Viele Paare fragen sich nach Jahren der Ehe, ob die ursprünglich gewählte oder gesetzlich vorgeschriebene Güterstandsregelung geändert werden kann. Die Frage „Kann man von der Gütergemeinschaft zur Gütertrennung wechseln?“ ist häufig und die Antwort ist ja. Dies ist eine wichtige Entscheidung mit tiefgreifenden rechtlichen und finanziellen Auswirkungen, die eine sorgfältige Prüfung und fachkundige Beratung erfordert. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand begleitet Avv. Marco Bianucci die Ehegatten auf diesem Weg und stellt sicher, dass jede Entscheidung wohlüberlegt ist und die Interessen beider Parteien schützt.
In Italien ist, sofern die Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung keine andere ausdrückliche Wahl getroffen haben, die automatisch geltende Güterstandsregelung die gesetzliche Gütergemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe von den Ehegatten gemeinsam oder getrennt getätigten Erwerbungen gemeinsames Eigentum werden. Das Gesetz erlaubt jedoch, diese Wahl jederzeit durch eine spezielle Urkunde, die sogenannte „Ehevereinbarung“, zu ändern.
Das Verfahren für den Übergang zur Gütertrennung erfordert eine öffentliche Urkunde, die von einem Notar erstellt wird, in Anwesenheit von zwei Zeugen. Während dieses Vorgangs erklären die Ehegatten ihren Willen, die Gütergemeinschaft aufzugeben und die Gütertrennung anzunehmen. Damit die Änderung Dritten (z. B. Gläubigern) entgegengehalten werden kann, ist es unerlässlich, dass der Notar die Vereinbarung am Rande der Heiratsurkunde, die beim Standesamt der Gemeinde, in der die Ehe geschlossen wurde, hinterlegt ist, vermerkt.
Das Verständnis der Folgen einer Änderung der Güterstandsregelung ist ein entscheidender Schritt, der über die bloße Unterzeichnung einer notariellen Urkunde hinausgeht. Der Ansatz von Avv. Marco Bianucci, Fachanwalt für Familienrecht in Mailand, konzentriert sich auf die strategische Beratung, die der notariellen Tätigkeit vorausgeht. Ziel ist es, den Ehegatten eine klare und vollständige Sicht auf die zukünftigen Auswirkungen ihrer Wahl zu vermitteln, indem die spezifische Vermögenssituation, etwaige unternehmerische Tätigkeiten eines der beiden und zukünftige Szenarien wie eine mögliche Trennung oder die Abwicklung eines Erbfalls analysiert werden.
Die Beratung der Anwaltskanzlei Bianucci zielt darauf ab, eine formelle Handlung in eine vollständig bewusste Entscheidung umzuwandeln. Wir bewerten gemeinsam mit Ihnen die Vorteile der Gütertrennung, wie den Schutz des Familienvermögens vor unternehmerischen Risiken oder persönlichen Schulden eines Ehegatten, und erläutern Ihnen, wie die bis dahin erworbenen Güter verwaltet werden. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die neue Ehevereinbarung ein wirksames und personalisiertes Schutzinstrument ist, das den tatsächlichen Bedürfnissen Ihrer Familie entspricht.
Die Kosten für die Änderung der Güterstandsregelung umfassen hauptsächlich das Honorar des Notars für die Erstellung der öffentlichen Urkunde, die Registrierungssteuer und Stempelgebühren. Hinzu können die Kosten für eine vorläufige Rechtsberatung kommen. Der Gesamtbetrag kann je nach Komplexität der Vermögenssituation und den angewandten Berufstarifen variieren, aber eine erste Rechtsberatung ermöglicht es, die notwendige Investition und die langfristigen Vorteile zu verstehen.
Nein, die Änderung der Güterstandsregelung hat keine rückwirkende Wirkung. Die Gütertrennung beginnt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde zu wirken. Alle Güter, die während der Zeit der gesetzlichen Gütergemeinschaft erworben wurden, bleiben gemeinsames Eigentum beider Ehegatten und müssen nach diesen Regeln verwaltet oder gegebenenfalls aufgeteilt werden.
Die Gütertrennungsregelung bietet verschiedene Vorteile. Erstens gewährleistet sie jedem Ehegatten eine größere Vermögensautonomie, da er alleiniger Eigentümer der von ihm erworbenen Güter bleibt. Zweitens bietet sie einen grundlegenden Schutz vor Schulden, die vom anderen Ehegatten zu Zwecken, die nicht den Bedürfnissen der Familie dienen, eingegangen wurden: Die Gläubiger eines Ehegatten können nämlich nicht auf das ausschließliche Eigentum des anderen zugreifen.
Obwohl das Gesetz für die öffentliche Urkunde zwingend nur die Mitwirkung eines Notars vorschreibt, wird die Beratung durch einen erfahrenen Familienrechtler dringend empfohlen. Der Anwalt kann Ihre spezifische Situation analysieren, Ihnen alle rechtlichen Folgen der Wahl aufzeigen, auch im Falle einer Ehekrise oder eines Erbfalls, und Sie im Dialog mit dem Notar unterstützen, um sicherzustellen, dass die Urkunde Ihren Willen perfekt widerspiegelt und Ihre Interessen schützt.
Die Entscheidung, die Güterstandsregelung der Familie zu ändern, ist eine Entscheidung, die eine eingehende Analyse und qualifizierte Rechtsberatung verdient. Wenn Sie erwägen, von der Gütergemeinschaft zur Gütertrennung zu wechseln, ist es unerlässlich, mit vollem Bewusstsein der Folgen zu handeln. Kontaktieren Sie die Anwaltskanzlei Bianucci, um einen Termin mit Avv. Marco Bianucci zu vereinbaren. Eine eingehende Analyse Ihres Falls ist der erste Schritt, um die richtige Entscheidung für Ihre Zukunft zu treffen.