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Urteil Nr. 15895 von 2024: Verlängerte Gespräche und differenziertes Strafvollzugsregime. | Anwaltskanzlei Bianucci

Urteil Nr. 15895 von 2024: Verlängerte Besuche und differenziertes Strafvollzugssystem

Das Urteil Nr. 15895 vom 26. Januar 2024, erlassen vom Kassationsgerichtshof, bietet eine wichtige Auslegung bezüglich des differenzierten Strafvollzugssystems und der Rechte von Gefangenen, insbesondere im Hinblick auf verlängerte Besuche. Diese Entscheidung, die die Beschwerde eines Gefangenen abweist, klärt einige grundlegende Bedingungen im Zusammenhang mit Artikel 41-bis der Strafvollzugsordnung.

Der regulatorische Kontext

Das differenzierte Haftregime, geregelt durch Art. 41-bis des Gesetzes Nr. 354 von 1975, ist für als besonders gefährlich eingestufte Gefangene vorgesehen. Die Vorschriften legen fest, dass für diese Gefangenen die persönlichen Besuche auf einen Besuch pro Monat beschränkt sind. Das Urteil hebt jedoch hervor, dass unter besonderen Umständen verlängerte Besuche von bis zu zwei Stunden möglich sind, wie in Art. 37, Absatz 10, des Präsidialdekrets Nr. 230 von 2000 festgelegt.

Differenziertes Haftregime gemäß Art. 41-bis StVollzO – Verlängerter Besuch gemäß Art. 37, Abs. 10, D.P.R. Nr. 230 von 2000 – Anwendbarkeit – Bedingungen. Im Hinblick auf das differenzierte Strafvollzugssystem gemäß Art. 41-bis des Gesetzes vom 26. Juli 1975, Nr. 354, kann der Gefangene gemäß Art. 37, Abs. 10, D.P.R. vom 30. Juni 2000, Nr. 230, einen bis zu zwei Stunden dauernden Besuch erhalten, mit der Besonderheit, dass, da er das Recht hat, nur einen persönlichen Besuch pro Monat zu erhalten, die Voraussetzung des Nichterhalts „des wöchentlichen Besuchs“ als erfüllt gilt, wenn der Gefangene den Besuch im Vormonat nicht erhalten hat.

Die Auswirkungen des Urteils

Der Gerichtshof klärt mit dieser Entscheidung, dass das Recht auf einen verlängerten Besuch spezifischen Bedingungen unterliegt. Tatsächlich hat der Gefangene Anspruch auf einen persönlichen Besuch pro Monat, aber die Möglichkeit, dessen Dauer zu verlängern, hängt davon ab, dass im Vormonat keine Besuche stattgefunden haben. Dieser Aspekt ist entscheidend für das Verständnis, wie das Strafvollzugssystem die Rechte von Gefangenen verwaltet, insbesondere für diejenigen, die strengeren Maßnahmen unterliegen.

  • Der verlängerte Besuch ist eine Ausnahmeregelung, die für spezifische Fälle reserviert ist.
  • Es ist unerlässlich, dass der Gefangene im Vormonat keinen Besuch erhalten hat.
  • Das Urteil fügt sich in einen juristischen Kontext ein, der darauf abzielt, die Menschenrechte auch im Strafvollzug zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 15895 von 2024 einen bedeutenden Schritt im Schutz der Rechte von Gefangenen darstellt, die einem differenzierten Strafvollzugssystem unterliegen. Die Bestimmungen über verlängerte Besuche müssen nicht nur als Recht, sondern auch als Instrument der Rehabilitation und sozialen Wiedereingliederung verstanden werden. Der Gerichtshof bekräftigt mit dieser Entscheidung die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen Sicherheit und Menschenrechten, ein Thema von zunehmender Relevanz in der italienischen und europäischen Rechtsprechung.

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