Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Eherecht

Der Schutz des geistigen Eigentums im Partnerschaftsleben

Für diejenigen, die im künstlerischen und kreativen Sektor tätig sind, stellen die Ehe oder das Zusammenleben nicht nur eine emotionale Verbindung dar, sondern auch einen entscheidenden Moment für die Vermögensplanung. Schriftsteller, Musiker, Designer und bildende Künstler besitzen ein einzigartiges Gut: das geistige Eigentum. Im Gegensatz zu Immobilien oder traditionellen Ersparnissen können der Wert von Werken des Geistes und die damit verbundenen Tantiemen im Laufe der Zeit enorm schwanken, und oft stellt sich der Erfolg Jahre nach der Entstehung des Werkes selbst ein. Als erfahrener Anwalt für Familienrecht in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci, dass die Verwaltung von Urheberrechten ein besonderes juristisches Feingefühl erfordert, das in der Lage ist, komplexe zukünftige Szenarien zu antizipieren. Es geht nicht nur darum, das aktuelle Einkommen zu schützen, sondern die Quelle der eigenen Kreativität und die Früchte, die sie in den kommenden Jahren hervorbringen wird, zu sichern.

Rechtlicher Rahmen: Gütertrennung und Eheverträge

In Italien ist es wichtig, sofort einen oft missverstandenen rechtlichen Aspekt zu klären: die sogenannten 'Eheverträge' im Hinblick auf eine zukünftige Scheidung werden von der vorherrschenden Rechtsprechung derzeit als nichtig betrachtet, da sie gegen die öffentliche Ordnung verstoßen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Künstler sich nicht schützen kann. Das wichtigste Instrument, das unser Rechtssystem bietet, ist die Wahl des Güterstands. Die Entscheidung für die Gütertrennung ist der erste grundlegende Schritt, um das ausschließliche Eigentum an den Erträgen aus der eigenen künstlerischen Tätigkeit zu erhalten. Wenn man sich für die Gütergemeinschaft entscheidet, könnten die Erträge aus der getrennten Tätigkeit (wie erhaltene, aber nicht verbrauchte Tantiemen) zum Zeitpunkt der Auflösung der Ehe in die sogenannte Restvermögensgemeinschaft fallen. Darüber hinaus ist es möglich, spezifische Eheverträge oder, im Falle von unverheirateten Paaren, Partnerschaftsverträge abzuschließen, die die Verwaltung der Erträge aus der Verwertung von Urheberrechten detailliert regeln und sicherstellen, dass das Werk auch wirtschaftlich ausschließlich mit seinem Schöpfer verbunden bleibt.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci zum Schutz von Kreativen

Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Mailand, zeichnet sich durch die Fähigkeit aus, die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches mit den Besonderheiten des Urheberrechtsgesetzes zu verbinden. Die Strategie der Kanzlei beschränkt sich nicht auf die einfache Ausfertigung eines Dokuments zur Wahl des Güterstands, sondern beinhaltet eine eingehende Analyse des Werkportfolios des Mandanten. Die Art der bestehenden Verlags- oder Plattenverträge wird bewertet und spezifische Klauseln für Eheverträge oder Partnerschaftsverträge entworfen. Ziel ist es, eine Schutzbarriere um das moralische und wirtschaftliche Urheberrecht zu schaffen und sicherzustellen, dass zukünftige Tantiemen oder wirtschaftliche Verwertungsrechte in einer möglichen gerichtlichen Trennungsphase nicht Gegenstand von Streitigkeiten werden. Rechtsanwalt Bianucci arbeitet daran, Konflikte zu vermeiden, indem er klare Vereinbarungen strukturiert, die es dem Künstler ermöglichen, sich mit der Gewissheit, dass sein geistiges Eigentum sicher ist, auf seine Kunst zu konzentrieren.

Häufig gestellte Fragen

Fallen zukünftige Tantiemen unter die Gütergemeinschaft?

Im Rahmen der gesetzlichen Gütergemeinschaft sind Urheberrechte als solche persönliches Eigentum (Art. 179 BGB) und fallen nicht unter die unmittelbare Gemeinschaft. Die Erträge aus ihrer Verwertung fallen jedoch, wenn sie zum Zeitpunkt der Auflösung der Gemeinschaft (z. B. während einer Trennung) erhalten und nicht verbraucht wurden, in die sogenannte Restvermögensgemeinschaft und müssen geteilt werden. Aus diesem Grund wird für Kreativprofis oft die Wahl der Gütertrennung empfohlen.

Ist es in Italien möglich, einen gültigen Ehevertrag abzuschließen, um meine Werke zu schützen?

Wie bereits erwähnt, sind Eheverträge, die die Bedingungen einer Scheidung im Voraus regeln, in Italien nichtig. Es ist jedoch absolut gültig und ratsam, einen Ehevertrag (öffentliche Urkunde vor einem Notar) abzuschließen, um die Gütertrennung zu wählen. Darüber hinaus bieten Partnerschaftsverträge für unverheiratete Paare große Freiheit bei der Regelung der Vermögensverhältnisse und ermöglichen es, die Erträge aus Werken des Geistes zu sichern.

Was passiert mit den während der Ehe geschaffenen Werken im Falle einer Scheidung?

Wenn das Paar die Gütertrennung gewählt hat, bleiben das Werk und die damit verbundenen wirtschaftlichen Verwertungsrechte ausschließliches Eigentum des Schöpfers, unabhängig davon, wann es geschaffen wurde. Im Falle der Gütergemeinschaft könnten, obwohl die persönliche Eigentümerschaft bestehen bleibt, wirtschaftliche Ansprüche auf die nicht verbrauchten Früchte aus diesem Werk entstehen. Eine präventive Beratung dient gerade dazu, diese Unklarheiten zu vermeiden.

Wie kann ich mein Pseudonym oder meinen Künstlernamen schützen?

Der Künstlername ist, wenn er Bekanntheit erlangt hat, ähnlich wie der bürgerliche Name geschützt. Im wirtschaftlichen Bereich kann die wirtschaftliche Verwertung des Namens oder der persönlichen Marke durch spezifische Vereinbarungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geregelt werden, insbesondere wenn beide an der Verwaltung der Karriere des Künstlers mitwirken. Es ist unerlässlich, Rollen und wirtschaftliche Zuständigkeiten festzulegen, um zu verhindern, dass die persönliche Marke in familiäre Streitigkeiten einbezogen wird.

Fordern Sie eine strategische Beratung in Mailand an

Ihre Kunst ist Ihr wertvollstes Gut und verdient einen spezialisierten rechtlichen Schutz, der über Standardlösungen hinausgeht. Wenn Sie ein Künstler, Autor oder Kreativprofi sind und Ihre Vermögenssicherheit im Hinblick auf eine Heirat oder ein Zusammenleben planen möchten, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci. Die Kanzlei in der Via Alberto da Giussano 26 in Mailand steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre spezifische Situation zu analysieren und die am besten geeigneten rechtlichen Instrumente zum Schutz Ihrer Rechte zu entwickeln.