Eine Infektion während eines Krankenhausaufenthalts zu erleiden, ist eine zutiefst negative und frustrierende Erfahrung. Man betritt eine Gesundheitseinrichtung, um Behandlungen zu erhalten, und sieht sich plötzlich mit einem neuen, manchmal schwerwiegenden Gesundheitsproblem konfrontiert. Diese Infektionen, im medizinischen Bereich als nosokomiale oder versorgungsassoziierte Infektionen (VAI) bezeichnet, sind nicht immer eine tragische Fügung, sondern können aus Fahrlässigkeit im Gesundheitsmanagement resultieren. Zu verstehen, wann eine solche Situation einen Anspruch auf Entschädigung begründet, ist der erste Schritt, um die eigene Gesundheit und die eigenen Rechte zu schützen. Als erfahrener Anwalt für Schadenersatz in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci Patienten und ihre Familien auf dem komplexen Weg, die angemessene Anerkennung für den erlittenen Schaden zu erhalten.
In Italien ist die Beziehung, die zwischen einem Patienten und einer Gesundheitseinrichtung (öffentlich oder privat) entsteht, vertraglicher Natur. Das bedeutet, dass das Krankenhaus nicht nur verpflichtet ist, medizinische Leistungen zu erbringen, sondern auch eine sichere und geschützte Umgebung zu gewährleisten, indem es alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen ergreift. Gemäß der geltenden Gesetzgebung, insbesondere dem Gelli-Bianco-Gesetz (L. 24/2017), haftet die Gesundheitseinrichtung aufgrund von vertraglicher Haftung für die dem Patienten entstandenen Schäden. Folglich obliegt es im Falle einer Infektion dem Krankenhaus nachzuweisen, dass es mit größter Sorgfalt gehandelt hat und dass das Ereignis unvermeidbar war. Für den Patienten ist das entscheidende Element, das bewiesen werden muss, der Kausalzusammenhang, d.h. die direkte Verbindung zwischen dem Krankenhausaufenthalt und der erworbenen Infektion sowie dem daraus resultierenden Gesundheitsschaden.
Die Bearbeitung eines Schadenersatzanspruchs wegen einer Krankenhausinfektion erfordert eine präzise Strategie und ein tiefgreifendes Fachwissen. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit langjähriger Erfahrung in der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern in Mailand, gliedert sich in klare und rigorose Phasen. Der erste Schritt besteht in einer sorgfältigen Analyse aller medizinischen Unterlagen, beginnend mit der Patientenakte, um den gesamten Verlauf des Patienten zu rekonstruieren. Anschließend zieht die Kanzlei vertrauenswürdige medizinisch-rechtliche Gutachter hinzu, deren Expertise entscheidend ist, um den Ursprung der Infektion wissenschaftlich festzustellen und den erlittenen Schaden (biologisch, immateriell und materiell) zu quantifizieren. Erst nach dieser Phase der eingehenden Prüfung wird die beste Strategie zum Schutz des Klienten festgelegt, die in einer außergerichtlichen Einigung oder, falls erforderlich, in einer gerichtlichen Klage zur Erlangung der angemessenen Entschädigung bestehen kann.
Der Nachweis basiert hauptsächlich auf technisch-wissenschaftlichen Elementen. Die klinische Dokumentation, kulturelle Untersuchungen, die das verantwortliche Bakterium identifizieren, und vor allem ein medizinisch-rechtliches Gutachten sind entscheidend. Ein erfahrener Rechtsmediziner kann mit hoher Wahrscheinlichkeit feststellen, dass die Infektion nicht vor dem Krankenhausaufenthalt bestand und durch ein spezifisches Defizit in den Hygiene- oder Pflegeverfahren verursacht wurde, wodurch der Kausalzusammenhang mit dem Verhalten der Einrichtung hergestellt wird.
Die Verjährungsfristen variieren je nachdem, gegen wen Klage erhoben wird. Um die vertragliche Haftung der Gesundheitseinrichtung (sowohl öffentlich als auch privat) geltend zu machen, beträgt die Frist zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden eingetreten ist oder der Patient volle Kenntnis davon hatte. Wenn hingegen direkt gegen den angestellten Arzt der Einrichtung vorgegangen werden soll, beträgt die Verjährungsfrist für außervertragliche Haftung fünf Jahre.
Die Entschädigung zielt darauf ab, alle erlittenen Nachteile auszugleichen. Dazu gehören der biologische Schaden, verstanden als dauerhafte oder vorübergehende Beeinträchtigung der psycho-physischen Integrität; der immaterielle Schaden, der das erlittene innere Leid darstellt; und der Vermögensschaden, der sowohl die entstandenen und zukünftigen medizinischen Kosten (entstandener Schaden) als auch den Einkommensverlust aufgrund der Arbeitsunfähigkeit (entgangener Gewinn) umfasst.
Wenn Sie glauben, aufgrund von Fahrlässigkeit während eines Krankenhausaufenthalts eine Infektion erlitten zu haben, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu schützen. Rechtsanwalt Marco Bianucci bietet seine Expertise an, um Ihre spezifische Situation zu analysieren, die medizinischen Unterlagen zu prüfen und Ihnen eine klare und ehrliche Einschätzung der Möglichkeiten zur Erlangung einer Entschädigung zu geben. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren und eine professionelle Bewertung Ihres Falles zu erhalten.