Die jüngste Verordnung des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 25055 vom 18. September 2024, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Berechnungsmethoden für Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung und für den Unterhalt. Das Urteil, das A.A. und B.B. betrifft, beleuchtet einige kritische Aspekte hinsichtlich der Feststellung des Lebensstandards während des Zusammenlebens und der Folgen neuer romantischer Beziehungen nach der Trennung.
Der Gerichtshof gab den Beschwerdegründen von A.A. statt und hob hervor, dass die Bewertung des Lebensstandards nicht nur auf die nach der Trennung erzielten Einkommen beschränkt werden kann. Tatsächlich legt Art. 156 des italienischen Zivilgesetzbuches klar fest, dass der Richter den während des Zusammenlebens genossenen Lebensstandard berücksichtigen muss. Nachfolgend die wichtigsten Punkte des Urteils:
Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist gefestigt in der Auffassung, dass der Richter den Lebensstandard, den das Paar während des Zusammenlebens genossen hat, ermitteln muss, um den Unterhalt zu berechnen.
Ein entscheidender Aspekt, der vom Gerichtshof behandelt wurde, betrifft die Möglichkeit des Widerrufs der Unterhaltszahlung im Falle einer neuen Lebensgemeinschaft des begünstigten Ehegatten. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die bloße Co-Habitation nicht mehr die einzige Voraussetzung ist, um den wirtschaftlichen Beitrag auszuschließen; es reicht aus, ein gemeinsames Lebensprojekt nachzuweisen, auch in Abwesenheit von Co-Habitation. Dies bedeutet, dass:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 25055 von 2024 eine wichtige Leitlinie für Fragen im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung und für den Unterhalt darstellt. Der Oberste Kassationsgerichtshof hat die Notwendigkeit einer eingehenden Analyse des Lebensstandards während des Zusammenlebens und der veränderten Lebensbedingungen nach der Trennung bekräftigt. Dieser Ansatz gewährleistet eine größere Gerechtigkeit bei Entscheidungen und respektiert die wirtschaftlichen Bedürfnisse beider Ehegatten und der beteiligten Kinder.