Die Trennung stellt einen Bruch der familiären Gleichgewichte dar, darf aber niemals das Ende der elterlichen Rolle bedeuten. Viele Eltern, die sich an die Anwaltskanzlei Bianucci wenden, äußern den starken Wunsch, eine tägliche und gleichberechtigte Beziehung zu ihren Kindern aufrechtzuerhalten, mit dem Ziel der sogenannten 'perfekten Bigenitorialität' oder alternierenden Unterbringung. Als Fachanwalt für Familienrecht, der in Mailand tätig ist, versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci die emotionale Bedeutung dieser Forderung und die Notwendigkeit, sie in eine tragfähige und konkrete rechtliche Strategie umzusetzen.
Es ist wichtig, zwischen dem gemeinsamen Sorgerecht, das in unserer Rechtsordnung die Regel ist und die elterliche Verantwortung betrifft, und der paritätischen Unterbringung, die die tatsächliche Aufenthaltszeit des Kindes bei jedem Elternteil betrifft, zu unterscheiden. Obwohl das italienische Recht das Recht des Kindes auf eine ausgewogene und kontinuierliche Beziehung zu beiden Elternteilen fördert, ist die paritätische Unterbringung (das sogenannte 50/50) kein Automatismus. Die Rechtsprechung, insbesondere die Ausrichtung des Gerichts von Mailand, prüft diese Lösung mit äußerster Sorgfalt und stellt stets das oberste Interesse des Kindes in den Mittelpunkt und nicht die Forderung nach mathematischer Gleichheit der Eltern.
Damit ein Richter eine Forderung nach paritätischer Aufenthaltszeit anerkennen kann, müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, die eine solche Organisation für das Kind vorteilhaft und nicht stressig machen. Eine unabdingbare Voraussetzung ist die logistische Nähe zwischen den Wohnungen der beiden Elternteile und der Schule des Kindes: Das Kind darf nicht zu langen täglichen Fahrten gezwungen werden, die seine Gewohnheiten, sein Studium oder seine sportlichen Aktivitäten beeinträchtigen. Ein zweiter entscheidender Faktor ist das Alter des Kindes, da sehr kleine Kinder oder Jugendliche unterschiedliche Stabilitätsbedürfnisse haben. Schließlich ist eine hohe elterliche Kooperation erforderlich. Wenn die Konfliktbereitschaft zwischen den Eltern hoch ist, neigt das Gericht von Mailand dazu, die alternierende Unterbringung auszuschließen, da der ständige Wechsel von einem Haus zum anderen eine ruhige und ständige Kommunikation erfordern würde, die bei Konflikten fehlen würde und das psychophysische Gleichgewicht des Kindes schädigen würde.
Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand, geht jeden Fall einer Forderung nach paritätischer Unterbringung mit einer strengen und ehrlichen Vorabprüfung an. Es geht nicht darum, unerfüllbare Ergebnisse zu versprechen, sondern darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Forderung begründet ist. Der Ansatz der Kanzlei konzentriert sich auf den konkreten Nachweis der Fähigkeit des Elternteils, den Alltag des Kindes zu bewältigen, und auf die Erstellung eines detaillierten elterlichen Plans, der dem Richter die logistische Machbarkeit des 50/50-Modells nachweist. Ziel ist es, dem Gericht eine Lösung vorzulegen, die von Anfang an als beste Garantie für die ruhige Entwicklung des Kindes erscheint, und die Bereitschaft des Mandanten zum Dialog und zur Flexibilität hervorzuheben, Qualitäten, die für diejenigen unerlässlich sind, die eine paritätische Verwaltung anstreben.
Nicht unbedingt. Auch bei gleichen Aufenthaltszeiten kann das Gericht einen Ausgleichsunterhalt festlegen, wenn eine erhebliche wirtschaftliche Diskrepanz zwischen den Einkommen der beiden Elternteile besteht. Der direkte Unterhalt, bei dem jeder Elternteil die Kosten trägt, wenn das Kind bei ihm ist, ist möglich, erfordert aber genaue Vereinbarungen über außerordentliche und ordentliche Ausgaben und wird oft nur angewendet, wenn die wirtschaftlichen Fähigkeiten ähnlich sind.
Ja, es ist möglich, dies gerichtlich zu beantragen, aber im Falle einer Uneinigkeit wird das Gericht sehr streng prüfen, ob eine solche Lösung dem Interesse des Kindes dient. Ohne eine Einigung zwischen den Parteien kann das Gericht einen Sachverständigen (Consulente Tecnico d'Ufficio - CTU) beauftragen, um zu beurteilen, ob der häufige Wechsel mit dem psychologischen Wohlbefinden des Kindes in diesem spezifischen familiären Kontext vereinbar ist.
Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Alter, aber die Praxis des Gerichts von Mailand und die forensische Psychologie raten von starren paritätischen Aufenthaltszeiten für Kinder im Vorschulalter ab, die eine primäre Bezugsperson und eine stabile Routine benötigen. Mit zunehmendem Alter, insbesondere im Jugendalter, erweitern sich die Möglichkeiten für eine gerechte Aufteilung der Zeit, wobei stets, wo vorgesehen, auch der Wille des Kindes selbst gehört wird.
Der Umzug eines Elternteils in eine erhebliche Entfernung macht die Aufrechterhaltung der paritätischen Unterbringung fast unmöglich. In diesen Fällen muss das Gericht die Besuchsregelung überprüfen, wobei die Stabilität des Kindes in seiner gewöhnlichen Wohn- und Schulstadt bevorzugt und die Besuche des nicht untergebrachten Elternteils neu geregelt werden (z. B. an Wochenenden und in den Ferien).
Wenn Sie verstehen möchten, ob die Voraussetzungen für die Beantragung einer paritätischen Unterbringung vorliegen oder Ihr Recht auf Bigenitorialität schützen möchten, ist es unerlässlich, sich der Dynamik des örtlichen Gerichts bewusst zu sein. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine eingehende Bewertung Ihrer familiären Situation. Die Kanzlei empfängt Sie in Mailand in der Via Alberto da Giussano, 26, und ist bereit, Sie beim Aufbau der bestmöglichen Zukunft für Sie und Ihre Kinder zu unterstützen.