Am 27. Oktober 2023 hat der Oberste Kassationsgerichtshof eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Überprüfung von Scheidungsbedingungen erlassen, insbesondere hinsichtlich der Zuweisung des ehelichen Hauses und des Unterhalts. Diese Verordnung stellt einen wichtigen juristischen Präzedenzfall dar und klärt verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit der Änderung von Vermögensbedingungen nach der Scheidung.
In diesem Fall beantragte A.A. die Rücknahme der Zuweisung des ehelichen Hauses an B.B. mit der Begründung, dass beide volljährigen Kinder nicht mehr bei der Mutter lebten. Das Berufungsgericht gab der Beschwerde von B.B. statt und legte fest, dass die Scheidungsunterhaltszahlung von 800 auf 1.200 Euro monatlich erhöht werden müsse. Dies warf die Frage auf, ob die Rücknahme der Zuweisung als signifikante Neuerung betrachtet werden könne.
Im Hinblick auf die Überprüfung von Scheidungsbedingungen stellt die Rücknahme der Zuweisung des Familienheims, das sich im alleinigen Eigentum des anderen geschiedenen Ehegatten befindet, eine berücksichtigungsfähige Neuerung dar.
Das Gericht bekräftigte, dass die Rücknahme der Zuweisung des ehelichen Hauses nicht unerhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat. Tatsächlich kann diese Rücknahme zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümerehegatten führen, der nun nach Belieben über die Immobilie verfügen kann. Dieses Konzept wurde durch frühere Rechtsprechung bestätigt und unterstreicht die Bedeutung der Berücksichtigung der aktuellen Vermögenssituation der Ehegatten.
Die Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Denkanstöße für Personen, die sich in ähnlichen Situationen befinden. Sie verdeutlicht, dass Entscheidungen über die Zuweisung des Familienheims und den Scheidungsunterhalt nicht statisch sind, sondern angesichts von Veränderungen der wirtschaftlichen Umstände überprüft werden können und müssen. Es ist unerlässlich, dass die Ehegatten während des Scheidungsverfahrens nicht nur die aktuellen Bedingungen, sondern auch die möglichen zukünftigen Entwicklungen ihrer wirtschaftlichen Situationen berücksichtigen.