Seinen Namen im Ermittlungsregister wegen Steuervergehen im Zusammenhang mit einem Unternehmen zu finden, dessen formeller Geschäftsführer man nur war, ist eine destabilisierende Erfahrung. Oftmals werden diejenigen, die sich bereit erklären, die Rolle des gesetzlichen Vertreters zu übernehmen, und de facto als bloße Strohmänner agieren, vollständig über die tatsächlichen buchhalterischen und finanziellen Dynamiken des Unternehmens im Unklaren gelassen. Als Strafverteidiger in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Komplexität dieser Situationen und die Notwendigkeit eines sofortigen und strategischen Eingreifens, um die eigene Position gegenüber der Justizbehörde zu klären, zutiefst.
Im Steuer- und Gesellschaftsstrafrecht fällt die Figur des Strohmanns in der Regel mit der des "de jure" Geschäftsführers zusammen, d. h. mit der Person, die formell das Amt übernimmt, ohne jedoch tatsächliche Entscheidungsgewalt auszuüben. Die italienische Rechtsprechung geht zwar davon aus, dass jemand, der ein Amt in einer Gesellschaft übernimmt, bestimmte Kontrollpflichten eingeht, verlangt aber eine sorgfältige Prüfung des subjektiven Elements, um eine persönliche strafrechtliche Verantwortung zu begründen.
Damit der formelle Geschäftsführer strafrechtlich für Steuervergehen haftbar gemacht werden kann, die vom "de facto" Geschäftsführer begangen wurden (wie z. B. die Ausstellung von Rechnungen für nicht existierende Transaktionen oder die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung), reicht bloße Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit nicht aus. Es muss nachgewiesen werden, dass der Strohmann Kenntnis von den laufenden illegalen Aktivitäten hatte oder zumindest einen begründeten Verdacht hegte und dennoch das Risiko ihres Eintretens in Kauf nahm, was den sogenannten Eventualbzw. bedingten Vorsatz (dolo eventuale) begründet. Die völlige Abwesenheit von Kenntnissen der Buchhaltung und die fehlende Einmischung in die Unternehmensführung sind entscheidende Elemente, um eine bewusste Beteiligung an der Straftat auszuschließen.
Die Auseinandersetzung mit einem steuerrechtlichen Vorwurf erfordert eine sorgfältige und analytische Untersuchung der Beweismittel. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht in Mailand, konzentriert sich auf die Dekonstruktion der Anklage durch eine rigorose Ermittlung der Verteidigung. Das Hauptziel ist es, die völlige Abwesenheit des Mandanten von der buchhalterischen, administrativen und entscheidungsbezogenen Führung des Unternehmens unmissverständlich nachzuweisen.
Die Verteidigungsstrategie gliedert sich in die akribische Sammlung von Beweismitteln und Zeugenaussagen, die darauf abzielen, den tatsächlichen "Herrn" des Unternehmens, d. h. den "de facto" Geschäftsführer, zu identifizieren. Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet daran, hervorzuheben, dass der Mandant keine operative Befugnis hatte, keinen Zugriff auf Bankkonten besaß, keine Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten unterhielt und vor allem keine Rolle bei der Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen spielte. Der Nachweis der absoluten materiellen Unmöglichkeit, das rechtswidrige Ereignis zu verhindern, aufgrund der betrügerischen Verschleierung durch die tatsächlichen Manager, ist entscheidend, um die Anklage der Beteiligung an der Steuerstraftat zu entkräften.
Das strafrechtliche Risiko hängt vom Grad des Bewusstseins und der Art des angefochtenen Steuervergehens ab. Wenn die Anklage nachweisen kann, dass mit Vorsatz, auch nur bedingt, gehandelt wurde und das Risiko von Steuerdelikten in Kauf genommen wurde, kann man als Mittäter des "de facto" Geschäftsführers zur Verantwortung gezogen werden. Die Strafen für Steuervergehen können Freiheitsstrafen und erhebliche Vermögenskonfiskationen umfassen. Wenn jedoch die völlige Abwesenheit von den Fakten und die Unmöglichkeit, eine effektive Kontrolle auszuüben, nachgewiesen werden, ist es möglich, eine Einstellung oder einen Freispruch anzustreben.
Nicht immer. Die gefestigte Rechtsprechung geht davon aus, dass jemand, der die Position eines Geschäftsführers übernimmt, die rechtliche Verpflichtung hat, sich über den Verlauf des Unternehmens zu informieren. Die bloße Unkenntnis aufgrund von Fahrlässigkeit oder Desinteresse schließt die strafrechtliche Verantwortung nicht automatisch aus. Es ist unerlässlich, dass die Verteidigung durch konkrete und objektive Beweise nachweist, dass der "de facto" Geschäftsführer betrügerisch gehandelt hat, um die tatsächliche finanzielle Situation dem "de jure" Geschäftsführer zu verbergen, was jede Kontrollaktivität praktisch unmöglich machte.
Die Identifizierung des "de facto" Geschäftsführers erfolgt durch verschiedene konkrete Indikatoren. Analysiert werden beispielsweise Unterschriften auf Unternehmensverträgen, Zeugenaussagen von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten, die ausschließliche Nutzung von Unternehmensbankkonten und die aktive und autonome Teilnahme an Geschäftsverhandlungen. Ziel der Ermittlungen der Verteidigung ist es, all dieses Material zu sammeln, um nachzuweisen, dass der Mandant ein bloßer formeller Ausführender ohne jegliche Entscheidungs- und Leitungsbefugnis war.
Die Beteiligung an einer strafrechtlichen Untersuchung wegen Steuervergehen, die von Dritten begangen wurden, erfordert eine zeitnahe, klare und hochqualifizierte Verteidigung. Unterschätzen Sie nicht die potenziellen persönlichen und vermögensrechtlichen Folgen einer formellen Anklage. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in der Anwaltskanzlei Bianucci in Mailand für eine eingehende und vertrauliche Bewertung Ihrer Situation. Während des Erstgesprächs werden die verfügbaren Unterlagen analysiert und die am besten geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre tatsächliche Position in der komplexen Unternehmensangelegenheit endgültig zu klären.