Die Erkenntnis, dass die eigene Gesundheit durch die berufliche Tätigkeit beeinträchtigt wurde, ist eine schwierige und destabilisierende Erfahrung. Eine Berufskrankheit beeinträchtigt nicht nur die Arbeitsfähigkeit, sondern wirkt sich auch tiefgreifend auf die Lebensqualität und die der eigenen Familie aus. Unter diesen Umständen ist die Erlangung einer angemessenen Entschädigung nicht nur ein Recht, sondern ein grundlegender Schritt, um die zukünftige Gelassenheit zu gewährleisten. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Erkrankungen erlitten haben, und bietet gezielte Rechtsberatung zur vollen Anerkennung ihrer Rechte an.
In Italien gliedert sich der Schutz bei Berufskrankheiten in zwei Hauptbereiche. Der erste ist der Sozialversicherungsbereich, der von der INAIL verwaltet wird und dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für den erlittenen biologischen Schaden gewährt. Diese Entschädigung basiert auf vordefinierten Tabellen und stellt eine Form des automatischen Schutzes dar, vorausgesetzt, die Krankheit wird als Berufskrankheit anerkannt. Es ist wichtig, zwischen 'tabellierten' Krankheiten, bei denen der Kausalzusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vermutet wird, und 'nicht tabellierten' Krankheiten zu unterscheiden, bei denen der Arbeitnehmer den direkten Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der ausgeübten Arbeit nachweisen muss.
Die INAIL-Entschädigung deckt jedoch oft nicht den gesamten vom Arbeitnehmer erlittenen Schaden ab. Hier greift die zweite Schutzebene ein: die zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers. Wenn festgestellt wird, dass das Unternehmen nicht alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit des Mitarbeiters ergriffen hat, entsteht das Recht, eine Entschädigung für den sogenannten 'Differenzschaden' zu fordern. Dieser umfasst alle Schadenspositionen, die nicht von der INAIL abgedeckt werden, wie z.B. immaterieller Schaden, existentieller Schaden und der Teil des biologischen Schadens, der die Sozialversicherungsentschädigung übersteigt.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Schadensersatz in Mailand, basiert auf einer rigorosen und personalisierten Analyse jedes einzelnen Falles. Der erste Schritt besteht in einer sorgfältigen Rekonstruktion der Arbeits- und Krankengeschichte des Klienten, wobei alle notwendigen Unterlagen gesammelt werden, um den Kausalzusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Risikofaktoren und dem Auftreten der Krankheit nachzuweisen. Dieser Prozess ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere für nicht tabellierte Krankheiten oder solche, die viele Jahre nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit aufgetreten sind.
Die Kanzlei arbeitet mit vertrauenswürdigen medizinisch-rechtlichen Beratern und Technikern zusammen, um spezialisierte Gutachten zu erstellen, die unerlässlich sind, um das Ausmaß des biologischen Schadens und aller anderen Bestandteile des Schadens präzise zu quantifizieren. Die rechtliche Strategie ist stets darauf ausgerichtet, jeden Aspekt des erlittenen Schadens zu würdigen, mit den Gegenparteien zu verhandeln, um eine faire Einigung zu erzielen, oder, falls erforderlich, eine entschlossene gerichtliche Klage einzuleiten, um die Rechte des Klienten vor Gericht durchzusetzen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die erhaltene Entschädigung wirklich umfassend und wiederherstellend ist.
Die Verjährungsfristen sind ein entscheidender Aspekt. Für den Antrag auf Entschädigung bei der INAIL hat der Arbeitnehmer drei Jahre Zeit ab dem Zeitpunkt, an dem die Krankheit auftritt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem er sich ihrer beruflichen Ursache bewusst wird. Für die Klage auf Differenzschadensersatz gegenüber dem Arbeitgeber beträgt die Verjährungsfrist in der Regel zehn Jahre, ebenfalls ab dem Auftreten der Krankheit.
Auch wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat oder insolvent ist, gibt es immer noch Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten. Die Klage kann gegen ehemalige unbeschränkt haftende Gesellschafter, gegen Versicherungsgesellschaften, die die zivilrechtliche Haftung des Unternehmens abdeckten, oder durch Anmeldung im Insolvenzverfahren gerichtet werden. Die Machbarkeit hängt von den spezifischen Umständen des Falles ab, die sorgfältig geprüft werden müssen.
Nein, das schließt es nicht aus. Die von der INAIL gezahlte Entschädigung und der Schadensersatz des Arbeitgebers sind zwei sich ergänzende Schutzformen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, vom Arbeitgeber den 'Differenzschaden' zu verlangen, d.h. die Differenz zwischen dem insgesamt erlittenen Schaden und dem bereits von der INAIL gezahlten Betrag. Dies umfasst Schadenspositionen, wie den immateriellen Schaden, die die Sozialversicherung nicht abdeckt.
Die Bewältigung der Folgen einer Berufskrankheit erfordert Klarheit, Kompetenz und angemessene rechtliche Unterstützung. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Gesundheit durch Ihre Arbeit geschädigt wurde, ist es entscheidend, unverzüglich zu handeln, um Ihre Rechte zu schützen und eine angemessene Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci für eine erste Bewertung Ihres Falles. Rechtsanwalt Marco Bianucci wird mit seiner fundierten Erfahrung im Bereich Schadensersatz in Mailand Ihre Situation analysieren, um die effektivste Rechtsstrategie zur Erlangung einer angemessenen Entschädigung zu definieren.