Das jüngste Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs, Nr. 11126 vom 24. April 2024, hat wichtige Klarstellungen zu den für die Gültigkeit eines Vertrags erforderlichen Voraussetzungen geliefert. Insbesondere hat das Gericht betont, dass eine Einigung über alle wesentlichen und nebensächlichen Elemente des Vertrags unerlässlich ist, damit eine Vereinbarung als bindend betrachtet werden kann. Diese Entscheidung bietet bedeutende Reflexionsansätze für Fachleute und Privatpersonen, insbesondere im Bereich komplexer Verträge.
Der vorliegende Fall betraf zwei Parteien, M. R. und M. B., in einem Rechtsstreit über die Teilung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen. Das Berufungsgericht Mailand hatte die bindende Wirkung einer Vereinbarung zwischen den Parteien verneint, da diese lediglich die gegenseitige Zuweisung von nur allgemein identifizierten Gütern vorsah. Die Hauptfrage war daher, ob eine solche Vereinbarung als gültiger Vertrag gelten könne, wenn keine klare Einigung über alle Elemente erzielt wurde.
Einigung über alle Elemente, wesentliche und nebensächliche – Notwendigkeit – Entwurf oder Punktation – Unterschiede – Bestehen bestimmter Verpflichtungen – Nichterfüllung – Ausschluss – Sachverhalt. Zur Begründung einer endgültigen vertraglichen Bindung ist es erforderlich, dass zwischen den Parteien eine Einigung über alle Elemente der Vereinbarung erzielt wird, wobei deren Bestehen nicht festgestellt werden kann, wenn – nachdem nur über die wesentlichen Elemente, auch in einem gesonderten Dokument (sogenannter „Entwurf“ oder „Punktation“) festgehalten – die Bestimmung der nebensächlichen Elemente auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, mit der Folge, dass in Bezug auf diese Vereinbarung keine Nichterfüllung eintreten kann, da sie keine Quelle bestimmter Verpflichtungen ist.<
Dieser Leitsatz hebt einen entscheidenden Aspekt des Vertragsrechts hervor: die Notwendigkeit einer vollständigen Einigung zur Schaffung rechtlich bindender Verpflichtungen. Das Gericht hat klargestellt, dass bei Fehlen einer klaren und bestimmten Einigung über alle Elemente keine Nichterfüllung eintreten kann. Das bedeutet, dass, wenn sich die Parteien nur auf einige grundlegende Aspekte einigen und die Klärung anderer Aspekte auf später verschieben, die Vereinbarung keine bindenden Rechtswirkungen entfaltet.
Die Auswirkungen dieses Urteils sind vielfältig und betreffen verschiedene Bereiche:
Das Urteil Nr. 11126 von 2024 ist eine wichtige Mahnung an die Bedeutung der Vollständigkeit der vertraglichen Vereinbarung. Die Notwendigkeit einer klaren Einigung über jedes Element des Vertrags gewährleistet nicht nur die Gültigkeit der Vereinbarung selbst, sondern schützt die Parteien auch vor möglichen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten. In einem immer komplexeren rechtlichen Umfeld sind Klarheit und Präzision bei der Ausarbeitung von Verträgen daher wichtiger denn je.