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Urteil Nr. 49959 von 2023: Abhörmaßnahmen und Unverwendbarkeit von Beweisen. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 49959 vom 2023: Abhörungen und Beweisverwertungsverbot

Das Urteil Nr. 49959 vom 14. November 2023 liefert wichtige Klarstellungen zum Beweisverwertungsverbot von durch Abhörungen erlangten Beweisen, insbesondere wenn ein Begründungsmangel in den Genehmigungs- oder Verlängerungsbeschlüssen festgestellt wird. Diese Entscheidung des Obersten Kassationsgerichtshofs fügt sich in einen komplexen und heiklen rechtlichen Kontext ein, in dem der Schutz der Rechte des Angeklagten mit den Ermittlungsbedürfnissen kollidiert.

Der Kontext des Urteils

Der Fall betraf den Beschwerdeführer A. C., der in der Revisionsinstanz Fragen bezüglich des Beweisverwertungsverbots von Abhörungen aufwarf. Nach Ansicht des Gerichts kann das Beweisverwertungsverbot für die Ergebnisse von Abhörmaßnahmen erstmals in der Revisionsinstanz geltend gemacht werden, jedoch nur unter der Bedingung, dass der Beschwerdeführer die Genehmigungsbeschlüsse beifügt, insbesondere wenn diese dem Überprüfungstribunal nicht übermittelt wurden.

Die Leitsatz des Urteils

Begründungsmangel des Genehmigungs- oder Verlängerungsbeschlusses für Abhörmaßnahmen – Beweisverwertungsverbot erstmals in der Revisionsinstanz geltend gemacht – Zulässigkeit – Fehlende Übermittlung der Beschlüsse durch das Überprüfungstribunal – Darlegungslast des Beschwerdeführers – Bestehen. Im Bereich der Abhörungen kann das Beweisverwertungsverbot für die Ergebnisse von Abhörmaßnahmen, das sich aus der fehlenden Begründung der Genehmigungs- oder Verlängerungsbeschlüsse ergibt, wenn es nicht vor dem Überprüfungstribunal geltend gemacht wurde, erstmals im Revisionsverfahren geltend gemacht werden. Es obliegt jedoch der Partei, die dies geltend macht, die betreffenden Beschlüsse beizufügen, falls diese dem Überprüfungstribunal gemäß Art. 309 Abs. 5 der Strafprozessordnung nicht übermittelt wurden und folglich dem Obersten Kassationsgerichtshof nicht vorliegen.

Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung der Begründung in den Genehmigungsbeschlüssen für Abhörmaßnahmen. Das Gericht hat entschieden, dass, wenn der Einwand des Beweisverwertungsverbots nicht in der Überprüfungsphase erhoben wurde, der Beschwerdeführer dennoch die fehlende Übermittlung der Beschlüsse nachweisen muss, um das Beweisverwertungsverbot der Beweise zu beantragen.

Rechtliche und praktische Auswirkungen

Das Urteil Nr. 49959 vom 2023 reiht sich in eine Rechtsprechung ein, die darauf abzielt, die Achtung der Grundrechte der Angeklagten zu gewährleisten. Juristische Fachleute müssen folgende Aspekte besonders beachten:

  • Bedeutung der Begründung in den Genehmigungsbeschlüssen für Abhörmaßnahmen;
  • Pflicht zur Beifügung der Beschlüsse im Falle einer Anfechtung des Beweisverwertungsverbots;
  • Notwendigkeit rechtzeitiger Maßnahmen der Verteidigung, um etwaige Verfahrensmängel zu rügen.

Die Rechtsprechung entwickelt sich ständig weiter, und dieses Urteil stellt einen wesentlichen Bezugspunkt für Anwälte dar, die sich mit Strafrecht und der Verteidigung der Rechte von Angeklagten befassen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 49959 vom 2023 eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über das heikle Gleichgewicht zwischen Gerechtigkeitsbedürfnissen und individuellen Rechten bietet. Es ist unerlässlich, dass Anwälte stets über die Entwicklungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden sind, um eine wirksame und die Rechte ihrer Mandanten achtende Verteidigung zu gewährleisten.

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