Die Entscheidung, in ein anderes Land der Europäischen Union umzuziehen, bringt nicht nur Lebensveränderungen mit sich, sondern auch wichtige rechtliche Auswirkungen auf die Verwaltung des Familienvermögens. Viele Paare, die in Mailand Vereinbarungen getroffen oder bestimmte Güterstände gewählt haben, fragen sich, wie diese Vereinbarungen nach Überschreiten der nationalen Grenzen Bestand haben. Als Fachanwalt für Familienrecht verstehe ich, dass die Hauptsorge der Rechtssicherheit gilt: Zu wissen, ob die in Italien geschaffenen Schutzmaßnahmen auch im Ausland anerkannt und durchgesetzt werden, ist für die Gelassenheit der Familie von grundlegender Bedeutung.
In Italien stößt die Figur des „prenuptial agreement“ im angelsächsischen Sinne (Vereinbarungen im Hinblick auf eine Scheidung) noch auf starke Gültigkeitsbeschränkungen, da sie oft als gegen die öffentliche Ordnung verstoßend angesehen wird. Die europäische Gesetzgebung hat jedoch grundlegende Instrumente für internationale Paare eingeführt. Die Verordnung (EU) 2016/1103 hat die Materie revolutioniert und es den Ehegatten ermöglicht, das auf ihren Güterstand anwendbare Recht zu wählen. Das bedeutet, dass es trotz eines starren italienischen Kontexts möglich ist, Vereinbarungen zu gestalten, die die vermögensrechtlichen Beziehungen auch im Falle eines Umzugs in einen anderen Mitgliedstaat wirksam regeln. Der Schlüssel liegt in der korrekten rechtlichen Qualifizierung der in Mailand geschlossenen Urkunde, damit diese im europäischen Rechtsraum reibungslos zirkulieren und vollstreckt werden kann.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand, geht diese heiklen Fragen mit einem präventiven und strategischen Ansatz an. Es geht nicht einfach darum, eine Urkunde zu verfassen, sondern das Zielland des Paares und die Wechselwirkungen zwischen dem italienischen und dem Rechtssystem des Gastlandes zu analysieren. Die Anwaltskanzlei Bianucci prüft sorgfältig die Wahl des Güterstands und die eventuelle Wahl des anwendbaren Rechts (professio iuris), Instrumente, die die Kontinuität des Vermögensschutzes gewährleisten. Ziel ist es, eine solide rechtliche Architektur zu schaffen, die unter Beachtung der zwingenden italienischen Vorschriften die durch das europäische internationale Privatrecht gebotenen Möglichkeiten nutzt, um die Interessen der Mandanten zu schützen, wo auch immer sie sich entscheiden zu wohnen.
Für jede Art von Vereinbarung gibt es keine absolute Automatik. Während Standardgüterstände (wie die Gütertrennung) im Allgemeinen anerkannt werden, erfordern komplexere oder untypische Klauseln eine Prüfung der Kompatibilität mit der öffentlichen Ordnung des Ziellandes und mit der Verordnung (EU) 2016/1103.
Ja, die EU-Verordnung erlaubt es den Ehegatten, das Recht eines Staates, dessen Staatsangehörigkeit oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens einer von ihnen besitzt, als auf ihren Güterstand anwendbares Recht zu bestimmen, was bei Umzügen mehr Stabilität bietet.
Mangels einer spezifischen Rechtswahl kann der Güterstand aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten Änderungen unterliegen, was zu rechtlichen Unsicherheiten führt. Eine vorherige Überprüfung der Vereinbarungen mit einem Fachmann ist ratsam.
Der Fachmann analysiert die Vermögenssituation und erstellt ergänzende Urkunden oder formelle Rechtswahlen, die den Willen der Parteien festschreiben und sicherstellen, dass die in Mailand getroffenen Entscheidungen auch im Ausland ihre Rechtswirksamkeit behalten.
Wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen oder Vermögensinteressen in verschiedenen EU-Ländern haben, ist es unerlässlich, die Gültigkeit Ihrer aktuellen Vereinbarungen zu überprüfen. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen in seinem Büro in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, zur Verfügung, um Ihren spezifischen Fall zu analysieren und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine präventive Beratung ist die beste Investition, um die zukünftige Sicherheit Ihres Familienvermögens zu gewährleisten.