Die Konfrontation mit einem Vorwurf des Insiderhandels, allgemein bekannt als Insiderhandel, stellt eine der komplexesten Herausforderungen für einen Fachmann oder Investor dar. Als erfahrener Strafverteidiger für Finanzdelikte in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci vollkommen, wie eine solche Untersuchung nicht nur die persönliche Freiheit, sondern auch den über Jahre aufgebauten beruflichen Ruf gefährden kann. Der Mailänder Finanzkontext erfordert eine äußerst gut vorbereitete technische Verteidigung, die sowohl die Fallstricke des Strafverfahrens als auch die komplexen administrativen Dynamiken, die von der CONSOB verwaltet werden, bewältigen kann.
Das Verbrechen des Missbrauchs von Insiderinformationen ist in Artikel 184 des Einheitstextes der Finanzvorschriften (TUF) geregelt. Das Gesetz bestraft jeden, der aufgrund seiner Stellung als Mitglied der Verwaltungs-, Leitungs- oder Kontrollorgane des Emittenten oder aufgrund der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Besitz von Insiderinformationen ist und auf der Grundlage dieser Informationen Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigt. Das Gesetz zielt darauf ab, die Integrität der Finanzmärkte und die Gleichheit des Informationszugangs für alle Anleger zu schützen.
Es ist von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass die rechtswidrige Handlung nicht auf die bloße Nutzung der Information zur Gewinnerzielung (Insiderhandel im engeren Sinne) beschränkt ist. Die Vorschriften sanktionieren auch das sogenannte Tipping, d.h. die ungerechtfertigte Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte, und das Tuyautage, das darin besteht, andere auf der Grundlage solcher Informationen zu Geschäften zu bewegen oder zu veranlassen. Die vorgesehenen Strafen sind streng und umfassen Freiheitsstrafen und hohe Geldstrafen sowie Nebenstrafen, die den Entzug öffentlicher Ämter oder der Berufsausübung nach sich ziehen können.
Eine Besonderheit dieses Themas ist das sogenannte zweigleisige Sanktionssystem. Neben dem Strafverfahren ist der Beschuldigte oft einem von der CONSOB eingeleiteten Verwaltungsverfahren ausgesetzt. Die verwaltungsrechtlichen Sanktionen sind zwar anderer Natur als die strafrechtlichen, können aber wirtschaftlich und reputativ ebenso belastend sein. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Wirtschafts-Strafrecht, sieht eine koordinierte Verwaltung beider Verteidigungen vor. Es ist unerlässlich zu verhindern, dass im Verwaltungsverfahren abgegebene Erklärungen die Position des Beschuldigten im Strafverfahren beeinträchtigen, und umgekehrt, wobei die jüngsten juristischen Entwicklungen zum Grundsatz "ne bis in idem" genutzt werden.
Die Verteidigungsstrategie der Anwaltskanzlei Bianucci basiert auf einer rigorosen technischen Analyse der Informationsflüsse und der angefochtenen Transaktionen. Als Strafverteidiger in Mailand mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich arbeitet Rechtsanwalt Marco Bianucci mit technischen Finanzberatern zusammen, um die Art der Information zu prüfen: Um das Verbrechen zu begründen, muss die Information präzise sein und, wenn sie öffentlich gemacht wird, geeignet sein, den Preis von Finanzinstrumenten erheblich zu beeinflussen. Oft konzentriert sich die Verteidigung gerade auf die Anfechtung der privilegierten Natur der Information oder auf das Fehlen eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Besitz der Nachricht und der durchgeführten Transaktion.
Das Hauptziel ist es, einen umfassenden Schutz zu bieten, der den Mandanten bereits in den Vorstadien der Ermittlungen schützt, einem entscheidenden Moment für die Festlegung des Anklageumfangs. Die Kanzlei unterstützt den Mandanten während der Anhörungen bei der CONSOB und bei den Vernehmungen vor der Justizbehörde und stellt sicher, dass jedes Verteidigungsrecht bestmöglich ausgeübt wird, um die Position des Beschuldigten zu klären und den Schaden für das berufliche Image zu begrenzen.
Eine Information gilt als Insiderinformation, wenn sie präzise ist, noch nicht öffentlich gemacht wurde und sich direkt oder indirekt auf einen oder mehrere Emittenten von Finanzinstrumenten bezieht. Das grundlegende Merkmal ist ihre Preissensitivität: Wenn sie öffentlich gemacht würde, könnte sie die Preise dieser Finanzinstrumente erheblich beeinflussen.
Artikel 184 des TUF sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu sechs Jahren und eine Geldstrafe von zwanzigtausend bis zu drei Millionen Euro vor. Das Gericht kann die Geldstrafe bis zum Dreifachen oder bis zum höchsten Betrag des Zehnfachen des durch die Straftat erzielten Produkts oder Gewinns erhöhen, wenn es diese auch im Höchstmaß als unzureichend erachtet.
Ja, die Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte außerhalb der normalen Ausübung der Arbeit, des Berufs oder des Amtes stellt eine Straftat dar. Auch wenn derjenige, der die Information weitergibt, keinen direkten Gewinn durch Investitionen erzielt, macht er sich strafrechtlich schuldig, weil er die Integrität des Marktes kompromittiert hat.
Die beiden Verfahren, das verwaltungsrechtliche und das strafrechtliche, verlaufen parallel, sind aber miteinander verbunden. Von der CONSOB gesammelte Beweise können im Strafverfahren verwendet werden. Eine strategische Verteidigung zielt jedoch darauf ab, sicherzustellen, dass die Sachverhaltsfeststellung in einer Instanz die andere nicht zu Unrecht beeinträchtigt, und überwacht die Einhaltung der Verteidigungsgarantien in beiden Kontexten.
Wenn Sie in eine Insiderhandel-Untersuchung verwickelt sind oder eine Aufforderung zur Auskunft von der CONSOB erhalten haben, ist es unerlässlich, unverzüglich zu handeln. Rechtsanwalt Marco Bianucci, ein erfahrener Anwalt für Gesellschaftsstrafrecht, steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Situation zu analysieren und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Kontaktieren Sie die Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand, um einen vertraulichen Termin zu vereinbaren.