Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Strafrecht

In eine strafrechtliche Untersuchung wegen Steuerdelikten eines Mandanten verwickelt zu sein, stellt eine der heikelsten und komplexesten Situationen für einen Freiberufler dar. Der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Steuererklärung birgt nicht nur das Risiko schwerwiegender strafrechtlicher Folgen, sondern kann auch den Ruf und die Karriere des Beraters oder Steuerberaters unwiederbringlich schädigen. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Angst, die aus solchen Anschuldigungen resultiert, zutiefst und geht diese Fälle mit größter Hingabe und technischer Kompetenz an.

Der rechtliche Rahmen: Nichtabgabe der Steuererklärung und Beihilfe

Im italienischen Strafrecht ist das Delikt der Nichtabgabe der Steuererklärung durch das Gesetzesdekret 74/2000 geregelt. Es liegt vor, wenn ein Steuerzahler zur Umgehung von Einkommens- oder Mehrwertsteuerpflichten die vorgeschriebenen Jahreserklärungen nicht einreicht und dabei bestimmte Schwellenwerte für hinterzogene Steuern überschreitet. Aber unter welchen Umständen kann ein externer Fachmann, wie ein Steuerberater oder Steuerberater, für dieses vom Mandanten begangene Verbrechen haftbar gemacht werden?

Die Antwort liegt in der Anwendung der Vorschriften über die Mittäterschaft bei Straftaten. Damit ein Freiberufler wegen Beihilfe angeklagt werden kann, reichen einfache Unachtsamkeit, berufliche Fahrlässigkeit oder ein bloßer Buchhaltungsfehler nicht aus. Die Rechtsprechung verlangt den strengen Nachweis des Vorsatzes, d. h. des Bewusstseins und des Willens, aktiv zur Steuerhinterziehung des Mandanten beizutragen.

Beihilfe liegt vor, wenn der Berater die für die betrügerische Unterlassung erforderlichen technischen Mittel vorschlägt, anstiftet oder bereitstellt. Beispielsweise riskiert ein Freiberufler, der ein illegales Steuergestaltungsmodell ausarbeitet und sich dessen bewusst ist, dass das Endziel darin besteht, die Steuerzahlung durch Nichtabgabe der Steuererklärung zu vermeiden, eine Anklage wegen Beihilfe zusammen mit dem Steuerzahler.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci bei Steuerdelikten

Die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf der Beihilfe zu Steuerdelikten erfordert eine äußerst sorgfältige Verteidigungsstrategie und ein tiefes Verständnis der Geschäfts- und Buchhaltungsdynamik. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Mailand, konzentriert sich auf die akribische Analyse jedes einzelnen Dokuments, jedes E-Mail-Austauschs und jeder Beziehungsdynamik zwischen dem Freiberufler und dem Mandanten.

Das Hauptziel der Anwaltskanzlei Bianucci ist es, das Fehlen des psychologischen Elements der Straftat, d. h. des Vorsatzes, nachzuweisen. Oftmals ist der Freiberufler gezwungen, auf der Grundlage unvollständiger, zurückhaltender oder gefälschter Informationen zu arbeiten, die vom Mandanten selbst bereitgestellt wurden. Die Verteidigung besteht darin, die tatsächliche Natur des beruflichen Auftrags treu zu rekonstruieren und nachzuweisen, dass die etwaige Unterlassung ausschließlich auf eine autonome und betrügerische Entscheidung des Steuerzahlers zurückzuführen ist, die dem Berater verborgen blieb.

Häufig gestellte Fragen

Was droht mir, wenn ich der Beihilfe zur Nichtabgabe einer Steuererklärung beschuldigt werde?

Die für Steuerdelikte vorgesehenen Sanktionen sind streng, und im Falle einer Verurteilung wegen Beihilfe drohen dem Freiberufler dieselben Strafen wie dem Steuerzahler, einschließlich Freiheitsstrafen. Darüber hinaus gibt es schwerwiegende Nebenfolgen wie das Berufsverbot und die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe der hinterzogenen Steuer.

Kann eine einfache Fahrlässigkeit bei der Buchführung eine Beihilfe darstellen?

Nein, die überwiegende Rechtsprechung besagt, dass bloße Fahrlässigkeit, wie ein Flüchtigkeitsfehler oder eine Nachlässigkeit bei der Erfüllung des beruflichen Auftrags, nicht ausreicht, um eine Beihilfe zur Nichtabgabe der Steuererklärung zu begründen. Es ist unerlässlich, dass die Anklage den Vorsatz nachweist, d. h. die genaue Absicht, dem Mandanten bei der Steuerhinterziehung zu helfen.

Was soll ich tun, wenn ich eine Benachrichtigung über eine Ermittlung wegen Steuerdelikten meines Mandanten erhalte?

Der Erhalt einer Ermittlungsbenachrichtigung ist ein kritischer Moment, der Klarheit erfordert. Es ist unerlässlich, keine voreiligen Erklärungen abzugeben und sofort einen Anwalt des Vertrauens zu kontaktieren. Eine rechtzeitige Analyse der Akte durch einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht ist unerlässlich, um von Anfang an die richtige Verteidigungslinie festzulegen.

Schützen Sie Ihre Professionalität: Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci

Wenn Sie als Freiberufler in eine Untersuchung wegen Steuerdelikten verwickelt sind, die von einem Ihrer Mandanten begangen wurden, sind Zeit und die Wahl der richtigen Verteidigung entscheidende Faktoren. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation eingehend zu analysieren und höchste Vertraulichkeit sowie eine rigorose und personalisierte Rechtsberatung zu gewährleisten.

Die Kosten und der Zeitaufwand eines Strafverfahrens hängen von zahlreichen spezifischen Faktoren des Einzelfalls ab, wie z. B. der Komplexität der Ermittlungen und dem Umfang der zu prüfenden Dokumentation. Während des ersten Beratungsgesprächs in der Kanzlei in der Via Alberto da Giussano, 26 in Mailand, wird Rechtsanwalt Marco Bianucci die verfügbaren Unterlagen prüfen und einen klaren und transparenten Überblick über mögliche Verteidigungsstrategien und den damit verbundenen erforderlichen Aufwand geben. Kontaktieren Sie die Kanzlei noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und mit dem Aufbau Ihrer Verteidigung zu beginnen.