Der Oberste Kassationsgerichtshof greift mit dem Urteil Nr. 19416 aus dem Jahr 2025 in das heikle Thema der Ablehnung des Richters ein und legt einen Grundsatz für den Fristenlauf fest: die tatsächliche Kenntnis der Sache. Eine wesentliche Vertiefung für Anwälte und Bürger zur Wahrung der Unparteilichkeit im Strafverfahren.