Der Oberste Kassationsgerichtshof hat sich mit dem Urteil Nr. 14033 vom 5. Dezember 2022 mit einer entscheidenden Frage der Postzustellung befasst und die für die Vollendung des Zustellungsverfahrens erforderlichen Voraussetzungen klargestellt. Dieses Urteil fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem die Zustellungsmodalitäten für die Gültigkeit von Rechtshandlungen von grundlegender Bedeutung sind.
Die maßgebliche Vorschrift ist das Gesetz Nr. 890 vom 20. November 1982, insbesondere Artikel 8 Absatz 1, der die Modalitäten der Zustellung von Schriftstücken durch den Postdienst regelt. Das Gericht hat bekräftigt, dass für die Vollendung des Zustellungsverfahrens nicht die bloße Absendung eines Einschreibens mit Rückschein ausreicht. Es ist erforderlich, dass der Postbedienstete durch den Rückschein die ordnungsgemäße Durchführung aller vorgesehenen Schritte bescheinigt, wie z. B. die Anbringung der Hinterlegungsanzeige an der Tür der Wohnung des Empfängers.
Nichtzustellung des zuzustellenden Schriftstücks gemäß Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 890 von 1982 - Vollendung des Zustellungsverfahrens - Vom Postbediensteten erstelltes Schriftstück - Notwendigkeit - Vorhandensein. Im Bereich der Postzustellung ist für die Vollendung des Zustellungsverfahrens eines vom Empfänger verweigerten oder wegen dessen vorübergehender Abwesenheit oder der Abwesenheit oder Ungeeignetheit anderer empfangsberechtigter Personen nicht zugestellten Schriftstücks nicht nur die Absendung des Einschreibens mit Rückschein, das die Mitteilung über die Hinterlegung des Schriftstücks beim Postamt enthält, ausreichend, sondern es ist erforderlich, dass der Postbedienstete im Rückschein die Vornahme aller Förmlichkeiten bescheinigt, wie z. B. die Anbringung der Hinterlegungsanzeige des Einschreibens beim Postamt an der Tür der Wohnung oder die Einlegung in den Briefkasten.
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf die Zustellungspraxis. Es ist für Anwälte und Fachleute des Rechtswesens von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass die bloße Absendung eines Schriftstücks nicht ausreicht. Die Zustellungsmodalitäten müssen präzise ausgeführt werden, um zukünftige Anfechtungen der Wirksamkeit der Zustellung zu vermeiden. Die Verantwortung liegt beim Postbediensteten, aber auch beim Absender, der sicherstellen muss, dass der Dienst ordnungsgemäß ausgeführt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 14033 von 2022 eine wichtige Richtlinie für alle Rechtsakteure darstellt und die Notwendigkeit unterstreicht, die Zustellungsverfahren streng einzuhalten, um die Gültigkeit von Rechtshandlungen zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass alle Fachleute sich dieser Hinweise bewusst sind, um zukünftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Ausübung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Zustellung von Schriftstücken zu gewährleisten. Nur so kann eine wirksame und die Rechte aller Beteiligten achtende Justiz gewährleistet werden.