Wenn eine Ehe endet, ist die Bewältigung der wirtschaftlichen Aspekte oft das heikelste Kapitel. Zu den Rechten, die dem Ex-Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen zustehen, gehört der Erhalt eines Anteils am vom anderen Ehepartner angesammelten "Trattamento di Fine Rapporto" (TFR – Abfertigung). Die Situation wird jedoch erheblich komplizierter, wenn der unterhaltspflichtige Ehepartner Schulden beim Finanzamt hat. Viele Mandanten wenden sich an die Kanzlei und fragen, ob die Agentur für Einnahmen-Inkasso (Agenzia delle Entrate Riscossione) den gesamten Betrag pfänden und damit ihr Recht gefährden kann. Als Scheidungsanwalt in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die Angst zutiefst, die entsteht, wenn eine für den eigenen Unterhalt oder den der Kinder wesentliche wirtschaftliche Ressource bedroht ist.
Die Befürchtung, dass die Steuerschulden des Ex-Partners den ihm zustehenden TFR-Anteil schmälern könnten, ist begründet, aber nicht ohne rechtliche Abhilfen. Das italienische Recht sieht Schutzmechanismen vor, diese erfordern jedoch eine rechtzeitige Aktivierung und eine präzise prozessuale Strategie. Es geht nicht nur um die Berechnung eines Prozentsatzes, sondern um die Verteidigung einer Forderung in einem Szenario des Wettbewerbs mit einem starken Gläubiger wie dem Staat.
Um zu verstehen, wie man sich schützen kann, ist es notwendig, den rechtlichen Rahmen zu analysieren. Artikel 12-bis des Scheidungsgesetzes (L. 898/1970) legt fest, dass der Ehepartner, dem eine Scheidungsrente zugesprochen wurde und der nicht wieder geheiratet hat, Anspruch auf einen Prozentsatz der vom anderen Ehepartner erhaltenen Abfertigung hat, auch wenn diese nach dem Urteil anfällt. Dieser Anteil beträgt 40 % der gesamten Abfertigung, die sich auf die Jahre bezieht, in denen das Arbeitsverhältnis mit der Ehe zusammenfiel.
Das Finanzamt oder andere Gläubiger können jedoch eine Pfändung bei Dritten (direkt beim Arbeitgeber) einleiten, um ihre Forderungen einzutreiben. Wenn die Agentur für Einnahmen die Pfändung zustellt, bevor der Ex-Ehepartner sein Recht geltend gemacht hat, entsteht ein Konflikt zwischen den Gläubigern. Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass das Recht auf den TFR-Anteil kein automatisches dingliches Recht ist, sondern ein Forderungsrecht, das festgestellt werden muss. Das bedeutet, dass die Eintreibung äußerst schwierig wird, wenn der TFR vollständig durch Steuerschulden absorbiert wird, bevor der Ex-Ehepartner eingreift.
Angesichts von Szenarien der Überschuldung oder steuerlichen Belastung des Vermögens des unterhaltspflichtigen Ehepartners ist der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, auf Schnelligkeit und Prävention ausgerichtet. Wir fordern nicht nur den zustehenden Anteil, sondern analysieren im Vorfeld die Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei und das Vorhandensein etwaiger laufender Zwangsvollstreckungsverfahren.
Die Strategie der Anwaltskanzlei Bianucci gliedert sich in Schlüsselphasen: Wir prüfen sofort, ob Pfändungen beim Arbeitgeber vorliegen; in diesem Fall schreiten wir unverzüglich im Zwangsvollstreckungsverfahren ein, um das Vorrecht oder den Rang der Forderung des Ex-Ehepartners geltend zu machen, insbesondere wenn diese mit dem Unterhalt zusammenhängt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Anteil von 40 % segregiert oder anerkannt wird, bevor die Aktiva vollständig an das Finanzamt verteilt werden. Unsere Erfahrung lehrt uns, dass schnelles Handeln, bevor der Arbeitgeber die Beträge auszahlt, der einzige Weg ist, einen wirksamen Schutz zu gewährleisten.
Nicht unbedingt, aber das Risiko besteht. Wenn das Finanzamt den TFR pfändet, bevor Sie rechtliche Schritte zur Sperrung Ihres Anteils eingeleitet haben, wird die Eintreibung schwierig. Es ist unerlässlich, rechtzeitig im Zwangsvollstreckungsverfahren einzugreifen oder eine Sicherungsverwahrung zu erwirken.
Das Gesetz sieht 40 % der gesamten Abfertigung vor, die sich auf die Jahre bezieht, in denen das Arbeitsverhältnis mit der Ehe zusammenfiel. Er wird nicht auf den gesamten während der gesamten Karriere angesammelten TFR berechnet, sondern nur auf den zeitlichen Teil, der mit der ehelichen Bindung übereinstimmt.
Ja, unter bestimmten Umständen und nach Genehmigung durch das Gericht kann eine Anordnung zur direkten Zahlung erwirkt werden. Dies ist eine Strategie, die wir oft anwenden, um zu verhindern, dass die Beträge über das Konto des Schuldners laufen, wo sie von anderen Gläubigern gepfändet werden könnten.
Wenn das Unternehmen insolvent wird, wird der TFR in der Regel vom Garantiefonds des INPS (Italienische Nationale Rentenanstalt) gezahlt. Auch in diesem Fall kann Rechtsanwalt Marco Bianucci als erfahrener Anwalt für Familienrecht Sie bei der Anmeldung zur Insolvenzmasse oder bei der Antragstellung beim INPS zur Eintreibung des zustehenden Anteils unterstützen.
Der Schutz der eigenen Vermögensrechte nach einer Trennung erfordert technisches Fachwissen und schnelles Handeln, insbesondere wenn Steuerschulden und Zwangsvollstreckungsverfahren ins Spiel kommen. Wenn Sie befürchten, dass Ihr TFR-Anteil gefährdet sein könnte, warten Sie nicht, bis die Beträge ausgezahlt oder gepfändet werden. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci in der Kanzlei in Mailand für eine eingehende Bewertung Ihres Falls und zur Festlegung der besten Strategie zum Schutz dessen, was Ihnen zusteht.