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Strafrecht, Familienrecht Blog - Bianucci Kanzlei
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Ablehnung des Richters: Der Oberste Kassationsgerichtshof 19416/2025 klärt die Einreichungsfristen

Der Oberste Kassationsgerichtshof greift mit dem Urteil Nr. 19416 aus dem Jahr 2025 in das heikle Thema der Ablehnung des Richters ein und legt einen Grundsatz für den Fristenlauf fest: die tatsächliche Kenntnis der Sache. Eine wesentliche Vertiefung für Anwälte und Bürger zur Wahrung der Unparteilichkeit im Strafverfahren.

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Die Nutzung der nach Ablauf der Voruntersuchungen gewonnenen Beweismittel: Analyse des Urteils Nr. 20166/2025

Der Kassationshof klärt mit dem Urteil Nr. 20166/2025 die Grenzen der Verwertbarkeit von Beweismitteln, die über die Fristen der Voruntersuchung hinaus gewonnen wurden, für die Anordnung vorsorglicher Maßnahmen, und zeichnet eine Grenze zwischen der Effektivität der Ermittlungen und der Beachtung der verfahrensrechtlichen Garantien.

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Kassationsgericht für Strafsachen: Frist für neue Begründungen – das Urteil Nr. 17934/2025 klärt das 'Dies ad Quem'

Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 17934/2025 einen festen Maßstab zur Auslegung des Begriffs für die Einreichung der neuen Begründungen im Strafrechtsrevision festgelegt. Erfahren Sie, wie dieses Urteil Verteidigungsstrategien beeinflusst und den Umgang mit Verfahrensfristen, wobei die Irrelevanz von Sitzungsverlegungen zur Berechnung des Dies ad Quem hervorgehoben wird, außer in Ausnahmefällen.

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Untersuchungshaft und Fristen: Der Oberste Kassationsgerichtshof Nr. 15050/2025 klärt Artikel 292 StPO auf.

Der Oberste Gerichtshof äußert sich mit dem Urteil Nr. 15050/2025 zur Gültigkeit einer Anordnung zur Untersuchungshaft ohne Auslauffrist für die Notwendigkeit der Beweisvereitelung und erkennt sie als rechtmäßig an, wenn ein weiteres, im Überprüfungsprozess bestätigtes Haftbedürfnis besteht. Eine Analyse der praktischen Auswirkungen für Verteidiger und Staatsanwälte.

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Kassationsbeschwerde und Abwesenheit des Angeklagten: Urteil 17239/2025 und Berufungsfristen nach der Cartabia-Reform

Die Kassation klärt mit Urteil 17239/2025 einen entscheidenden Punkt bezüglich der Berufungsfristen für abwesende Angeklagte. Erfahren Sie, wie die Cartabia-Reform und papierbasierte Verfahren das Recht auf Kassationsbeschwerde beeinflussen und die Verteidigungsrechte auch in Zeiten des Normenübergangs gewährleisten.

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Verjährung und mehrfache fahrlässige Tötung: Kassationsgericht Nr. 12713/2025 zur Verdoppelung der Fristen

Das Kassationsgericht klärt mit dem Urteil Nr. 12713/2025, wann die Verdoppelung der Verjährungsfristen gemäß Art. 157 Abs. 6 StGB für Fälle mehrfacher fahrlässiger Tötung gilt: nur wenn diese durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen Arbeitsschutzvorschriften verschärft werden. Analyse und praktische Auswirkungen.

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Untersuchungshaft und Rückverweisung des Verfahrens: Der Oberste Gerichtshof für Strafsachen Nr. 15088/2025 zur Frist gemäß Art. 303 StPO

Der Oberste Gerichtshof klärt, welche Frist für die Untersuchungshaft gilt, wenn das Verfahren aufgrund einer Aufhebung mit Zurückverweisung, die sich auf die Spitzenstellung des Angeklagten beschränkt, zurückverwiesen wird, und zwar in Anwesenheit einer doppelten Bestätigung wegen krimineller Vereinigung zum Drogenhandel.

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Steuerfeststellung und Verdopplung der Fristen: Kommentar zur Verfügung Nr. 600 von 2025.

Wir analysieren die Verordnung Nr. 600 von 2025, die die Bedingungen für die Verdopplung der Fristen im Bereich der Steuerprüfung klärt und die Bedeutung der Strafanzeige im Steuerprozess hervorhebt.

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Analyse des Urteils Nr. 1283 von 2024: Wiederherstellung der Frist zur Berufung.

Wir untersuchen das kürzliche Urteil des Berufungsgerichts von Neapel zur Wiederherstellung der Frist für die Anfechtung im Lichte der neuen gesetzlichen Bestimmungen, die durch das Gesetzesdekrets Nr. 150 von 2022 eingeführt wurden.

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Widerruf der bedingten Aussetzung und Fünfjahresfrist: Kommentar zu Cass. pen. Nr. 12847/2025

Der Oberste Kassationsgerichtshof klärt mit Urteil Nr. 12847/2025, dass für den Widerruf der bedingten Aussetzung die Begehung einer neuen Straftat innerhalb von fünf Jahren ausreicht, ohne dass das entsprechende Urteil selbst rechtskräftig sein muss. Wir untersuchen die praktischen Folgen und rechtlichen Referenzen.