Avv. Marco Bianucci
Avv. Marco Bianucci

Anwalt für Schadensersatz

Die Bewältigung der Folgen einer Infektion, die man sich gerade an einem Ort der Heilung, wie einem Krankenhaus oder einer Klinik, zugezogen hat, ist eine traumatische Erfahrung, die das Vertrauen in das Gesundheitssystem zutiefst erschüttert. Nosokomiale Infektionen, d.h. Infektionskrankheiten, die während des Krankenhausaufenthalts auftreten und bei Aufnahme in die Einrichtung nicht vorhanden waren, stellen eines der komplexesten Probleme im Bereich der medizinischen Haftung dar. Als Anwalt für Schadensersatz in Mailand versteht Rechtsanwalt Marco Bianucci nicht nur die rechtlichen Auswirkungen dieser Fälle, sondern auch die schwere emotionale und physische Belastung, die sie für Patienten und ihre Familien bedeuten. Ziel der Kanzlei ist es, eine solide und transparente rechtliche Unterstützung zu bieten, um die Verantwortlichkeiten festzustellen und eine gerechte Entschädigung für den erlittenen Schaden zu erhalten.

Die Haftung der Gesundheitseinrichtung für nosokomiale Infektionen

Der italienische Rechtsrahmen für Krankenhausinfektionen zielt auf einen starken Patientenschutz ab. Die gefestigte Rechtsprechung besagt, dass, wenn ein Patient eine Infektion in einer Gesundheitseinrichtung erwirbt, die Haftung der Einrichtung selbst vermutet wird, es sei denn, diese kann nachweisen, dass sie alle notwendigen und möglichen Präventivmaßnahmen zur Vermeidung des Ereignisses ergriffen hat. Es reicht also nicht aus, dass das Krankenhaus nachweist, allgemeine Protokolle befolgt zu haben; es muss beweisen, dass die Infektion durch ein unvorhergesehenes und unvermeidbares Ereignis verursacht wurde. Dies kehrt die Beweislast zugunsten des Geschädigten um: Die Einrichtung muss ihr Handeln entlasten, indem sie die ordnungsgemäße Sterilisation der Räumlichkeiten, der chirurgischen Instrumente und die Angemessenheit der Hygieneverfahren nachweist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Recht auf Schadensersatz nicht automatisch mit dem Vorhandensein der Infektion entsteht, sondern mit dem Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten der Einrichtung (oder ihren Hygienemängeln) und dem vom Patienten erlittenen Schaden. Dieser Schaden kann sich in einer Verlängerung des Krankenhausaufenthalts, einer dauerhaften Beeinträchtigung oder in den tragischsten Fällen im Tod des Patienten äußern. In diesem Zusammenhang besteht die Rolle eines kompetenten Anwalts darin, die Kette der Ereignisse mit äußerster Präzision zu rekonstruieren und dabei klinische Dokumentation und technische Analysen zu nutzen.

Der Ansatz der Anwaltskanzlei Bianucci in Fällen von medizinischem Fehlverhalten

Rechtsanwalt Marco Bianucci, der in Mailand als Anwalt für medizinische Haftung tätig ist, geht Fälle von Krankenhausinfektionen mit einer strengen und analytischen Methode an. Die Komplexität dieser Streitigkeiten erfordert einen Ansatz, der über die bloße Kenntnis der Vorschriften hinausgeht: Eine Synergie zwischen juristischem Fachwissen und wissenschaftlichem Wissen ist erforderlich. Aus diesem Grund arbeitet die Anwaltskanzlei Bianucci eng mit erstklassigen Rechtsmedizinern und Infektiologen zusammen. Der erste Schritt ist immer eine eingehende Analyse der Krankenakte, um festzustellen, ob es Versäumnisse bei prä- und postoperativen Prophylaxemaßnahmen oder Mängel bei der Umwelthygiene gab.

Die Verteidigungsstrategie wird für jeden einzelnen Fall maßgeschneidert entwickelt. Wenn es um die Gesundheit von Menschen geht, gibt es keine standardisierten Lösungen. Rechtsanwalt Marco Bianucci bewertet sorgfältig jeden Aspekt, von der Art des erworbenen Bakteriums bis zu den Vorerkrankungen des Patienten, um den erlittenen biologischen, moralischen und existenziellen Schaden korrekt zu beziffern. Ziel ist es, eine unanfechtbare Verteidigungsthese aufzubauen, die, wo immer möglich, zu einer außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits führen kann, was schnellere Zeiten für den Mandanten garantiert, oder die Gründe des Mandanten gegebenenfalls energisch vor Gericht zu vertreten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung von Schadensersatz für eine Krankenhausinfektion?

