Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Die Komplexität von Abfindungen für Selbstständige bei einer Scheidung

Wenn es um eine Scheidung geht, ist die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens einer der heikelsten Aspekte. Während für Angestellte die Regelungen zum Abfertigungsanspruch (Trattamento di Fine Rapporto - TFR) klar und gefestigt sind, wird die Situation komplexer, wenn eine der Parteien Freiberufler oder Selbstständiger ist. Oft stellt man sich die Frage, ob es Beträge gibt, die mit dem TFR vergleichbar sind und ob der Ex-Ehepartner Anspruch auf einen Anteil hat. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand trifft Rechtsanwalt Marco Bianucci häufig Mandanten, die Klarheit in diesen weniger bekannten, aber wirtschaftlich relevanten Vermögensfragen benötigen.

Der rechtliche Rahmen: Abfindungen, die dem TFR gleichgestellt sind

Artikel 12-bis des Scheidungsgesetzes (L. 898/1970) legt das Recht des Ehepartners fest, der Unterhaltszahlungen erhält und nicht wieder geheiratet hat, einen Prozentsatz der Abfertigung zu erhalten, die der andere Ehepartner erhält, auch wenn diese nach dem Urteil anfällt. Obwohl das Gesetz ausdrücklich von der Abfertigung spricht, hat die Rechtsprechung dieses Recht schrittweise auf andere Formen von Rückstellungen oder Abfindungen ausgedehnt, die eine ähnliche Natur haben, nämlich die eines aufgeschobenen Gehalts oder einer Altersvorsorge, die während der Arbeitsjahre angesammelt wurden. Für Freiberufler, Handelsvertreter oder freie Mitarbeiter gibt es Formen von Abfindungen bei Vertragsende oder Rücklagen bei den berufsständischen Versorgungskassen, die Gegenstand wirtschaftlicher Forderungen des Ex-Ehepartners sein können.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand

Rechtsanwalt Marco Bianucci, der als erfahrener Anwalt für Eherecht in Mailand tätig ist, verfolgt in diesen Fällen einen streng analytischen Ansatz. Da es keinen Automatismus gibt, der dem von Angestelltenarbeitern gleicht, muss jede Position einzeln bewertet werden. Die Anwaltskanzlei Bianucci identifiziert zunächst präzise die Art der vom Freiberufler angesammelten Beträge (z. B. die zusätzliche Kundenabfindung für Handelsvertreter oder spezifische Vorsorgefonds). Anschließend wird geprüft, ob diese Beträge die Voraussetzungen erfüllen, um gemäß dem Scheidungsgesetz als gleichgestellte Abfindungen zu gelten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Mandant eine faire Aufteilung erhält, die den neuesten Rechtsprechungstendenzen des Obersten Kassationsgerichts entspricht, und sowohl den Verzicht auf legitime Rechte als auch unbegründete Forderungen vermeidet, die die Dauer des Rechtsstreits verlängern könnten.

Häufig gestellte Fragen

Haben Freiberufler einen TFR wie Angestellte?

Nein, Freiberufler erwerben keinen TFR (Trattamento di Fine Rapporto) im eigentlichen Sinne, der ein typisches Institut der abhängigen Beschäftigung ist. Viele Kategorien, wie Handelsvertreter oder Mitglieder spezifischer berufsständischer Kassen, erwerben jedoch eine Abfindung bei Mandatsende oder angesammelte Beträge für die Altersvorsorge, die eine ähnliche wirtschaftliche Funktion haben und bei einer Scheidung bewertet werden können.

Hat der Ex-Ehepartner immer Anspruch auf einen Anteil dieser Abfindungen?

Das Recht ist nicht automatisch nur aufgrund der Ehe gegeben. Um einen Anteil der Abfindung (in der Regel 40 % bezogen auf die Jahre, in denen das Arbeitsverhältnis mit der Ehe zusammenfiel) fordern zu können, muss der Ex-Ehepartner Unterhaltszahlungen erhalten und darf nicht wieder geheiratet haben. Darüber hinaus muss die Abfindung vom anderen Ehepartner bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten worden sein.

Wie wird der Anteil des Ex-Ehepartners für einen Selbstständigen berechnet?

Die Berechnung kann komplexer sein als bei Angestellten. Sobald die Natur der vom Freiberufler erhaltenen Beträge als "gleichgestellte Abfindung" festgestellt wurde, wird in der Regel der Kriterium von 40 % der Gesamtentschädigung angewendet, bezogen auf die Jahre der Ehedauer, die mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zusammenfielen. Die Einschaltung eines erfahrenen Familienrechtsanwalts ist unerlässlich, um die Bemessungsgrundlage und die Bezugsjahre korrekt zu ermitteln.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Falls an

Wenn Sie eine Scheidung durchlaufen, die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten betrifft, ist es unerlässlich, Ihre Vermögensrechte vollständig zu verstehen. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre spezifische Situation mit Kompetenz und Diskretion zu analysieren. Kontaktieren Sie die Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand für eine eingehende Beratung und zur Festlegung der am besten geeigneten Strategie zum Schutz Ihrer wirtschaftlichen Interessen.