Der Ausschluss von einer Ausschreibung, insbesondere wenn man glaubt, alle Anforderungen erfüllt zu haben, stellt für ein Unternehmen einen erheblichen Schaden dar. Neben der Nichtberücksichtigung kann ein rechtswidriger Bescheid den Ruf des Unternehmens beeinträchtigen und zukünftige Chancen verbauen. Das Verständnis der rechtlichen Schutzmechanismen ist der erste Schritt zur Verteidigung Ihrer Rechte und zur Erlangung einer angemessenen Entschädigung für erlittene Schäden. Als erfahrener Anwalt für Schadensersatz in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci Unternehmen auf diesem komplexen Weg und bietet gezielte Hilfe bei der Anfechtung des Ausschlusses und der Bezifferung des erlittenen Schadens.
Die Regelungen für öffentliche Ausschreibungen in Italien, die im Vergabekodex (Codice dei Contratti Pubblici) festgelegt sind, basieren auf den Grundsätzen der Transparenz, Unparteilichkeit und Gleichbehandlung der Bieter. Ein Ausschluss gilt als rechtswidrig, wenn die Vergabestelle eine Entscheidung trifft, die gegen diese Grundsätze oder spezifische Verfahrensnormen verstößt. Die häufigsten Gründe sind formale Mängel in der Dokumentation, die durch eine Nachforderung von Unterlagen (soccorso istruttorio) hätten behoben werden können, eine fehlerhafte Bewertung der Teilnahmevoraussetzungen oder widersprüchliche und unlogische Begründungen. In diesen Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, den Ausschlussbescheid beim zuständigen Regionalen Verwaltungsgericht (TAR) anzufechten.
Wenn ein Ausschluss als rechtswidrig eingestuft wird, hat das Unternehmen Anspruch auf eine Entschädigung, die die verschiedenen erlittenen Schadensarten abdeckt. Die wichtigsten Schadenspositionen umfassen den Schaden aus entgangenem Gewinn (danno da perdita di chance), d. h. den Verlust der konkreten Möglichkeit, die Ausschreibung zu gewinnen. Die Bezifferung dieses Schadens erfolgt nicht automatisch, sondern basiert auf einer prognostischen Beurteilung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bewertet, welche Gewinnchancen das Unternehmen gehabt hätte, wenn es zur Teilnahme zugelassen worden wäre. Hinzu kommt der Reputationsschaden (danno curriculare), der die Beeinträchtigung des Rufs und des professionellen Images des Unternehmens darstellt, die sich aus dem ungerechtfertigten Ausschluss aus einem öffentlichen Wettbewerb ergibt.
Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem Anwalt mit langjähriger Erfahrung im Bereich Schadensersatz in Mailand, basiert auf einer strategischen und rigorosen Analyse jedes Falles. Der erste Schritt besteht in einer eingehenden Prüfung der gesamten Ausschreibungsunterlagen und des Ausschlussbescheids, um die rechtswidrigen Aspekte zu identifizieren. Anschließend wird eine Klage beim TAR eingereicht, die darauf abzielt, vorrangig die Aufhebung des Bescheids zu erwirken und, wo möglich, die Wiederzulassung zum Verfahren zu erreichen. Parallel dazu wird eine solide Argumentation für die Schadensersatzforderung aufgebaut, wobei sowohl der entgangene Gewinn als auch der Reputationsschaden präzise beziffert werden, um dem Mandanten die größtmögliche Entschädigung für den erlittenen Schaden zu gewährleisten.
Die Fristen für die Anfechtung eines Ausschlussbescheids von einer öffentlichen Ausschreibung sind sehr kurz. In der Regel muss die Klage beim TAR innerhalb von 30 Tagen nach voller Kenntnis des Bescheids zugestellt werden. Es ist daher unerlässlich, mit größter Schnelligkeit zu handeln, um das Recht auf rechtlichen Schutz nicht zu verlieren.
Der Schaden aus entgangenem Gewinn ist kein Ersatz für den entgangenen Gewinn, den man durch den Zuschlag der Ausschreibung erzielt hätte, sondern die Entschädigung für den Verlust der konkreten Möglichkeit, um den Zuschlag zu konkurrieren. Seine Höhe wird vom Richter nach Billigkeitsgesichtspunkten bestimmt, unter Berücksichtigung der Erfolgswahrscheinlichkeit, die das Unternehmen gehabt hätte, wenn es nicht rechtswidrig ausgeschlossen worden wäre.
Ja, das ist möglich. Die Entschädigung für entgangenen Gewinn erfordert keine absolute Gewissheit des Sieges. Es reicht aus, nachzuweisen, dass das Unternehmen eine ernsthafte und beachtliche Wahrscheinlichkeit hatte, die Ausschreibung zu gewinnen. Die Bewertung basiert auf der Qualität des eingereichten Angebots und seiner Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu den anderen zugelassenen Bietern.
Für eine vorläufige Bewertung ist es unerlässlich, das Einladungsschreiben, die Ausschreibungsunterlagen, die Vergabeordnung, das von Ihrem Unternehmen eingereichte Angebot, den Ausschlussbescheid mit den entsprechenden Begründungen und, falls verfügbar, die endgültige Rangliste vorzulegen. Diese Dokumente ermöglichen die Analyse der Stichhaltigkeit der Beanstandungen und die zu verfolgende Strategie.
Wenn Ihr Unternehmen von einer Ausschreibung ausgeschlossen wurde, was Sie als ungerechtfertigt empfinden, ist es entscheidend, schnell zu handeln, um Ihre Interessen zu schützen. Rechtsanwalt Marco Bianucci bietet qualifizierte Rechtsberatung zur Analyse der Rechtmäßigkeit des Bescheids und zur Festlegung der besten Strategie, um die Aufhebung und eine gerechte Entschädigung zu erwirken. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci mit Sitz in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand, um Ihre Situation darzulegen und eine gezielte Rechtsberatung zu erhalten.