Das Urteil Nr. 37114 vom 14. Juni 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis der Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Bereitstellung von Abfällen zur Verwertung dar. Diese Entscheidung klärt nicht nur die rechtliche Natur dieses Vergehens, sondern auch die daraus resultierenden rechtlichen Auswirkungen für die Beteiligten, insbesondere für Unternehmen, die im Abfallwirtschaftssektor tätig sind.
Der Oberste Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass die Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Bereitstellung von Abfällen zur Verwertung einen dauerhaften Straftatbestand darstellt. Das bedeutet, dass die Begehung des Vergehens andauert, bis die rechtswidrige Handlung unterbrochen wird. Mit anderen Worten, das Vergehen besteht fort, bis die erforderliche Genehmigung erteilt wird oder die Abfallverwertungsaktivitäten endgültig eingestellt werden.
Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Bereitstellung von Abfällen zur Verwertung – Rechtliche Natur – Dauerhafter Straftatbestand – Begehung. Die Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Bereitstellung von Abfällen zur Verwertung stellt einen dauerhaften Straftatbestand dar, dessen Begehung bis zur Unterbrechung der rechtswidrigen Handlung andauert, die mit der Erteilung der Genehmigung oder der endgültigen Einstellung der spezifischen Verwertungsmanagementtätigkeit eintritt.
Unternehmen, die Abfälle verwalten, müssen den erforderlichen Genehmigungen für ihre Tätigkeit besondere Aufmerksamkeit schenken. Das vorliegende Urteil unterstreicht die Bedeutung des Handelns im Einklang mit den geltenden Vorschriften, insbesondere dem Gesetzesdekret Nr. 152 vom 3. April 2006, das die Abfallwirtschaft und die damit verbundenen Genehmigungen regelt. Die Verletzung dieser Vorschriften führt nicht nur zu Verwaltungsstrafen, sondern kann auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung mit allen rechtlichen Konsequenzen führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 37114 von 2023 eine wichtige Klarstellung zur Natur der Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Bereitstellung von Abfällen zur Verwertung bietet. Unternehmen müssen sich bewusst sein, dass sie bei Nichteinhaltung der Umweltvorschriften erheblichen Risiken ausgesetzt sind, nicht nur auf administrativer, sondern auch auf strafrechtlicher Ebene. Es ist daher unerlässlich, mit Vorsicht vorzugehen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, um kostspielige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.