Das Recht auf Schadensersatz für Schäden aus medizinischer Haftung, einschließlich Fällen von Krankenhausinfektionen, unterliegt im Allgemeinen einer Verjährungsfrist von zehn Jahren. Diese Frist beginnt nicht unbedingt mit dem Tag der Operation oder des Krankenhausaufenthalts, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient Kenntnis davon erlangt hat oder hätte erlangen können, wenn er die gebotene Sorgfalt angewendet hätte, dass der erlittene Schaden auf einen Fehler oder eine Nachlässigkeit der Gesundheitseinrichtung zurückzuführen ist. Es ist jedoch immer ratsam, umgehend zu handeln, um die Beschaffung der notwendigen Dokumentation und Beweismittel zu erleichtern.

Wie weist man nach, dass die Infektion im Krankenhaus erworben wurde?

Der Hauptbeweis liegt in der Krankenakte und dem Zeitpunkt des Auftretens der Symptome. Wenn ein Patient ohne Anzeichen einer Infektion ins Krankenhaus eingeliefert wird und diese nach einer bestimmten Anzahl von Stunden oder Tagen nach der Aufnahme oder Operation auftritt, besteht eine starke Vermutung, dass der Ursprung nosokomial ist. Es liegt dann an der Gesundheitseinrichtung zu beweisen, dass sie alle nach den Richtlinien vorgesehenen Sterilitäts- und Prophylaxemaßnahmen ergriffen hat. Die Unterstützung durch einen Anwalt für Schadensersatz ist entscheidend, um einen parteilichen technischen Berater zu beauftragen, der die mikrobiologischen und klinischen Daten analysieren kann, um die Krankenhausursache des Erregers zu bestätigen.

Wer zahlt den Schadensersatz im Falle einer nosokomialen Infektion?

In den meisten Fällen wird die Schadensersatzforderung an die Gesundheitseinrichtung (öffentliches Krankenhaus oder Privatklinik) gerichtet, in der die Ansteckung stattgefunden hat. Gesundheitseinrichtungen sind fast immer durch Haftpflichtversicherungen für Dritte abgedeckt. Daher wird der Schadensersatz nach einer Verhandlung oder einem Urteil tatsächlich von der Versicherungsgesellschaft der Einrichtung geleistet. Rechtsanwalt Marco Bianucci führt die Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften direkt, um die Interessen des Mandanten bestmöglich zu wahren.

Was passiert, wenn der Patient bereits alt war oder andere Krankheiten hatte?

Das Vorhandensein von Vorerkrankungen oder das fortgeschrittene Alter des Patienten schließen das Recht auf Schadensersatz nicht aus, wenn die Krankenhausinfektion den Gesundheitszustand verschlimmert, die Krankheit verlängert oder den Tod beschleunigt hat. In diesen Fällen wird die Auswirkung der Infektion auf das gesamte klinische Bild bewertet. Auch wenn der Patient gebrechlich war, hat die Einrichtung die Pflicht, ihn vor Infektionen zu schützen; schwächere Patienten benötigen oft sogar einen größeren Schutz. Der Schadensersatz wird unter Berücksichtigung des durch die Infektion spezifisch verursachten Differenzschadens berechnet.

Fordern Sie eine Bewertung Ihres Falls an

Wenn Sie vermuten, dass Sie oder ein Familienmitglied durch eine in einer Gesundheitseinrichtung erworbene Infektion Schaden erlitten haben, ist es unerlässlich, nichts dem Zufall zu überlassen. Eine zeitnahe und professionelle Bewertung ist der erste Schritt zur Gerechtigkeit. Rechtsanwalt Marco Bianucci steht Ihnen in seiner Kanzlei in Mailand, Via Alberto da Giussano 26, zur Verfügung, um Ihre Situation mit höchster Vertraulichkeit und Kompetenz zu prüfen. Kontaktieren Sie die Kanzlei, um ein Erstgespräch zu vereinbaren und die tatsächlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz zu erfahren.