Die Phase nach Rechtskraft eines Verurteilungsurteils wird oft fälschlicherweise als ein Zeitpunkt betrachtet, an dem kein Raum mehr für technische Verteidigung besteht. Im Gegenteil, die Vollstreckungsphase birgt zahlreiche kritische Punkte und Möglichkeiten, die ständige Wachsamkeit und spezifische Kompetenz erfordern. Als Strafverteidiger in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci seine Mandanten regelmäßig durch das Instrument des Vollstreckungszwischenverfahrens (incidente di esecuzione), ein grundlegender prozessualer Mechanismus zur Lösung von Fragen, die während der Strafverbüßung auftreten, oder zur Korrektur von Fehlern im vollstreckbaren Titel.
Das Vollstreckungszwischenverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das in der italienischen Strafprozessordnung (Art. 666 c.p.p.) vorgesehen ist und vor dem Vollstreckungsrichter stattfindet. Seine Hauptfunktion besteht darin, Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vollstreckbaren Titel, d. h. dem rechtskräftigen Verurteilungsurteil, und dessen Vollstreckungsmodalitäten beizulegen. Es handelt sich nicht um eine neue Instanz zur Prüfung der Sache, sondern um eine technische Phase, die sicherstellen soll, dass die Strafe unter Wahrung der Legalität und der Rechte des Verurteilten vollstreckt wird.
Die Fragen, die mit diesem Institut behandelt werden können, sind vielfältig und haben große Auswirkungen auf die persönliche Freiheit. Sie reichen von der Beantragung der Anwendung der Regelung des fortgesetzten Delikts (reato continuato), die eine Neufestsetzung der Gesamtstrafe bei mehreren Verurteilungen ermöglicht, bis hin zur Anwendung von Amnestie oder Begnadigung. Darüber hinaus ist das Vollstreckungszwischenverfahren die zuständige Stelle zur Erörterung des Widerrufs zuvor gewährter Vergünstigungen, wie der Strafaussetzung zur Bewährung, oder zur Anfechtung der Anwendung illegitimer oder fehlerhaft berechneter Nebenstrafen.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Straf- und Vollstreckungsrecht, basiert auf einer sorgfältigen Analyse der Vollstreckungsakte und der rechtlichen Situation des Mandanten. Oftmals können Rechenfehler der Staatsanwaltschaft oder die Nichtanwendung günstiger, neu erlassener Gesetze zu einer längeren Haft führen als notwendig oder zu ungerechtfertigten Einschränkungen führen. In der Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand wird jeder Vollstreckungsbefehl sorgfältig geprüft, um die Richtigkeit der Strafenberechnung und die Voraussetzungen für die Einleitung eines Vollstreckungszwischenverfahrens zu überprüfen.
Die Verteidigungsstrategie beschränkt sich nicht auf eine formale Prüfung, sondern erstreckt sich auf die materielle Bewertung der Situation des Verurteilten. Bei Fällen des Widerrufs alternativer Maßnahmen oder strafrechtlicher Vergünstigungen besteht das Ziel darin, dem Vollstreckungsrichter nachzuweisen, dass der erzieherische Weg nicht unterbrochen wurde oder dass die beanstandeten Verstöße nicht so schwerwiegend sind, dass eine Verschärfung der Sanktionen gerechtfertigt wäre. Die fundierten Kenntnisse der Rechtsprechung der obersten Gerichte ermöglichen es der Kanzlei, solide Anträge zu formulieren, die darauf abzielen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sei es die Neufestsetzung der Strafe oder die Beibehaltung einer Vergünstigung.
Es ist ein Verfahren, das vor dem Vollstreckungsrichter stattfindet, um Fragen bezüglich der Wirksamkeit oder Vollstreckung eines rechtskräftigen Verurteilungsurteils zu klären. Es dient zur Korrektur von Fehlern, zur Anwendung des fortgesetzten Delikts oder zur Erörterung des Widerrufs von Vergünstigungen wie der Strafaussetzung zur Bewährung.
Es ist unerlässlich, einen Anwalt zu konsultieren, sobald ein Vollstreckungsbefehl erhalten wird oder wenn sich die Haftsituation ändert, wie z. B. die Mitteilung über den Widerruf von Vergünstigungen. Ein rechtzeitiges Eingreifen ermöglicht die Überprüfung der Richtigkeit der Strafberechnungen und die Einreichung der entsprechenden Anträge beim zuständigen Richter.
Ja, durch ein Vollstreckungszwischenverfahren können die Anwendung von Nebenstrafen angefochten werden, wenn diese fehlerhaft angewendet wurden oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Es ist notwendig, den spezifischen Fall zu prüfen, um festzustellen, ob Spielraum für einen Rechtsbehelf besteht.
Wenn die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wird, muss die zuvor ausgesetzte Freiheitsstrafe vollstreckt werden. Es ist jedoch möglich, dem Widerruf mittels eines Vollstreckungszwischenverfahrens zu widersprechen, wenn man der Ansicht ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht vorliegen, beispielsweise indem nachgewiesen wird, dass innerhalb der vorgesehenen Fristen kein neues gleichartiges Delikt begangen wurde.
Wenn Sie oder ein Familienmitglied mit Problemen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung, dem Widerruf von Vergünstigungen oder der Berechnung der Haft konfrontiert sind, ist es unerlässlich, schnell und mit technischer Kompetenz zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre rechtliche Situation zu analysieren und die Möglichkeit zu prüfen, ein Vollstreckungszwischenverfahren einzuleiten.
Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci in der Niederlassung in Mailand, Via Alberto da Giussano, 26, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Rechte auch in der Vollstreckungsphase zu schützen.