Ein zahnärztlicher Behandlungsverlauf, insbesondere die Einsetzung von Zahnimplantaten, erfordert Vertrauen in den Behandler und oft eine erhebliche finanzielle Investition. Wenn dieser Weg zu einer Tortur aus chronischen Schmerzen, Parästhesien oder schweren Infektionen wird, befindet sich der Patient in einer tiefen Verletzlichkeit. Zu erkennen, dass man durch einen Behandlungsfehler dauerhafte Schäden erlitten hat, ist der erste Schritt zum Schutz der eigenen Rechte. Als Anwalt für Schadensersatz in Mailand unterstützt Rechtsanwalt Marco Bianucci täglich Menschen, die negative Folgen von nicht fachgerecht durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen erlitten haben.
Die italienische Gesetzgebung zur medizinischen Haftung, die hauptsächlich durch das Gelli-Bianco-Gesetz geregelt wird, verpflichtet den medizinischen Fachmann, nach anerkannten Leitlinien und bewährten klinischen und assistierenden Praktiken zu handeln. Im Bereich der Zahnmedizin, insbesondere bei der Implantologie, kann der Fehler in verschiedenen Phasen auftreten: von der fehlerhaften Planung des Eingriffs über die mangelhafte technische Ausführung bis hin zum Versäumnis, postoperative Komplikationen zu bewältigen.
Zwei der schwerwiegendsten und leider häufigsten Komplikationen betreffen die Verletzung des unteren Alveolarnervs und die Implantatabstoßung (oft bedingt durch nicht diagnostizierte oder schlecht behandelte Periimplantitis). Die Verletzung des Alveolarnervs kann zu einem dauerhaften Gefühlsverlust der Lippe und des Kinns oder zu invalidisierenden neuropathischen Schmerzen führen. Solche Schäden sind keine einfachen "Unfälle", sondern oft das Ergebnis einer falschen Positionierung der Implantatschraube oder einer fehlenden präventiven radiologischen Beurteilung der Sicherheitsabstände. Auch die sogenannte "Abstoßung", obwohl manchmal physiologisch, kann aus mangelnder Hygiene während der Operation oder einer zu frühen Belastung durch Kauen resultieren.
Die Auseinandersetzung mit einem Rechtsstreit gegen einen Zahnarzt oder eine zahnärztliche Klinik erfordert eine präzise Strategie und spezifische technische Kompetenzen. Der Ansatz von Rechtsanwalt Marco Bianucci, einem erfahrenen Anwalt für medizinische Haftung in Mailand, basiert auf einer rigorosen Vorabprüfung. Es reicht nicht aus, zu behaupten, einen Schaden erlitten zu haben: Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Zahnarztes und dem erlittenen Schaden nachgewiesen werden.
Die Anwaltskanzlei Bianucci arbeitet mit hochrangigen Rechtsmedizinern und Spezialisten für forensische Zahnmedizin zusammen, um die Machbarkeit des Falls durch ein rechtsmedizinisches Gutachten zu bewerten. Das Hauptziel ist die Erlangung einer angemessenen Entschädigung für den biologischen Schaden (dauerhafte und vorübergehende Invalidität), den moralischen Schaden (inneres Leid) und den materiellen Schaden (angefallene und zukünftige Kosten zur Behebung des Fehlers). Oft wird die bevorzugte Strategie die Nutzung der präventiven technischen Untersuchung (ATP) zur Streitbeilegung sein, ein Instrument, das es ermöglicht, technische Beweise vorwegzunehmen und eine schnelle Einigung mit der Versicherung des Behandlers zu fördern, wodurch langwierige ordentliche Gerichtsverfahren vermieden werden.
Ja. Die Unterschrift unter der Einverständniserklärung entbindet den Arzt nicht von der Haftung für Verschulden oder Fahrlässigkeit. Die Zustimmung dient dazu, den Patienten über vorhersehbare Risiken zu informieren, ermächtigt den Zahnarzt jedoch nicht, Fehler bei der Durchführung des Eingriffs zu machen oder Gesundheitsprotokolle zu verletzen.
Es ist unerlässlich, unverzüglich alle medizinischen Unterlagen zu beschaffen: Krankenakte, Röntgenaufnahmen (Panoramaschichtaufnahmen, CT, Cone Beam) und Rechnungen. Anschließend muss der Fall einem Anwalt für Schadensersatz vorgelegt werden, der mit Hilfe eines Rechtsmediziners prüft, ob die Voraussetzungen für ein Vorgehen gegeben sind.
Im Bereich der vertraglichen Haftung (die den Patienten an den privaten Zahnarzt oder die Einrichtung bindet) beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden eingetreten ist und mit dem zahnärztlichen Eingriff in Verbindung gebracht wurde. Es ist jedoch immer ratsam, umgehend zu handeln, um Beweismittel nicht zu verlieren.
Entschädigt werden der biologische Schaden (die Beeinträchtigung der psychophysischen Integrität, wie z. B. Gefühlsverlust), der subjektive moralische Schaden und der materielle Schaden, der sowohl die bereits angefallenen medizinischen Kosten als auch die für zukünftige Korrektureingriffe oder Schmerztherapien erforderlichen Kosten umfasst.
Wenn Sie glauben, Opfer eines zahnärztlichen Fehlers geworden zu sein, wie z. B. eines fehlgeschlagenen Implantats oder einer Nervenverletzung, lassen Sie keine Zeit verstreichen. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Marco Bianucci für eine Bewertung Ihres Falls in der Kanzlei in Mailand. Wir werden gemeinsam die Unterlagen analysieren, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Erlangung der Ihnen zustehenden Entschädigung gegeben sind.