Das Urteil Nr. 22032 vom 16. März 2023 des Obersten Kassationsgerichtshofs hat einen grundlegenden Grundsatz des italienischen Strafrechts beleuchtet: das Verbot der "reformatio in peius". Dieser Grundsatz, der den Angeklagten vor möglichen Strafverschärfungen nach einem Rechtsmittel schützt, wurde in einem spezifischen Fall angewandt, der den Angeklagten L. C. betraf, dessen Strafe zwar insgesamt reduziert wurde, aber eine Erhöhung des Grundstrafmaßes aufgrund einer erschwerenden Umstand enthielt.
Das Verbot der "reformatio in peius" ist in Artikel 597 der italienischen Strafprozessordnung (Codice di Procedura Penale) verankert und besagt, dass das Gericht bei einer ausschließlich vom Angeklagten eingelegten Berufung dessen Lage nicht verschärfen darf. Dieser Grundsatz ist unerlässlich, um das Recht auf Verteidigung und die Rechtssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass eine Berufung für den Einleger nachteilig wird.
VERBOT DER "REFORMATIO IN PEIUS" - Vom alleinigen Angeklagten eingelegte Berufung - Verbot der "reformatio in peius" - Inhalt - Ausdehnung auch auf einzelne Berechnungselemente der Strafe - Bestehen - Sachverhalt. Das Berufungsgericht verletzt das Verbot der "reformatio in peius", wenn es bei der Neufestsetzung der Strafe, auch wenn diese insgesamt niedriger ist als die im angefochtenen Urteil festgelegten, die Erhöhung des Grundstrafmaßes für einen erschwerenden Umstand in höherem Maße anwendet als vom erstinstanzlichen Gericht angeordnet. (In Anwendung des Grundsatzes hat der Gerichtshof die Entscheidung aufgehoben, in der, obwohl die insgesamt erstinstanzlich verhängte Strafe aufgrund der Anerkennung einer mildernden Umstand reduziert worden war, das Grundstrafmaß um die Hälfte für die Anerkennung des erschwerenden Umstands der Mafia-Methode erhöht worden war, die vom erstinstanzlichen Richter mit einer Strafaufstockung von einem Drittel angewandt worden war).
Im analysierten Fall hat der Oberste Kassationsgerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bari aufgehoben und hervorgehoben, dass trotz der insgesamt reduzierten Strafe die Erhöhung des Grundstrafmaßes für die Anwendung eines erschwerenden Umstands das Prinzip der "reformatio in peius" verletzt hat. Insbesondere hat das Berufungsgericht die Strafe für den erschwerenden Umstand der Mafia-Methode in einem höheren Maße erhöht, als vom erstinstanzlichen Gericht festgelegt, wodurch die Rechte des Angeklagten beeinträchtigt wurden.
Das Urteil Nr. 22032 von 2023 stellt eine wichtige Bestätigung des Prinzips des Verbots der "reformatio in peius" im italienischen Strafrechtssystem dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit, die prozessualen Garantien zu respektieren und einen ausgewogenen Ansatz bei der Strafzumessung zu verfolgen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Richter dieses Prinzip berücksichtigen, um die Rechte der Angeklagten zu schützen und ein faires Verfahren zu gewährleisten, im Einklang mit den nationalen Rechtsnormen und den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.