Die Welt des öffentlichen Auftragswesens ist seit jeher von einer Reihe von Vorschriften und Verfahren geprägt, die die Interessen der Beteiligten schützen. Die jüngste Anordnung Nr. 10603 vom 19. April 2024 des Obersten Kassationsgerichtshofs, unter dem Vorsitz von A. V., liefert wichtige Klarstellungen zur Frage der vom Auftragnehmer erhobenen Vorbehalte und deren eventuellem Verzicht. Betrachten wir gemeinsam die Details dieses Urteils und seine Auswirkungen.
In dieser Anordnung prüfte das Gericht einen spezifischen Fall, der einen Auftrag für die Durchführung von öffentlichen Arbeiten betraf. Die zentrale Frage war, ob die Unterzeichnung einer Unterwerfungserklärung durch den Auftragnehmer, die Änderungen an der ursprünglichen Vereinbarung enthielt, als stillschweigender Verzicht auf die während der Ausführung der Arbeiten erhobenen Vorbehalte ausgelegt werden könne.
Im Allgemeinen. Im Bereich der öffentlichen Bauaufträge kann die Unterzeichnung einer Unterwerfungserklärung durch den Auftragnehmer, die Änderungen an der ursprünglichen Vereinbarung enthält und sich auf eine Variante und eine Anpassung des Projekts zur Fertigstellung der Arbeiten bezieht, nicht als Verzicht des Auftragnehmers auf die während der Arbeiten erhobenen Vorbehalte verstanden werden. Hierfür ist eine ausdrückliche Willenserklärung des Inhabers des verzichteten Rechts oder ein schlüssiges Verhalten desselben erforderlich, das eindeutig seinen tatsächlichen und endgültigen Willen zum Ausdruck bringt, auf sein Recht zu verzichten.
Das Gericht stellte somit fest, dass für einen gültigen Verzicht auf Vorbehalte eine ausdrückliche Erklärung des Auftragnehmers oder ein Verhalten erforderlich ist, das seinen Willen zum Verzicht auf diese Rechte klar belegt. Diese Position steht im Einklang mit den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wonach der Verzicht auf ein Recht ausdrücklich erklärt werden muss und nicht stillschweigend abgeleitet werden kann.
Das Urteil hat wichtige Konsequenzen für die Akteure im Sektor des öffentlichen Auftragswesens, insbesondere für die Auftragnehmer. Hier sind einige wichtige Punkte:
Es ist daher von grundlegender Bedeutung, dass Auftragnehmer auf die verwendete Sprache in den Vertragsdokumenten und die Kommunikationswege mit den Auftraggebern achten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anordnung Nr. 10603 von 2024 einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte der Auftragnehmer darstellt. Sie unterstreicht die Bedeutung eines klaren und dokumentierten Verzichts auf Vorbehalte, um zukünftige Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden. Die Akteure des Sektors müssen sich dieser Hinweise bewusst sein, um ihre Vertragsbeziehungen optimal zu gestalten und ihre Rechte zu schützen.