Warning: Undefined array key "HTTP_ACCEPT_LANGUAGE" in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 25

Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /home/stud330394/public_html/template/header.php:25) in /home/stud330394/public_html/template/header.php on line 61
Überlegungen zu Urteil Nr. 10228 von 2024: Verwaltungssanktionen und getrennte Verfahren. | Anwaltskanzlei Bianucci

Überlegungen zum Urteil Nr. 10228 von 2024: Verwaltungsstrafen und getrennte Verfahren

Das Urteil Nr. 10228 vom 16. April 2024 des Obersten Kassationsgerichts (Corte di Cassazione) stellt einen wichtigen Bezugspunkt für die Regelung von Verwaltungsstrafen dar, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenführung getrennter Verfahren, die gegen dieselbe Person eingeleitet wurden. Mit dieser Anordnung hat das Gericht bestätigt, dass die Zusammenführung von Strafverfahren lediglich fakultativ ist, ein Aspekt, der unter Experten und Juristen eine breite Debatte ausgelöst hat.

Der regulatorische Kontext

Die vom Gericht behandelte zentrale Frage fügt sich in den regulatorischen Rahmen ein, der durch das Gesetzesdekret Nr. 58 von 1998 und die Consob-Verordnung Nr. 18750 von 2013 festgelegt wurde. Diese Rechtsinstrumente legen die Modalitäten für die Anwendung von Verwaltungsstrafen durch die Nationale Kommission für Gesellschaften und Börse (Consob) fest. Insbesondere klärt Artikel 7 der genannten Verordnung, dass die Zusammenführung von Verfahren fakultativ ist und nur die subjektive Kumulation regelt, nicht jedoch die Verstöße derselben Person.

Verwaltungsstrafen – Strafen, die am Ende des Verfahrens gemäß Art. 195 des Gesetzesdekrets Nr. 58 von 1998 erlassen wurden – Zusammenführung getrennter Verfahren, die gegen dieselbe Person wegen derselben beanstandeten Sachverhalte eingeleitet wurden – Notwendigkeit – Ausschluss – Grundlage – Folgen – Kassationsbeschwerde – Beanstandung bezüglich der fehlenden Zusammenführung von Verfahren, die Strafen gegen dieselbe Person betreffen – Zulässigkeit – Grenzen. Im Bereich der von der Consob verhängten Verwaltungsstrafen ist die Zusammenführung getrennter Verfahren, die gegen dieselbe Person wegen derselben beanstandeten Sachverhalte eingeleitet wurden, gemäß Art. 7 der Consob-Verordnung Nr. 18750 von 2013 lediglich fakultativ, welche nur die subjektive Kumulation und nicht auch die Fälle von Verstößen regelt, die von derselben Person begangen wurden; daher ist die fehlende Zusammenführung getrennter Verfahren, die gegen dieselbe Person eingeleitet wurden, nicht in der Kassationsbeschwerde überprüfbar, vorausgesetzt, dass in jedem Verfahren die Vorwürfe erhoben und die etwaigen Gegenäußerungen des Betroffenen bewertet wurden, wobei jedes von der Verwaltungsbehörde angewandte provvedimento einer vollständigen nachfolgenden gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Die Auswirkungen des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts hat erhebliche Auswirkungen auf die an Verwaltungsstrafverfahren beteiligten Parteien. Insbesondere legt sie fest, dass die fehlende Zusammenführung getrennter Verfahren in einem Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, vorausgesetzt, dass in jedem einzelnen Verfahren angemessene Vorwürfe erhoben und etwaige Verteidigungen berücksichtigt wurden. Dies bedeutet, dass sanktionierte Personen jedes Verfahren separat behandeln müssen, mit der Möglichkeit, gegen jedes provvedimento Rechtsmittel einzulegen.

  • Fakultativität der Zusammenführung von Strafverfahren.
  • Notwendigkeit angemessener Vorwürfe in jedem Verfahren.
  • Möglichkeit des Rechtsmittels gegen jedes sanktionierende provvedimento.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 10228 von 2024 eine klare Auslegung der Vorschriften über Verwaltungsstrafen und hebt die Fakultativität der Zusammenführung getrennter Verfahren hervor. Dieser Aspekt kann die Verteidigungsstrategie von Anwälten und die Planung rechtlicher Schritte von Seiten der beteiligten Personen erheblich beeinflussen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die interessierten Parteien die Auswirkungen dieser Anordnung verstehen und sich angemessen auf die rechtlichen Herausforderungen vorbereiten, die sich aus der Verwaltung mehrerer Strafverfahren ergeben können.

Anwaltskanzlei Bianucci