive Element zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus bekräftigte das Gericht, dass die Rückfälligkeit umfassend und nicht nur formell bewertet werden muss, unter Berücksichtigung der Schwere und Art der Vorstrafen. Dieser Ansatz unterstreicht die Bedeutung einer Strafjustiz, die nicht nur bestraft, sondern auch versucht, die Verhaltensdynamiken der Angeklagten zu verstehen.

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