Die jüngste Verordnung Nr. 10819 vom 22. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte von Ausländern dar, die in unser Land einreisen, insbesondere in Krisensituationen. In diesem Urteil haben die Richter entschieden, dass die fehlende Information über das Verfahren zum internationalen Schutz die Zurückweisungsverfügung nichtig macht, wobei die Ungültigkeit auch auf die nachfolgende Inhaftierungsanordnung ausgedehnt wird.
Die Angelegenheit ergibt sich aus dem Vorgehen der zuständigen Behörden gegenüber einem Ausländer, der nach einer illegalen Grenzüberquerung in einem Krisenpunkt angetroffen wurde. Das Gericht hat hervorgehoben, dass in solchen Situationen die Bereitstellung angemessener Informationen über die Rechte und Verfahren des internationalen Schutzes unerlässlich ist. Fehlt diese Information, wird die Zurückweisungsverfügung für nichtig erklärt, wie vom Gericht festgelegt.
Dem Ausländer, der in Krisenpunkte gebracht wird, nachdem er bei der illegalen Überquerung der Binnengrenze angetroffen wurde oder nach Rettungsaktionen auf See auf dem nationalen Hoheitsgebiet angekommen ist, muss in jedem Fall von den zuständigen Behörden eine angemessene Information über das Verfahren zum internationalen Schutz gewährleistet werden, da andernfalls die Zurückweisungsverfügung als nichtig zu betrachten ist, wobei die Ungültigkeit auch auf die daraus resultierende Inhaftierungsanordnung durchschlägt. (Im vorliegenden Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Bestätigungs- und Verlängerungsdekrete der Inhaftierung, die vom erstinstanzlichen Richter erlassen wurden, aufgehoben, da er fälschlicherweise davon ausging, dass der Ausländer zum Zeitpunkt der Ankunft die Absicht geäußert hatte, in Italien Arbeit zu suchen, und keinen Asylantrag gestellt hatte, so dass die unterlassene Information über das Verfahren zum internationalen Schutz als geheilt angesehen werden konnte).
Dieses Urteil hat mehrere bedeutende Auswirkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnung Nr. 10819 des Obersten Kassationsgerichtshofs von 2024 einen Meilenstein bei der Anerkennung der Rechte von Ausländern in Italien darstellt. Sie unterstreicht die Bedeutung einer klaren und vollständigen Information über die Rechte auf internationalen Schutz und legt fest, dass deren Unterlassung zur Nichtigkeit der Zurückweisungs- und Inhaftierungsanordnungen führt. Dieses Prinzip schützt nicht nur individuelle Rechte, sondern trägt auch zu einer humaneren und gerechteren Gestaltung der Migrationspolitik in unserem Land bei.