Wenn ein Freiberufler in Ermittlungen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines seiner Mandanten verwickelt wird, kann dies zu tiefen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf seine Karriere und seinen Ruf führen. In diesen heiklen Momenten wird der Nachweis, dass man im Einklang mit den Regeln und ohne böswillige Absicht gehandelt hat, zur obersten Priorität. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die komplexen Dynamiken, die den Steuerberater mit dem betreuten Unternehmen verbinden, und die Bedeutung, die Nichtbeteiligung des Fachmanns an den beanstandeten Sachverhalten umgehend aufzuzeigen.
In unserer Rechtsordnung ist die strafrechtliche Verantwortung persönlich. Ein Buchhalter oder Unternehmensberater kann jedoch als Mittäter einer Straftat seines Mandanten zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein bewusstes und freiwilliges Mitwirken an der Verwirklichung der Straftat angenommen wird, beispielsweise im Bereich der Steuer- oder Gesellschaftsstraftaten. Um diese Verantwortung auszuschließen, ist es unerlässlich, das Fehlen des sogenannten Vorsatzes nachzuweisen, d. h. das Fehlen des Willens und des Bewusstseins, an einer gesetzeswidrigen Handlung teilzunehmen.
In diesem Szenario spielt der Nachweis des guten Glaubens eine zentrale Rolle. Den guten Glauben zu beweisen bedeutet zu dokumentieren, dass der Freiberufler seinen Auftrag mit größter Sorgfalt erfüllt hat, basierend auf den vom Mandanten bereitgestellten Informationen und Dokumenten, ohne vernünftigerweise eine kriminelle Absicht vermuten zu können. Beweismittel werden somit zum wichtigsten Schutzschild, um die Integrität des Beraters zu wahren und zu beweisen, dass etwaige Unregelmäßigkeiten mit solchen Mitteln verschleiert wurden, die selbst ein geschultes Auge täuschen würden.
Die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Mittäterschaft bei Straftaten erfordert eine sorgfältige Analyse und eine proaktive Verteidigungsstrategie. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci als Strafverteidiger, der auf den Schutz von Berufsgruppen spezialisiert ist, beruht auf einer rigorosen dokumentarischen Rekonstruktion des gesamten Beratungsverhältnisses. Die Anwaltskanzlei Bianucci geht mit einer eingehenden Prüfung des beruflichen Auftrags vor, prüft dessen Grenzen und spezifische Befugnisse, um den Verantwortungsbereich des Buchhalters klar abzugrenzen.
Neben dem formellen Auftrag wird der Korrespondenz mit dem Mandanten größte Aufmerksamkeit geschenkt. E-Mails, schriftliche Mitteilungen, Anfragen nach Klärung und interne Kontrollverfahren stellen unschätzbare Beweismittel dar. Diese Elemente ermöglichen es zu beweisen, dass der Freiberufler die entsprechenden Fragen gestellt, die erforderlichen Belege angefordert und den Mandanten auf die Risiken bestimmter Transaktionen hingewiesen hat, und dabei mit größter Transparenz und Sorgfalt gehandelt hat. Der Aufbau eines soliden Beweismittelsystems, das auf diesen objektiven Daten basiert, ist der Kern der von der Kanzlei geförderten Verteidigungsmaßnahme.
Wenn die Behörden der Ansicht sind, dass der Buchhalter bewusst zur Begehung der Steuerstraftat beigetragen hat, beispielsweise durch die Empfehlung betrügerischer Machenschaften oder die Erstellung offensichtlich falscher Erklärungen, obwohl er die tatsächlichen Gegebenheiten kannte, kann der Freiberufler wegen Mittäterschaft an der Straftat ermittelt werden. Dies birgt das Risiko eines Strafverfahrens mit den entsprechenden gesetzlichen Sanktionen sowie schwerwiegenden disziplinarischen und zivilrechtlichen Folgen.
Die relevantesten Dokumente sind der schriftliche und detaillierte berufliche Auftrag, E-Mails, die die Anforderung von Dokumenten vom Mandanten belegen, die erhaltenen Antworten, Besprechungsprotokolle und Mitteilungen, in denen der Freiberufler Zweifel äußert oder bestimmte Transaktionen abrät. Auch der Nachweis der Einführung interner Prüfungs- und Kontrollverfahren trägt erheblich dazu bei, die Sorgfalt und das Fehlen von Vorsatz nachzuweisen.
Nein, die bloße Aussage der Unkenntnis ist in einem Ermittlungsverfahren fast nie ausreichend. Diese Aussage muss durch konkrete und dokumentarische Beweise gestützt werden. Aus Sicht eines Strafverteidigers muss die Verteidigung beweisen, dass die Unkenntnis der illegalen Handlungen unverschuldet war, d. h. dass der Freiberufler trotz Anwendung der für seine Rolle erforderlichen Sorgfalt aufgrund der vom Kunden angewandten Täuschungsmanöver keine Möglichkeit hatte, die vom Kunden begangene Betrugshandlung aufzudecken.
Die Auseinandersetzung mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs erfordert Klarheit und die Unterstützung einer qualifizierten Rechtsberatung. Die Kosten und Zeitpläne eines Verfahrens hängen von zahlreichen spezifischen Faktoren des Einzelfalls ab, und nur eine sorgfältige vorläufige Prüfung kann ein klares Bild der wirtschaftlichen und verfahrensrechtlichen Situation vermitteln. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in seiner Kanzlei in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, für ein Kennenlerngespräch. Durch eine eingehende und vertrauliche Analyse können die verfügbaren Elemente bewertet und die solideste Verteidigungsstrategie entwickelt werden, um Ihren guten Glauben und Ihre Karriere zu schützen.